eBay-Problem

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Folgendes Problem:

Hab für ne Bekannte nen komischen Warzen-Stift von Wartner verkauft bei eBay. Irgendein Vitali mit 1100 positiven Bewertungen hat das Ding gekauft.

War neu und OVP.

Nun kommt folgende Nachricht:

Hallo XXXX,

Hallo, nach gestrigen erhalt des Wartner Stift gegen Warzen, wollte ich heute den Stift benutzen, jedoch musste ich fest stellen das der Stift leer war und nicht zu gebrauchen, somit bitte ich sie den Stift zurück zu nehmen und mir das Geld zu erstatten.


- XXX

Was tun?

Er war ja neu verpackt, als würd ich nen leeren Stift hinschicken? :o
 

deleted_24196

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Wird wahrscheinlich ausgetrocknet zu sein. Um wieviel €s reden wir hier? 5€?
 
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Naja, er war komplett neu, haltbar bis Juli 2013, wie soll das Ding austrocknen?
 
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Hab mal geguckt, kosten so 12€. Ich würd einfach sagen Privatverkauf, Rücknahme etc ausgeschlossen, fertig. War neu & OVP, nicht dein Ding~
 
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Als 1. würd ich einfach mal deine Bekannte fragen, ob sie angesichts dessen nicht einfach auf die Kohle verzichtet um dir Ärger/Stress damit zu ersparen :deliver:
 
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für unmöglich halte ich das nicht mit dem austrocknen, vor allem wenn er schon vor einiger zeit gekauft/hergestellt wurde.
 
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Hab mal geguckt, kosten so 12€. Ich würd einfach sagen Privatverkauf, Rücknahme etc ausgeschlossen, fertig. War neu & OVP, nicht dein Ding~

Jo normal das, aber mein eBay Account ist noch relativ leer und ich verkauf im MOment doch recht ordentlich Sachen dort - da wäre ne negative Bewertung auf kurz oder lang glaub ich sehr bescheiden. Grade weils nicht mein Artikel ist. Trotzdem hab ich den nun primär an der Backe. Der Typ könnte natürlich auch sonstwas behaupten-.-
 
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So wie Btah würd ichs auch erstmal angehen. Sofern dir ne negative Bewertung egal ist, dann mach einfach gar nichts mehr.

edit:
Soll er dir erstmal nen Beweisfoto schicken, oder sieht man bei den Dingern so keinen unterschied?
 
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Jo, deshalb hatte ich ja gefragt ;) Evtl. sieht man auf dem Bild nich, ob dieses "Pad" (sag ich jetzt mal) trocken oder noch feucht is.

Kurze Nebenfrage noch: Die standartklausel mit "Privatverkäufer, keine Garantie, kein Umtausch" usw. stand drunter?
 
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Kurze Nebenfrage noch: Die standartklausel mit "Privatverkäufer, keine Garantie, kein Umtausch" usw. stand drunter?

afaik musst du gar nix dergleichen drunter schreiben.
diese klauseln sind eher so ein urban myth.
die artikelbeschreibung muss nur stimmen.

hatte mal ein ähnliches problem vor jahren, da hat der käufer behauptet, dass der cd player, dem ich ihm verkauft habe, nicht funktioniert (bei mir ging er aber wirklich noch, muss wohl auf der reise kaputt gegangen sein)
er hat nen anwalt eingeschaltet, ich musste zu den bullen wegen vorladung, und dem bullen hab ich dann auch gesagt, dass ich drunter geschrieben habe "keine garantie, privatverkauf usw" und er meinte, dass das völlig wayne ist.
ende vom lied war, dass nix passiert ist, weil der käufer mir nix nachweisen konnte.
nur die schlechte bewertung bleibt halt kleben, und da musst du dir überlegen ob es dir das für 10€ wert ist.
 
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Ich weiss nur, dass es wohl damals ein paar Urteile deswegen gab, wo private Verkäufer auf Schadensersatz verdonnert wurden, aber das is auch schon ne ganze Weile her, kann sein, dass es da auf eBay noch keine eindeutige Kennzeichnung gab, wer jetzt wirklich privater und wer gewerblicher Verkäufer ist. Ich schreibs immer noch mit drunter.


Ich würds dem Verkäufer genauso schreiben, wie es war, das Ding war OVP, du konntest es nicht einsehen. Dabei schreiben, wie extrem leid es dir tut. Wenn die Bekannte bereit is auf die paar euros zu verzichten, dann biete ihm an, das ding auf seine kosten zurückzusenden, dann gibst du ihm nur die 8€ wieder und hast keinen Verlust an versandkosten.
 
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Ebay's Rechtsabteilung ist leider ein Desaster und ein Laden wie Ebay bekommt ja nicht ein mal seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten geregelt.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/un...ebt-neues-bezahlsystem-auf-2013-a-837076.html


Vor 5 Jahren war es üblich, solche Klauseln rein zu schreiben.

Das Neueste, was ich zu dem Thema kenne ist folgende Meinung:

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Fazit

Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam. Dies gilt auch für eine Beschränkung wesentlicher gesetzlicher Rechte des Käufers. Lediglich die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.


Tipp: Ein Sachmangel liegt in erster Linie vor, wenn die Sache nicht wie vereinbart geliefert wird. Das heißt, dass immer dann keine Mängelansprüche gegeben sind, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste ( § 442 BGB) . Der Verkäufer sollte daher seine Kunden immer möglichst vollständig über den Funktionsumfang der Kaufsache aufklären.


Allerdings ist eine Rechtsanwältin auch nicht die Institution, so etwas abschließend zu beurteilen.



Aber mal von einer ganz anderen Seite betrachtet:

1. Kann der Käufer ein kleines Video zur Demonstration mit dem Smartphone aufnehmen?

2. Wann ist er OVP erstanden und bei wem? Ist der Bon noch da?


Irgendeine Flasche drückt einem früher oder später übrigens eh die negative Bewertung rein. Habt einfach > 90% positive.


Hier noch eine unverbindliche Meinung von Ebay.de:

http://testberichte.ebay.de/Thema-Privatverkauf-Wichtig?ugid=10000000003069338

@ mTwNarutO: Das ändert nichts am Sachmangel. Aber vielleicht hat den ja jemand anders zu vertreten. Oder lag der Stift jahrelang herum?
 
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Verbrauchs / Hygieneartikel .. wird nicht zurückgenommen, würde vielleicht auch noch gehen ;)
 
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Wenn du um ein Vid bittest wird der/die Käufer/in einfach ein Vid von seinem alten leeren Stift machen und sagen "leer! siehst du! weissubescheid!". Das ist viel zu easy zu fälschen.
Was Naruto sagt.
Scheiß auf die Bewertung. Afaik kannst du ohnehin da noch selbst einen öffentlichen Kommentar zu schreiben.
 
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deine freundin soll dem käufer die einsendegebühren für ersatz erstatten und gut. oder nicht?
 
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bei Rückruf muss man doch keine Versandkosten zahlen, oder?
 
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