Ebay - Käufer nervt...

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Jo Servus!

Hab bei Ebay n Mainboard, CPU, RAM + Kühler im Bundle vertickt. In der Auktion war ein Bild wo der Kram noch zusammengebaut war, also schon was älter.

Auktionstext:

Hallo,

in dieser Auktion biete ich ein Asrock Mainboard mit Nvidia Nforce2 Chipsatz an. Dazu gibt es noch einen AMD Athlon 2000+, einen Kühler mit dem sich die CPU extrem leise betreiben lässt sowie 512 MB DDR Arbeitsspeicher!

Diese Zusammenstellung diente bei mir bis vor kurzem als HTPC. Wurde idR am Wocheende ein paar Stunden benutzt um DVDs zu schauen. Aber da ich BlueRay und Co auf etwas leistungsfähigeres umsteigen musste, biete ich das Bundle nun hier an :)

Alle Teile sind komplett funktionsfähig!!



Da dies eine private Auktion ist, auch hier keine Garantie oder Rücknahme!



Ging dann für 22 Euro weg. Die Teile lagen halt schon seit in der Auktion zum Versand fertig in einzelnen Teilen im Schrank. Nun meint der Käufer, am "Dy" (O-Ton) der CPU wäre was abgesplittert blabla. Hat mir dann noch ne Mail mit nem Scan der CPU (!) geschickt und nervt mich nun mit der "weiteren Vorgehensweise". Da in diesem Scan keine Wärmeleitpaste mehr an den Seiten war, kann ich bspw. davon ausgehn, dass er selbst beim Säubern irgendwas gefraggt hat und es nun auf mich schieben will. Außerdem pocht er halt drauf, dass es nicht so verschickt wurde wie aufm Bild. Da er aber keine Wünsche zum Versand geltend gemacht hat, ist das ja relativ haltlos, oder?

Er behauptet halt, ich hätte die Ware zwischen Kauf und Auslieferung geändert oO

Schon richtig was Sie das sagen .
>
> Sie haben das Board aber siehe Abbildung in der Auktion mit montierttem
> Kühler verkauft.
>
> Eine Demontage habe ich als Käufer nicht beauftragt.
>
> Sie haben also die Ware zwischen Kauf und Auslieferung verändert.
>
> Daher haften Sie auch für den

Aufjedenfall hab ich ihm folgende E-Mail geschrieben und bin nun auf seine Reaktion gespannt:

Sehr geehrter Herr ...,

da ich in meiner Auktion NICHT geschrieben habe, dass die dort verkauften
Dinge "so wie auf dem Foto" verschickt werden, blieb es also MIR
überlassen, wie ich die Ware versende!


Das Mainboard lag schon lange, bevor es verkauft wurde, demontiert in die
Einzelteile "Mainboard + CPU", "Lüfter", "Kühlblock" und "RAM" in meinem
Schrank und da das Foto schon etwas älter ist , sehe ich in der
Versandmethode keinen Fehler. Desweiteren stand auch NICHT dabei, ob dass
das Foto aktuell ist oder nicht. Außerdem hätten Sie die Möglichkeit
gehabt, den Versand so zu verlangen wie auf dem Foto, wovon Sie aber nicht
gebrauch gemacht haben! Geschweige denn irgendwelche Informationen
anforderten.


Da ich alle Teile VOR Versand noch auf optische Schäden kontrolliert und
NICHTS festgestellt habe, wurde die Ware von mir mit bestem Gewissen so
verschickt wie sie war, nämlich funktionstüchtig seit der letzten
Benutzung!


Da ich auf dem Bild nicht mehr die Reste der Wärmeleitpaste neben dem CPU
"DIE" sehe, könnte es auch sein, dass Sie den "DIE" selbst beim Reinigen
beschädigt haben? Wie sieht es denn mit dieser Option aus? Des weiteren
ist mir auch nicht bewusst, welche Seriennummer die CPU und die ganzen
Teile hatten, wodurch ich leider nicht feststellen kann, ob es sich auf dem
Foto wirklich um den von mir verschickten Prozessor handelt. Außerdem kann
ich, durch das Einscannen der CPU durch Sie, nicht ausschließen, dass
dadurch noch weitere Defekte an selbiger entstanden sind.


