ebay-troll the 2nd

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o, will mich mal eben kurz durch das allmächtige bw.de juristen fachwissen absichern.


hab über netz n laptop verkauft, n älteren für 100€.


das teil lief normal, habs vorher mit ner knoppix live cd getestet.


der typ meint nun es sei schrott und blabla..

ich bot ihm an, dass er mir das ding zuschicken kann, ich es dann kurz prüfen werde(ob es tatsächlich mein gerät ist und er mir nicht seinen müll schickt) und dann überweis ich ihm die kohle zurück.

will er nicht, er verlangt das ich umgehend zahle und er mir anschließend die ware zusendet. mach ich natürlich nicht, nachher krieg ich gar nix.


jetzt meint er, er würde zu seinem anwalt gehen und das geld einklagen. mungo.


ich dachte bloß, was der fick bin ich am lesen.

aber mal realistisch, der kann mir eigentlich mal 0,gar nix oder?
 
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Hast du in die Auktion geschrieben, dass beim Privatverkauf Rückgabe ausgeschlossen ist? Wenn ja, go to hell für ihn.
 
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Das hatte ich auch mal. Worüber lief die Zahlung? Wenns Paypal ist, dann biste im Vorteil, weil Paypal dem Typen vorschreibt, das auf eigene Kosten zurückzusenden. Aber auch sonst kann der dir nix.

Mir wurde auch mit dem Anwalt gedroht und Abzockt vorgeworfen und ich würde auf jeden Fall vor Gericht landen und seinen Anwalt zahlen müssen. Habe nie wieder was von dem Typen gehört.
 
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Wenn Paypal, dann bucht der Typ das Geld einfach zurück und gibt an, dass die Ware defekt ist. Paypal ist für Verkäufer absolut beschissen.
 
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Wenn Paypal, dann bucht der Typ das Geld einfach zurück und gibt an, dass die Ware defekt ist. Paypal ist für Verkäufer absolut beschissen.

naja also ich hatte auch mal ein übles Hickhack mit PayPal, weil Ware nicht geliefert wurde und die dann so einen Dialog mit dem Verkäufer gestartet haben, welcher sich nicht gemeldet hat für 2 Wochen ...
 
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Am Ende hast du aber dein Geld bekommen, nur das zählt.
 
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Wenn Paypal, dann bucht der Typ das Geld einfach zurück und gibt an, dass die Ware defekt ist. Paypal ist für Verkäufer absolut beschissen.

muss der käufer denn nicht wenigstens nen beleg einschicken, dass er das teil zurückgeschickt hat?

€: war nur ne frage, ich weiß es nicht. aber einfach so geld zurück buchen können is ja banane. da kann man ja gleich auf rechnung verkaufen
 
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muss der käufer denn nicht wenigstens nen beleg einschicken, dass er das teil zurückgeschickt hat?

Nicht das ich wüsste, aber kann natürlich sein, dass sie das geändert haben. Hab die Story halt von nem Kumpel mitbekommen, der echt Probleme hatte, aber das ist schon nen wenig her.

Edit: Falls du aber von mir nen Fall wissen willst, jemand buchte 30€ über Paypal zurück weil ich angeblich das Coaching nicht gemacht hätte. War natürlich Bullshit, aber Geld war weg.
 
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Leute, die Zahlung passiert per Überweisung. Der Verkauf war auch nicht über Ebay, sondern über ein Forum - ganz vergessen. Dort ist ja aber gleiches "Recht"


Jetzt trollt er weiter, nun behauptet er es seien 512mb Ram und nicht wie angegeben 1GB verbaut und das stimmt definitiv nicht, das weiss ich zu 100%


Rücknahme,Gewährleistung,Garantie usw hab ich alles ausgeschlossen
 
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ist ja auch latte ob ebay oder forum, kommt aufs gleiche hinaus und so weiss man eben worum es geht.
 
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sag einfach du hasts mit freundin/vater/kollege durchgecheckt und zum Zeitpunkt des Versands hats einwandfrei funktioniert und dass kann jmd. bezeugen und gut is.
 
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sag einfach du hasts mit freundin/vater/kollege durchgecheckt und zum Zeitpunkt des Versands hats einwandfrei funktioniert und dass kann jmd. bezeugen und gut is.
Was soll das bringen?

Wenn der Käufer die Wahrheit sagt, wird ihn das nicht beeindrucken, weil er -zu Recht- denkt, dass die Gegenseite lügt. Wenn er selbst lügt, weil das Gerät nicht mangelhaft ankam, braucht TE ihm nichts vorzuspiegeln - denn dann wird der Käufer eh keine rechtlichen Schritte ergreifen.


Was macht TE denn, wenn der Käufer wirklich klagt? Sich darauf zurückziehen, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat? Könnte interessant werden...
Deshalb würd' ich es lieber mal gütlich versuchen.
 
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