Überweisung
Wer versehentlich eine falsche Kontonummer oder eine falschen Geldbetrag bei seiner Überweisung angegeben hat, kann diese Überweisung prinzipiell stornieren. Allerdings ist dabei Eile geboten. In der Regel ist eine Stornierung nur an dem Tag möglich, an dem der Überweisungsauftrag in der Filiale oder über das Internet beim Online-Banking abgegeben wurde. Hat die so genannte "Ausführungsfrist" noch nicht begonnen, kann die Bank die Überweisung problemlos rückgängig machen. Die Ausführungsfrist beginnt laut Gesetz mit Ablauf des Tages "an dem die zur Ausführung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen" (§676a Satz II BGB).
Wenn das Geld allerdings schon auf dem Konto des Empfängers angekommen ist, wird es komplizierter. Generell kann die Überweisung dann nicht mehr zurückgenommen werden. Der Überweiser muss sich mit dem Empfänger selbst über die Rückgabe einigen. Die Banken selbst können nicht mehr tun. Erhält eine fremde Person das Geld auf ihrem Konto, ist sie verpflichtet, das Geld unverzüglich wieder herauszugeben, da sie sich laut Gesetz "ungerechtfertigt bereichert" (§812 BGB) hat. Experten raten, diesen Herausgabeanspruch möglichst umgehend geltend zu machen. Gibt der falsche Empfänger das Geld allerdings in der Gewissheit aus, es sei sein eigenes, kann die fehlerhafte Buchung möglicherweise nicht mehr rückgängig gemacht werden. Experten raten daher, bei einer Überweisung genau zu prüfen, ob die Daten auch korrekt angegeben sind. Mit minimalem Aufwand lassen sich so teure Fehler vermeiden. Wem dennoch ein Fehler unterlaufen ist, der sollte sich zunächst bei seiner Bank über die möglichen und notwendigen Schritte informieren.
Lastschrift
Wer eine fehlerhafte Abbuchung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens rückgängig machen will, kann dieses problemlos tun. Das gilt sowohl für unzulässige Abbuchungen, als auch für Abbuchungen, die zuvor mit einer Einzugsermächtigung (belegt durch die Unterschrift des Kontoinhabers) legitimiert wurden. Um eine Lastschrift rückgängig zu machen, muss die Bank innerhalb von sechs Wochen ab der Abbuchung damit beauftragt werden. Bei einer Lastschrift in Folge einer Einzugsermächtigung wird die Lastschrift dabei mit Widerspruch zurückgegeben. Dies geschieht in der Regel wenn der Kontoinhaber nicht mit der Höhe der Abbuchung einverstanden ist. Für die Rückbuchung des Betrags berechnet die Bank keine Gebühren. Es sollte allerdings beachtet werden, dass der Kontoinhaber bei der Rückgabe einer berechtigen Lastschrift für die entstehenden Folgekosten aufkommen muss.