Allerdings frage ich mich nun natürlich, Aufgrund Ihrer Aussage des
"Verschickens wie auf dem Foto", ob ich bei meiner aktuellen Auktion ( Link zu meiner Auktion bla ) nebst der Kamera Teile meiner Hand sowie meines Sofas verschicken
müsste?


Viele Grüße,
...



Also wie sieht das aus? Was kann der Kerl da abziehen? Es geht hier um 22 Euro und Ware, die evtl. noch mehr Wert gewesen wäre, also absolut lächerlich dieses Gejammer.

Wer ist im Recht? Über die Verpackung hat er sich nicht beschwert und es wurde auch durch ein Familienmitglied bei DPD abgegeben und so.

Schon mal jemand sowas gehabt? =)
 
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was stellst du auch ein Bild rein welches die Ware nicht im aktuellen Zustand zeigt?
 
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Er hat wirklich die CPU auf den Scanner gelegt?
 
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Wenn er nachweisen kann, dass die Ware bei Übergabe an DPD nicht die angepriesenen Eigenschaften aufwies, bekommt er recht. Sonst nicht.

Wenn das Bild suggeriert, dass die Komponenten zusammengebaut sind, könnte das ein Problem für dich darstellen, es sei denn, die Ware lässt sich offensichtlich nur in demontierten Zustand transportieren, so dass der Käufer damit hätte rechnen müssen.

Diese Zusammenstellung diente bei mir bis vor kurzem als HTPC.
Das Mainboard lag schon lange, bevor es verkauft wurde, demontiert in die
Einzelteile "Mainboard + CPU", "Lüfter", "Kühlblock" und "RAM" in meinem
Schrank
Hmm.
 
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Original geschrieben von Ancient
was stellst du auch ein Bild rein welches die Ware nicht im aktuellen Zustand zeigt?
Es war der aktuelle Zustand, nur halt nicht in einzelnen Teilen. Und ich verschick doch kein Mainboard auf dem n 500 Gramm Kühler hängt. Das wäre doch gebrochen angekommen...


Es ist doch eigentlich klar, dass man sowas nicht in einem Stück sondern als einzelne Teile verschickt... Wie schon mit dem Beispiel bei der Kamera, da müsst ich ja dann auch die Kamera in der Hand verkaufen, schließlich ist es so im Bild aber nirgendswo beschrieben. Und Bundle heißt ja auch nicht "in einem Stück".


Original geschrieben von Kuma
Er hat wirklich die CPU auf den Scanner gelegt?

Jap und als PDF gemailt =)





Jo das mit dem "schon lange" ist doof ausgedrückt. Die Auktion lief sieben Tage, das Zeug lag seitdem knapp 2-3 Wochen im Schrank. Verkauft wurde es nach nach den 7 Tagen Auktion, also kann ich die 3-4 Wochen ja schon als "schon lange" Bezeichnen, obwohls sich im Nachhinein schon bissel doof liest.
 
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hab vor kurzem ähnliches problem gehabt, gab halt streitereien weil der käufer sich 2 wochen zeit gelassen hat mit zahlung.... und er mir dann drohte, dass wennn die ware irgendeinen mangel oder auch nur ansatzweise irgendwas aufweist, will er den gleichen artikel nochmal von mir, blabla ist sogar bereit zum anwalt zu gehn usw. deshalb hab ich alles haargenau mit fotos festgehalten also vor dem versand xtausend fotos von dem artikel gemacht und von der verpackung usw alles mögliche eben, sogar ein video das die funktion des artikels nachweist.... mal schaun was nu kommt.... artikel hab ich heut rausgeschickt ^_°

bei mir dreht es sich um einen artikel für ca 230-250€

btw. wenn du wirklich reinen gewissens sagen kannst der artikel war nich beschädigt usw also geprüft hast... dann scheiss auf sein gelaber, wenn du dir nich sicher bist, nimms zurück un gib ihm die paar flocken.... verkaufs wieder..
 
