ddv
Tippspielmeister 2007
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Hi,
Ich habe ein kleines Problem bei ebay.
Vorweg: Ich bin gerade auf Reisen in Australien, weshalb es mir schwer faellt rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt zu holen.
Der Fall:
Ich habe ein Rennrad von meinem Vater geschenkt bekommen, um es bei ebay zu Geld zu machen. Das Rennrad war, soweit ich informiert bin\war, technisch einwandfrei.
Nun kommt es, dass ausgerechnet ein ebay erfahrener Rechtsanwalt das Rennrad ersteigert hat. Dieser hat sich nun, einen Monat nach Verkauf und Erhalt des Rades, ueber ebay beschwert, dass angeblich die Gangschaltung defekt waere.
Ausserdem behauptet er, er habe kurz nach Erhalt der Ware eine Email an mich mit besagtem Mangel geschickt, welche ich aber niemals bekomme habe.
Ich habe ihm also gesagt, dass ich als Privatverkaeufer keine Garantie oder sonstiges gewaehre und ich ihm insofern nicht weiterhelfen kann, wenn die Gangschaltung einen Monat nach Verkauf kaputt gegangen ist.
Er hat nun die Beschwerde bei ebay zurueckgezogen, weisst aber daraufhin, dass das nur ein entgegenkommen mir gegenueber waere, da ich ihm sagte, dass ich irritiert sei, dass er sicht nicht direkt an mich gewand hat, sondern direkt ebay eingeschaltet hat.
Seine Email schloss er mit dem folgenden Wortlaut:
Meine Frage(n):
Wie sieht die juristische Sachlage aus? Und ist das eine leere Drohung oder hat er tatsaechlich chancen vor Gericht?
Wie gesagt, das Rad gehoerte nicht mir, aber soweit ich informiert bin war die Gangschaltung in Ordnung. Selbst habe ich es aber nicht getestet.
Ich habe ein kleines Problem bei ebay.
Vorweg: Ich bin gerade auf Reisen in Australien, weshalb es mir schwer faellt rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt zu holen.
Der Fall:
Ich habe ein Rennrad von meinem Vater geschenkt bekommen, um es bei ebay zu Geld zu machen. Das Rennrad war, soweit ich informiert bin\war, technisch einwandfrei.
Nun kommt es, dass ausgerechnet ein ebay erfahrener Rechtsanwalt das Rennrad ersteigert hat. Dieser hat sich nun, einen Monat nach Verkauf und Erhalt des Rades, ueber ebay beschwert, dass angeblich die Gangschaltung defekt waere.
Ausserdem behauptet er, er habe kurz nach Erhalt der Ware eine Email an mich mit besagtem Mangel geschickt, welche ich aber niemals bekomme habe.
Ich habe ihm also gesagt, dass ich als Privatverkaeufer keine Garantie oder sonstiges gewaehre und ich ihm insofern nicht weiterhelfen kann, wenn die Gangschaltung einen Monat nach Verkauf kaputt gegangen ist.
Er hat nun die Beschwerde bei ebay zurueckgezogen, weisst aber daraufhin, dass das nur ein entgegenkommen mir gegenueber waere, da ich ihm sagte, dass ich irritiert sei, dass er sicht nicht direkt an mich gewand hat, sondern direkt ebay eingeschaltet hat.
Seine Email schloss er mit dem folgenden Wortlaut:
Ich habe den Fall - soweit es um die Konfliktlösung per Ebay-Plattform geht - abgeschlossen. Dies erfolgte ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und lediglich als Entgegenkommen, da Sie eine Fortsetzung der Ebay-Konfliktlösung nicht wünschen. Die gerichtliche Geltendmachung der von Ihnen nunmehr negierten Gewährleistungsansprüche behalte ich mir ausdrücklich vor.
Meine Frage(n):
Wie sieht die juristische Sachlage aus? Und ist das eine leere Drohung oder hat er tatsaechlich chancen vor Gericht?
Wie gesagt, das Rad gehoerte nicht mir, aber soweit ich informiert bin war die Gangschaltung in Ordnung. Selbst habe ich es aber nicht getestet.