Ebay verkäufer antwortet nicht mehr

TekkN9NE

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hab bei ebay eine konsole ersteigert. relativ preisgünstig ( ~50 euro) zunächst war der verkäufer ziemlich freundlich. seit meiner überweisung hat er sich allerdigns nicht mehr gemeldet. inzwischen sind 14 tage vergangen ohne die ware oder eine spur vom verkäufer. hab ich irgendeine möglichkeit zumindest das geld erstattet zu kriegen? oder lohnt es sich ihn anzuzeigen? immerhin dreht es sich nur um 50euro :(
 

TekkN9NE

Guest
bereits gemeldet. ich hab den betrag überwiesen,da ich von paypal wenig halte.
 
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naja paypal ist, so behaupte ich mal, sicherer, als einfach so mir nichts, dir nichts zu überweisen 8(
 

Clawg

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- Schriftlich per Einschreiben auffordern, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern
- Erklären dass du nach Fristablauf bei Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurücktrittst (weitere Frist von 7 Tagen zur Rückzahlung des Geldes).

Wenn das nicht zum Erfolg führt -> Inkasso Unternehmen beauftragen, Kosten trägt der andere.
Mir wurde mal inkasso-sofort.de empfohlen, kann aber dazu nichts sagen, habe es selbst noch nicht getestet.
 
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vielleicht hatte der Verkäufer auch einen Unfall oder ist tot oder so
 
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Inkasso -.-

Hast ne Rechtsschutz?

Direkt zu nem Anwalt.

+

Strafanzeige wegen Betruges stellen...
 
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Wichtig ist, dass du erstmal wie obenm beschrieben Fristen per Einschreiben setzt zur Leistungserbringung und dann deinen Rücktritt erklärst nach Fristablauf.

Dann kannst du Inkasso etc beauftragen und ihn zahlen lassen.
Wichtig, dass du Adresse usw hast, Telenummer, Adresse ?
 
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Geh in einen Schreibwarenladen und hol dir ein Formular fuern Mahnbescheid. Fuers richtige Ausfuellen gibt es genuegend Online-FAQ's.
Die Adresse wirst du ja wohl mit seinem Namen rausfinden koennen, schließlich hast du auf sein Konto ueberwiesen, wenn gar nichts geht, kannst du immernoch zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrug erstatten. (Das wuerd ich aber nach Moeglichkeit vermeiden, die Anzeige kann man im spaeteren Verlauf noch als Druckmittel einsetzen)

Wenn du den Mahnbescheid an das Amtsgericht abgeschickt hast, leiten die alles weitere ein.
Dann kann folgendes passieren: Entweder er hat genuegend Verstand um es nicht wegen 50 Euro auf eine Zwangsvollstreckung/ Gerichtsverfahren etc. ankommen zu lassen. Oder er ist ein armer Schlucker und bezieht Hartz 4, lebt unter der Pfaendungsgrenze und weiß ganz genau, dass ihm der Gerichtsvollzieher nichts kann. Weswegen die Chancen deine 50 Euro wiederzusehen relativ gering waeren.

D.h. um nicht unnoetig weiteres Geld in den Sand zu setzen, solltest du kein Inkassobuero beauftragen, denn wenn er mittellos ist, werden auch die nichts aus ihm rausholen koennen.

Edit: Bevor du den Mahnantrag an das Amtsgericht abschickst, solltest du 14 Tage vorher den Typ schriftlich abmahnen (den Brief per Abschreiben abschicken). Wenn du also anhand seines Namens die Adresse sofort rauskriegen kannst, schreib ihm sofort ne Mahnung.
 
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nur so aus interesse: wie sind seine bewertungen? haette man das verhalten anhand negativer bewertungen "erahnen" koennen??
habe das in letzter zeit oefters gehoert und spiele mit dem gedanken nur noch ueber paypal kaeufe abzuwickeln.
 
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Auf jedenfall der sache nachgehen. Vielleicht hat der typ ja auch nichts unrechtes getan und ist einfach nur gestorben :8[:

Wenn er noch leben sollte, anzeigen !!!!!!!!!!
 
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Du kannst doch innerhalb einer gewissen Frist das von dir Überwiesene Geld wieder zurückfordern!


Check das mal mit deiner Bank.
 

TekkN9NE

Guest
das mit dem mahnbescheid klingt akzeptabel. zur person: der typ hatte davor noch keine einzige bewertung. allerdings hielt ich die 50euro konsole für ein absolutes schnäppchen :( jetzt weiß ich es besser.

ich hab mir schon überlegt selbst dort hin zu gehen ( sind gerade mal 80km) aber ist mir alles zu viel aufwand wegen 50euro.
 
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scheiße ich hab genau dasselbe Problem mit nem Käufer !!!

Du brauchst ned zufällig nen Nokia Telefon :ugly: ??

edit: also er überweist ned ... ;)
 
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Original geschrieben von Rambo's Dad
Du kannst doch innerhalb einer gewissen Frist das von dir Überwiesene Geld wieder zurückfordern!


Check das mal mit deiner Bank.

nein
 
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das mit dem rückfordern geht, so weit ich weiss, nur beim lastschrifteinzugsverfahren
 

TekkN9NE

Guest
Original geschrieben von DerTotmacher
scheiße ich hab genau dasselbe Problem mit nem Käufer !!!

