Dipl.-Inf. vs. Dipl.-Inform.

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Da hier ja auch viele Akademiker rumlaufen, hat vielleicht von euch jemand eine Antwort auf folgende Frage:

Habe letztens mit einem Kollegen darüber diskutiert, ob man sich als Diplom-Informatiker (Uni-Abschluss) sowohl Dipl.-Inf. als auch Dipl.-Inform. nennen darf oder ob man nur diejenige Abkürzung tatsächlich verwenden darf, die auch auf der Uni-Urkunde bzw. in der Uni-DPO steht.

Habe zu diesem Thema keine verbindlichen offiziellen Aussagen gefunden. Hat jemand Ahnung von der Materie und kann was dazu sagen?
 
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Die Universitäten verleihen den akademischen Grad Diplom-Informatiker, je nach Prüfungsordnung abgekürzt Dipl.-Inform. oder Dipl.-Inf., an Hochschulen in Bayern teilweise auch Dipl.-Inform. (univ.). In manchen Fällen kann die Abschlussbezeichnung mit Hochschulzusatz geführt werden, z. B. (TUM) an der TU München.
 
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Aye, Wikipedia habe ich wohl auch gelesen. Allerdings steht dort imho nicht die Antwort auf meine Frage...
 
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Wer sollte dir denn verbieten, die abkürzung zu wählen, die du besser findest? Der unterschied hat ja keine inhaltliche bedeutung.
 
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Wer sollte dir denn verbieten, die abkürzung zu wählen, die du besser findest? Der unterschied hat ja keine inhaltliche bedeutung.

Hehe, vom gesunden Menschenverstand her würde ich das genau so sehen :D

Hatte diesbezüglich nur eine Diskussion mit einem Kollegen:
Er meinte, dass man nur die Abkürzung verwenden darf, die auch in der DPO drin steht.
Ich meine, dass Dipl.-Inf. = Dipl.-Inform., und man sich daher eine Abkürzung aussuchen kann.

Aber weder er noch ich haben irgendwelche stichhaltigen Quellen für unsere Behauptungen :hammer:

Ist jetzt auch keine Frage, die mir schlaflose Nächte bereitet, wäre halt nur mal ganz interessant, zu wissen, wie es denn nun tatsächlich ist. Ich hab mir da bis letzte Woche nie Gedanken drüber gemacht und könnte mir z.B. gut vorstellen, dass es anderen Leuten ebenso scheißegal ist und sich deshalb noch nie ein Jurist mit der Frage beschäftigt hat. ^^
 
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meinem Verständnis nach bezieht sich diese Aussage aber nicht auf den Fall hier. Da steht weiter: "Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z. B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden."
Ich würde vermuten dass die Art wie man einen Titel abkürzt nicht zur Form mit der er verliehen wurde zählt. Das ist doch nur eine schreibweise, es ist exakt das gleiche mit gemeint, was bei dem Beispiel von wikipedia nicht der Fall ist.
 
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