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Naja, in seiner ersten E-Mail hat er mir noch sein Wochenendablauf geschildert, vermutlich um auf die Tränendrüse zu drücken und so. Was interessiert mich wieso er ab 13 Uhr nicht antworten kann weil er irgendwen Pflegen muss.. :flop:


Da er nicht mal irgendwelche Forderungen stellt, sondern Angebote will, schließe ich auch, dass er nicht mal weiß, warum er überhaupt rum stänkert. Wenn der Defekt der CPU ja so schlimm wäre, der meiner Ansicht nach bis zum DPD Shop nicht da war, hätte er direkt irgendwas verlangt.. Ich könnt ihm ja den Auktionspreis : Anzahl der Teile anbieten, also 3,60 :D :8[:



Und seine "MICH" Seite bei Ebay ist so komisch, dass ich da nicht mal was kaufen würde..:mad:
 

Clawg

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Bei mir war es mal umgekehrt, hab ne mit massig Paste versaute CPU bekommen, versucht die zu entfernen und dann ist die CPU verdampft ;-) Naja. Gebrauchte CPUs zu kaufen ist hat so ne Sache.
 
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Original geschrieben von Clawg
Bei mir war es mal umgekehrt, hab ne mit massig Paste versaute CPU bekommen, versucht die zu entfernen und dann ist die CPU verdampft ;-) Naja. Gebrauchte CPUs zu kaufen ist hat so ne Sache.
Naja, wenn die aber als FUNKTIONSFÄHIG verkauft wird, hat sie auch zu funktionieren - aber in der Tat ist es echt mies, dass bei einem krassen Einbaufehler (den der Käufer vielleicht nicht einmal merkt bzw. dann dem Verkäufer in die Schube schieben will) es dann so laufen soll.

Den genauen Sachverhalt zu bestimmen ist aber in der Tat schwierig. Es gibt ja noch keine Vorschrift, dass man explizit angeben muss, in welcher Form und wie man solch ein Bundle verschickt.
Was mich aber irritiert, ist
Außerdem hätten Sie die Möglichkeit
gehabt, den Versand so zu verlangen wie auf dem Foto, wovon Sie aber nicht
gebrauch gemacht haben! Geschweige denn irgendwelche Informationen
anforderten.

Das würde doch bedeuten, dass von vorneherein klar war, dass du die Ware auseinandergebaut (jetzt mal allen Verstand beseite) verschicken würdest - entgegen dem Foto - dies aber im Angebotstext nicht genannt hast.

Halte uns weiter auf dem Laufenden.
 

aNi

Guest
Sieht imho nicht gut aus für dich.

Da dies eine private Auktion ist, auch hier keine Garantie oder Rücknahme!

Das schützt dich leider nicht ausreichend. Schreiben hättest du müssen "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Theoretisch bist jetzt du 6 Monate in der Nachweispflicht, dass du den Artikel funktionstüchtig versandt hast.

Ist zwar schon etwas älter, aber an der Rechtslage hat sich meines Wissens nicht geändert: http://www.focus.de/digital/diverses/gewaehrleistung-bei-ebay_aid_100671.html
 
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Original geschrieben von Hash


es sind auch bei privatkauf zwei jahre
Jo das hab ich auch grad gelesen...

Alter Verwalter, wem hab ich das zu verdanken, richtig. Dieser kack Partei die 2002 regiert hat... Meinefresse.
 

aNi

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Original geschrieben von poky
Jo das hab ich auch grad gelesen...

Alter Verwalter, wem hab ich das zu verdanken, richtig. Dieser kack Partei die 2002 regiert hat... Meinefresse.
Naja - du hättest dir ja den Ärger ersparen können wenn du die richtige Formulierung gewählt hättest.

Ist natürlich nicht das was du hören willst, aber vorher einfach besser informieren :(
 
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Original geschrieben von aNi
Naja - du hättest dir ja den Ärger ersparen können wenn du die richtige Formulierung gewählt hättest.

Ist natürlich nicht das was du hören willst, aber vorher einfach besser informieren :(
Mag wohl sein. Aber ich frag mich grade inwiefern ich nun noch irgendwas gewährleisten muss. Schließlich hat der die CPU in seinen Scanner gepackt und auf den Fotos sieht es auch so aus, als sei der Deckel zu... Das is ja meiner Meinung nach schon eine Anwendung, die nicht dem Sinn und Zweck einer CPU entspricht und dadurch nicht sachgemäß benutzt wurde...
 

