Ebay - Kauf Stornieren? Ist das rechtens?

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N'Abend!
Ich hab ein kleines Problem.
Ich hab einen Artikel bei ebay zum Sofort Kaufen Betrages von 60€+VSK eingestellt, wurde auch schon am nächsten Tag gekauft und es waren mehrere Beobachter schon dabei.
Ich habe den Artikel zu einem Zeitpunkt hereingestellt als es bei diesem große Lieferengpässe gab und gleiche Artikel für 60-80€ den Verkäufer gewechelt haben.
Der Käufer hat nicht überwiesen und eine Woche später sind die Preise starkt gefallen auf ca 40€ im Schnitt...jetzt 2 Wochen nach dem Kauf schreibt mir der Käufer auf einmal, dass er Stornieren möchte. Wahrscheinlich weil ers jetzt irgendwo anders für 40 kaufen will...
Ist das Rechtens oder kann ich darauf bestehen, dass er Bezahlen muss?
Hab das Urteil von 2005 schon gelesen...allerdings weiss ich nicht ob das für mich auch zutrifft.
Danke im Vorraus und Viele Grüße
Martin
 

suN

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Soweit ich weiß (Achtung! Laienwissen) kann bei Ebay doch nur auf Kulanz des Verkäufers "storniert" werden?
Zumal man doch eh immer "Umtausch ausgeschlossen" bei der Auktion mit angibt oder nicht?
 
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Achtung LAIENwissen,

man muss sogar als Privatperson eine sechsmonatige "Gewährleistung" bieten. Dieses Gelaber bei Ebay "Als Privatperson...balblba" zählt glaub ich garnicht.
 
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Gewährleistung würde aber ja nur heißen, dass das Produkt ok ist...das steht ja noch gar nicht zur Diskussion, weil der Käufer das Produkt ja noch gar nicht erhalten hat...da drunter fällt aber sicher nicht, dem Käufer den billigsten Preis anzubieten ;)
 
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Theoretisch gesehen, ist es ja zu keinem Kaufvertrag gekommen, weil er nicht bezahlt hat und die Ware nicht bekommen hat. Verzwickte Lage. ^^
 
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natürlich ist es zu einem Kaufvertrag gekommen
das gebietet doch allein die Logik (mal davon ab das es ja schon mehrere Fälle gab wo auch die rechtliche Relevanz schon in der Presse war, zB die Leute die sich beim eingeben des Preises vertan hatten), was meinst du was sonst für ein Chaos auf ebay wäre, wenn du einfach was ersteigern könntest völlig ohne Konsequenz
 
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Kaufvertrag besteht, du kannst Bezahlung verlangen. Bezahlt er nicht kannst du ihn verklagen. Kostet aber einiges in Vorkasse. Einfach stornieren "aus dem nichts" kann er nicht.

Alternativ Mahnbescheid.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Theoretisch gesehen, ist es ja zu keinem Kaufvertrag gekommen, weil er nicht bezahlt hat und die Ware nicht bekommen hat. Verzwickte Lage. ^^

sir, sie irren. :sonot:

@TE
wie immer: rechtlich ganz einfach - faktisch wohl aussischtslos.

rechtlich habt ihr einen kaufvertrag geschlossen ( wie genau, darüber streiten sich die geister, ist aber für dich egal ) damit hast du einen anspruch auf abnahme der kaufsache und zahlung des kaufpreises zug um zug gegen lieferung der kaufsache ( wenn ihr lieferung vereinbart hat, ansonsten halt abholung whatever ).

"stornieren" kann man gar nix, pacta sunt servanda. derlei regelungen gibt es zwar im verbraucherschutzrecht, aber ich denke nicht, dass du als unternehmer aktiv warst, oder?

allein: der schönste anspruch bringt dir nichts wenn du ihn nicht durchsetzen kannst. und wegen 60 tacken zu klagen wird sich kaum lohnen. schreib höchstens mal an ebay, vielleicht können die da druck machen. oder mach ihm bisschen schiss mit nem schreibem vom anwalt oder so, aber groß was machen lässt sich da nicht, es sei denn du bist bereit im streitfall vorzustrecken.
 

Benrath

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ich versteh da das deutsche Rechtssystem nicht. Nicht das ich sonst das amerikanische Rechtssystem besser finde. Aber wieso erlaubt man anwälten nicht solche Fällen zu übernehmen auf Risiko, wenn sie dann meinetwegen x% der Streitsumme bekommen + ihren Lohn. Gerade bei so nem Fall. Dann brauch man auch die Kackrechtschutz nicht mehr.

Eventuell führt dass zu ner Prozesswelle, aber der Verteidungsanwalt würde ja seinem Mandanten die Übernahme des Falls auf eigene Kosten nicht anbieten, wenn er weiß, dass es aussichtslos ist und dann weiß der Andere auch Bescheid und man kann sich den Prozess sparen.
 
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Aber der Geldverlust beträgt nur 20€, auch wenn's nur 10% von 20€ + Lohn ist, würde da mehr als 20€ rauskommen. Lohnt also nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Was sollte das ändern? Denkst du irgendwen motiviert die aussicht auf ein paar prozent von sechzig quito? Außerdem sehe ich das problem nicht, wenn er gern möchte kann er doch klagen.bei dem streitwert braucht er auch keinen anwalt.

I nurst die frage ob sich der aufwand lohnt.
 

Benrath

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Natürlich ist in dem Fall der Streitwert etwas lolig, aber generell hättest du auf die Frage natürlich nicht antworten können-_-

bzw selbst bei dem niedrigem Betrag, er kriegt ja auch die sonstigen Anwaltskosten erstattet wenn er gewinnt, oder?
 
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Ja und Nein.
Halbwissen und so, aber es gibt doch im deutschen Recht so komische pauschalen für Anwaltskosten, was der Anwalt als bekommt.
 

Benrath

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Ja aber afaik macht das es halt keiner, dass er nen Fall übernimmt und sagt: "Wenn wir verlieren, hab ich Pech gehabt"

Was bräuchte man halt komisch Rechtschutzversicherungen, wenn mein Anwalt den Fall übernimmt und ich kaum Risiko trage, weil er sich sicher ist das wir gewinnen und er sonst auf den Kosten sitzen bleibt. Irgendwie Regulieren müsste man das eventuell schon, weils wahrscheinlich zu ner Klagewelle für unwichtige Sachen kommt, aber da die Schadenssummen bei uns sonst gedeckelt sind, seh ich das Risiko nicht ganz so groß.
 
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