Du brauchst ned zufällig nen Nokia Telefon :ugly: ??

edit: also er überweist ned ... ;)

neee danke...schwarze schafe gibts leider überall :top2:
 

Busta_inaktiv

Guest
Original geschrieben von DrStrumpf
nur so aus interesse: wie sind seine bewertungen? haette man das verhalten anhand negativer bewertungen "erahnen" koennen??
habe das in letzter zeit oefters gehoert und spiele mit dem gedanken nur noch ueber paypal kaeufe abzuwickeln.

gerade bei schlechten bewertungen greift paypal überhaupt nicht, siehe agb.
 
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Original geschrieben von Rambo's Dad
Du kannst doch innerhalb einer gewissen Frist das von dir Überwiesene Geld wieder zurückfordern!


Check das mal mit deiner Bank.

Jede Überweisung, die man abgibt, kann man Rrückgängig machen. Frist is da 2 Wochen oder so.
 

deleted_24196

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Überweisung
Wer versehentlich eine falsche Kontonummer oder eine falschen Geldbetrag bei seiner Überweisung angegeben hat, kann diese Überweisung prinzipiell stornieren. Allerdings ist dabei Eile geboten. In der Regel ist eine Stornierung nur an dem Tag möglich, an dem der Überweisungsauftrag in der Filiale oder über das Internet beim Online-Banking abgegeben wurde. Hat die so genannte "Ausführungsfrist" noch nicht begonnen, kann die Bank die Überweisung problemlos rückgängig machen. Die Ausführungsfrist beginnt laut Gesetz mit Ablauf des Tages "an dem die zur Ausführung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen" (§676a Satz II BGB).

Wenn das Geld allerdings schon auf dem Konto des Empfängers angekommen ist, wird es komplizierter. Generell kann die Überweisung dann nicht mehr zurückgenommen werden. Der Überweiser muss sich mit dem Empfänger selbst über die Rückgabe einigen. Die Banken selbst können nicht mehr tun. Erhält eine fremde Person das Geld auf ihrem Konto, ist sie verpflichtet, das Geld unverzüglich wieder herauszugeben, da sie sich laut Gesetz "ungerechtfertigt bereichert" (§812 BGB) hat. Experten raten, diesen Herausgabeanspruch möglichst umgehend geltend zu machen. Gibt der falsche Empfänger das Geld allerdings in der Gewissheit aus, es sei sein eigenes, kann die fehlerhafte Buchung möglicherweise nicht mehr rückgängig gemacht werden. Experten raten daher, bei einer Überweisung genau zu prüfen, ob die Daten auch korrekt angegeben sind. Mit minimalem Aufwand lassen sich so teure Fehler vermeiden. Wem dennoch ein Fehler unterlaufen ist, der sollte sich zunächst bei seiner Bank über die möglichen und notwendigen Schritte informieren.

Lastschrift
Wer eine fehlerhafte Abbuchung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens rückgängig machen will, kann dieses problemlos tun. Das gilt sowohl für unzulässige Abbuchungen, als auch für Abbuchungen, die zuvor mit einer Einzugsermächtigung (belegt durch die Unterschrift des Kontoinhabers) legitimiert wurden. Um eine Lastschrift rückgängig zu machen, muss die Bank innerhalb von sechs Wochen ab der Abbuchung damit beauftragt werden. Bei einer Lastschrift in Folge einer Einzugsermächtigung wird die Lastschrift dabei mit Widerspruch zurückgegeben. Dies geschieht in der Regel wenn der Kontoinhaber nicht mit der Höhe der Abbuchung einverstanden ist. Für die Rückbuchung des Betrags berechnet die Bank keine Gebühren. Es sollte allerdings beachtet werden, dass der Kontoinhaber bei der Rückgabe einer berechtigen Lastschrift für die entstehenden Folgekosten aufkommen muss.
quelle: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/partnerschaft_familie/recht_geld/5_bargeldlos_bezahlt.jsp
 

Benrath

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was soll das mit den fristen zum rücktirtt?

ich sag jetzt mal so laienhaft, wenn der nicht erfüllt ist der kaufvertrag doch eh nichtig.
 
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Die Fristen sind zur Mahnung da (als Zahlungsaufforderung), nicht zum Rücktritt.
Falls du die Fristen zur Rueckueberweisung bei der Bank meinst - die muessen auch ne Deadline haben, bei der sich der Geldempfaenger darauf verlassen kann, dass das Geld nun liegen bleibt.
 
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a) Anwalt aufsuchen und ihm ein Schreiben schicken. Blöd halt wenn du keinen Privatrechtsschutz hast - das Schreiben selber ist zwar net so teuer - wenn er es allerdings ignoriert bringts dir nichts und du müsstest Anzeige erstatten. Dieses Risiko wärs mir allerdings wert - solange er Geld hat wirst du deine 50 auch wieder bekommen - blöd nur wenn er ein Penner ohne Geld ist - dann bleibst du worst case auch auf den Anwaltsgebühren sitzen.

b) Inkassobüro - da ich diese Hanseln überhaupt nicht mag imho nicht empfehlenswert. Haben weniger Erfolgsausichten als ein Anwaltsschreiben (ehrlich - wer nimmt solche Briefe noch wirklich ernst?)

c) hinfahren mit schwarzen VAN und ein paar Freunden

Solche Ereignise sind der Grund wieso ich seit mehreren Jahren einen Privat RS Vollschutz habe. Kostet zwar 30EUR / Monat - aber spielen braucht sich keiner mit mir -,- Einmal angerempelt werden kostet dann eben gleich mal 300 EUR
 
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