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Ich versuche es kurz zu machen.
Ich verkaufe eine Uhr, habe einen Startpreis von 200 Euro eingerichtet.
Nun 3 Tage vor dem Ende (kein Gebot) hat mir ein Benutzer einen von mir akzeptierten Sofortkaufpreis via Nachricht angeboten.
Da ich noch keine zehn Bewertungspunkte habe und kein trusted member bin (was ca. eine Woche dauern würde - zu lange also) kann ich keine Sofortkaufen-Option nachträglich einfügen.
Nun meinte der Käufer, ich solle das Angebot rausnehmen - er würde darauf bieten, wenn ich es rausgenommen habe mir aber den ausgemachten Sofortpreis bezahlen- quasi Ebay-extern. (Das gab er schriftlich via Nachricht)
Die AGB´s für das Rausnehmen sind:
Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem geplanten Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Hinweis: Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Begebe ich mich rechtlich auf dünnes Eis, wenn ich das angebot zurücknehme und ihm die Uhr verkaufe?
Er wirkt vertrauenswürdig, hat 100% gute Bewertungen und nun auch schon den Mindestpreis geboten.
Pls Help, bin unerfahren.
Ich verkaufe eine Uhr, habe einen Startpreis von 200 Euro eingerichtet.
Nun 3 Tage vor dem Ende (kein Gebot) hat mir ein Benutzer einen von mir akzeptierten Sofortkaufpreis via Nachricht angeboten.
Da ich noch keine zehn Bewertungspunkte habe und kein trusted member bin (was ca. eine Woche dauern würde - zu lange also) kann ich keine Sofortkaufen-Option nachträglich einfügen.
Nun meinte der Käufer, ich solle das Angebot rausnehmen - er würde darauf bieten, wenn ich es rausgenommen habe mir aber den ausgemachten Sofortpreis bezahlen- quasi Ebay-extern. (Das gab er schriftlich via Nachricht)
Die AGB´s für das Rausnehmen sind:
Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem geplanten Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Hinweis: Wenn Sie ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Begebe ich mich rechtlich auf dünnes Eis, wenn ich das angebot zurücknehme und ihm die Uhr verkaufe?
Er wirkt vertrauenswürdig, hat 100% gute Bewertungen und nun auch schon den Mindestpreis geboten.
Pls Help, bin unerfahren.