Das Schaf

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Original geschrieben von Gomorrha

Das würde doch bedeuten, dass von vorneherein klar war, dass du die Ware auseinandergebaut (jetzt mal allen Verstand beseite) verschicken würdest - entgegen dem Foto - dies aber im Angebotstext nicht genannt hast.

Halte uns weiter auf dem Laufenden.

kein mensch verschickt nen mainboard aufdem cpu und lüfter drauf sind.

so ein paket MUSS einfach kaputt ankommen
 
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Schon richtig, aber ich würde echt lachen, wenn der Käufer - trotz des logischen Menschenverstandes (steht ja in meinem Quote in Klammern: Verstand ausschalten. Genauso sinnfrei wie der Versand eines Komplettrechners in einer Schachtel ohne Polsterung/Umverpackung bzw. Befestigung vom Lüfter) - daraus einen Strick drehen will :8[:

Am Angebotstext an sich sehe auch ich nichts falsches, nur stellt sich eben die Frage, ob man vom Käufer diesen eigentlich gesunden Menschenverstand auch erwartet. Daher der Post oben.
 

Das Schaf

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nen strick daraus drehen kann er meiner meinung nach nicht ( yeah ultra halbwissen )

solang der versand so erfolgt, dass die möglichkeit dass etwas kaputt geht minimiert wird.

das problem bei dem fall is ja wie schon festgestellt dass das nachweisen nciht richtig möglich ist. ( bei jemandem der den cpu einscannt is ein falscher einbau das wahrscheinlichste :ugly: )

aber ob sowas standhält bei ebay/anwalt is die frage
 
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hmm...
also die Beweislastumkehr nach §476 BGB, nach der du 6 Monate nachweisen müsstest, dass die Ware mangelfrei gewesen ist, gilt nicht für dich, da du kein Unternehmer bist (nur bei Verbrauchsgüterkauf!).

Da es sich aber bei E-Bay nicht um Versteigerungen handelt, sondern um einen Kaufvertrag handelt, haftest du zunächst einmal nach §§ 434,435 für Sach- und Rechtsmängel der geschuldeten Sache.

Dir kommt der Umstand zugute, das derjenige, der einen Anspruch geltend machen will, diesen auch beweisen muss.
Das stellt sich meist recht schwierig da, aber trotzdem Vorsicht ist besser...

Das mit diesen Gewährleistungsausschlüssen ist immer noch heiß umkämpft, aber es gibt in jedem Buchladen diese "e-Bay Recht" Bücher, da steht sowas sicherlich auch drinne. Ansonsten hilft der Anwalt um die Ecke gerne aus und damit weise ich mal wieder darauf hin, dass das hier keine Rechtsberatung ist!
Mach also nicht mich dafür verantwortlich wenn ich falsch liege.

imho reicht dein Satz "keine Garantie, keine Rücknahme" aber nicht ganz aus. Der Käufer könnte dich ja auch zur Nachbesserung auffordern (sein "erstes Recht")
 
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Original geschrieben von TerraIncognita
imho reicht dein Satz "keine Garantie, keine Rücknahme" aber nicht ganz aus.
Laut mind. einem mir bekannten Gerichtsurteil schon (bin blos grad zu faul, das rauszusuchen). Mit der Begründung (u.a.), wenn ich mich recht erinnere, dass "Garantie" in der Laiensprache oft mit gesetzlicher Mängelhaftung, der Gewährleistung, gleichgesetzt werde, und für den Käufer damit durchaus erkennbar sei, dass der Verkäufer sich nicht dem üblichen Pflichtenprogramm eines gewerblichen Verkäufers unterwerfen wolle (oder so ähnlich).
Trotzdem sollte man natürlich künftig auf korrekte Formulierung achten.

Den Rest kann ich so unterschreiben.

Alle Angaben ohne Gewähr
 
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Ich habe bislang erst ein einziges Mal etwas bei Ebay (generell Autkionsplattformen) verkauft, und da habe ich am Ende nur das eingefügt, in Fettdruck:
"Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme des Artikels."

Also wenn das Wort "Gewährleistung" nicht dagestanden hätte, dann hätte ich also ungewollt eine Gewährleistung von 6 bzw. 12 Monaten dem Käufer gegeben :8[: ?
 
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Sind nicht 100% dieser Formulierungen absoluter bullshit und bringen gar nichts?
 
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Original geschrieben von Sheeperich
was muss man drunter schreiben damit man ganz sicher geht ?
Was ist schon sicher auf dieser Welt?
"Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen!"
Diesen Satz verwende ich immer und halte ihn für ausreichend.
Original geschrieben von Gomorrha
Also wenn das Wort "Gewährleistung" nicht dagestanden hätte, dann hätte ich also ungewollt eine Gewährleistung von 6 bzw. 12 Monaten dem Käufer gegeben :8[: ?
Streng genommen ja. Andererseits habe ich die Meinung eines Gerichts hierzu weiter oben gepostet. Darauf sollte man sich aber nicht grundsätzlich verlassen.
Und: Nein, nicht "6 bzw. 12 Monate", sondern 2 Jahre.

Original geschrieben von Fragman[XiC]
Sind nicht 100% dieser Formulierungen absoluter bullshit und bringen gar nichts?
Nein.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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afaik gibt es auch ein Urteil, in dem das Gericht eine Grenze zieht zwischen privatem und gewerblichem (bzw. "gewerbeähnlichem") Anbieter. Also wieviele Verkäufe nötig sind, um es nicht mehr als reinen Privatverkauf gelten zu lassen, wie hoch die genau sein soll, kA.
("Powerseller"-Problem)

Vielleicht weiß Raven da mehr, der weiter im Studium zu sein scheint..^^

Zuhause hab ich noch einen Artikel in einer Fachzeitschrift, der die ganze Problematik rund um E-Bay schön ausformuliert hat. Ich schau mal rein, wenn ich wieder zuhause bin.

Wie gesagt, wenn du die Ware vernünftig eingetütet hast und das nach deiner Aussage soweit OK war, als du es abgeschickt hast (Gefahrenübergang auf den Käufer), dann wird es für deinen Käufer recht schwer dir gegenüber einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, Minderung, Nachbesserung und evtl. Schadensersatz geltend zu machen.

Trotzdem setz in Zukunft mal "vernünftige" Bilder rein ala "gekauft wie gesehen.".
 
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so wie ich das rauslese bist du dir nicht mal 100% ob das teil kaputt war und beschwerst dich dass der käufer unverschuldet womöglich ein kaputtes teil für 22€ ersteigert hat?

du brauchst darauf nicht auf diese frage zu antworten. es ist recht egal was du uns hier im forum glauben läßt.

so von der schilderung her wird es wohl schwer sein durch ein materialgutachten den schuldigen ausfindig zu machen, aber nicht unmöglich. kann durchaus sein dass wegen der paste und eurer aussagen da doch einiges rausgefunden werden kann.


mal von den rechtlichen bedenken wegen deinem satz mit der garantie/rücknahme:
ich weiss leider nicht ob bei privatverkauf irgendeiner die pflicht besitzt den einwandfreien zustand des artikels nachzuweisen. ich bezweifle es eher und tippe drauf dass er dir vertragsbruch nachweisen muss und das gutachten in auftrag geben muss, was er aber aufgrund der geringen chance auf erfolg und einem sachwert von 22€ nicht machen sollte.

letzten endes sind die ebaybewertungen genau für so etwas da und teure artikel kauft man eben nur bei kulanten verkäufern.
 
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Original geschrieben von TerraIncognita
afaik gibt es auch ein Urteil, in dem das Gericht eine Grenze zieht zwischen privatem und gewerblichem (bzw. "gewerbeähnlichem") Anbieter. Also wieviele Verkäufe nötig sind, um es nicht mehr als reinen Privatverkauf gelten zu lassen, wie hoch die genau sein soll, kA.
("Powerseller"-Problem)
Nach meinem Kenntnisstand ist der Übergang von privatem zu gewerblichem Anbieter fließend.
Wäre schön, wenns hierzu endlich mal eine Grundsatzentscheidung geben würde. Ist mir aber leider nix bekannt.
 
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