Der neue EU-Führerschein

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http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fuehrerschein100.html

Mir geht es besonders um diesen Punkt:
Mit der gängigen Führerscheinklasse B für PKW können nun schwerere Anhänger genutzt werden.

Klar, man sollte sich mit den Teilen erst mal vertraut machen (und ich müsste mir eine Anhängerkupplung für meine Karre besorgen), aber rein theoretisch, dürfte ich ohne BE zu machen zweiachsige Anhänger/Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als den bislang erlaubten 750 (war das doch?) kg ziehen?
 
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alle 15 jahre erneuern, oh wow. warum genau hat da jemand handlungsbedarf gesehen?
EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU EU
 

GeckoVOD

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Wollte gerade sagen, dass das mit dem Erneuern Sinn macht, wenn man an so manche Rentner in ihren 70 km/h Benzensens denkt, aber da steht ja, dass das nix mit Gesundheitsprüfung zu tun hat. Na toll :[
 
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Na man will halt dass das Gesicht auf dem Lappen halbwegs aktuell ist nehme ich an :deliver:

Zur TE-Frage: Afaik darfst du mit B generell halt auch mit nem Anhänger bis 750kg Gesamtmasse fahren. Wenn der Anhänger schwerer ist als 750kg darf die Gesamtmasse Auto+Anhänger aber die 3.500kg nicht überschreiten.
 
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Na man will halt dass das Gesicht auf dem Lappen halbwegs aktuell ist nehme ich an :deliver:

Zur TE-Frage: Afaik darfst du mit B generell halt auch mit nem Anhänger bis 750kg Gesamtmasse fahren. Wenn der Anhänger schwerer ist als 750kg darf die Gesamtmasse Auto+Anhänger aber die 3.500kg nicht überschreiten.

Mit 3,5 t Gesamtmasse ist schon noch klar, ich ging auch davon aus, dass das immer noch gültig ist. Bisher durfte man mit nur B doch keinen Hänger mit mehr als einer Achse/mehr als 750 kg ziehen (was jedoch schnell erreicht ist).
 
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Na die 3.500kg Gesamtmasse bleiben ja soweit ich weiß bestehen, also wird man in der Praxis wohl auch nicht viel schwerere Anhänger ziehen können.
 
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Wollte gerade sagen, dass das mit dem Erneuern Sinn macht, wenn man an so manche Rentner in ihren 70 km/h Benzensens denkt, aber da steht ja, dass das nix mit Gesundheitsprüfung zu tun hat. Na toll :[

Rentner sind genauso Bürger wie jeder andere, und nur weil die ein bißchen nerven mit ihrem rumgerentnere auf den Straßen seh ich echt nicht warum man denen den Führerschein entziehen sollte.
Da könnte man sie ja auch komplett aus dem öffentlichen Leben verbannen, weil es eigentlich wurscht is wo, ob auf der Straße, ob in der Fußgängerzone, ob in der Supermarktschlange,* überall stehen sie nutzlos rum und halten den Verkehr auf.

*schwimmbad hab ich vergessen :rage:

Na man will halt dass das Gesicht auf dem Lappen halbwegs aktuell ist nehme ich an :deliver:
Es ging doch bis jetzt auch ohne?
 
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YesNoCancel

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aber rein theoretisch, dürfte ich ohne BE zu machen zweiachsige Anhänger/Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als den bislang erlaubten 750 (war das doch?) kg ziehen?

Den Punkt finde ich übrigens interessant, weiss ja jemand genaues? Bisher ist das so geregelt:

Motorfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t und maximal 9 Sitzplätzen, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3,5 t

Das Gespann darf 3,5 to nicht überschreiten. 750 kg ODER zulässige Gesamtmasse. D.h. Fahrzeug mit Leergewicht von 1.7 to durfte bisher auch schon einen 1.7 to Anhänger ziehen, so lange das Gespann mit Zuladung dann die 3,5 to nicht überschreitet. War halt mitunter ne blöde Rechnerei, was wiegt der Hänger, was wiegt die Zuladung Hänger/Fahrzeug etc. etc. Wenn das jetzt anderes geregelt wird, wärs jedenfalls begrüssenswert. Befürchte allerdings, dass es EU-typisch eher komplizierter wird.
 
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Und so ist anscheinend die neue Regelung die ab heute gilt:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm


Es ging doch bis jetzt auch ohne?

Beständig ist nur die Veränderung :deliver:
 
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GeckoVOD

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Rentner sind genauso Bürger wie jeder andere, und nur weil die ein bißchen nerven mit ihrem rumgerentnere auf den Straßen seh ich echt nicht warum man denen den Führerschein entziehen sollte.
Da könnte man sie ja auch komplett aus dem öffentlichen Leben verbannen, weil es eigentlich wurscht is wo, ob auf der Straße, ob in der Fußgängerzone, ob in der Supermarktschlange,* überall stehen sie nutzlos rum und halten den Verkehr auf.

*schwimmbad hab ich vergessen :rage:


Es ging doch bis jetzt auch ohne?

Schlecht formuliert, aber es gibt genug Alte Leute, die das Fahren lieber sein lassen sollten. Das Phänomen durchgehend 60-70 km/h ÜBERALL zu fahren ist ja erst der Anfang. Wenn es die Gesundheit nicht mehr mitmacht, dann könnte man schon mal darüber nachdenken, ob man nicht zu einer Gefährdung für den restlichen Verkehr inklusive Fußgängern und Radfahrern wird. Allerdings wird das wohl in der Realität nicht jeder selber einsehen wollen, irgendeine ordentliche Regelung wäre da wohl doch denkbar.
 
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Und so ist anscheinend die neue Regelung die ab heute gilt:

Alles klar. Wenn man das ganze jetzt ungeschnörkelt formuliert, kann man sogar was damit anfangen:

  1. man darf, unabhängig des Fahrzeuggewichts (bis 3,5 t), einen 750 kg Anhänger ziehen (Gesamtmasse des Gespanns kann also bis 4,25 t gehen, wenn das Fahrzeug exakt 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat)
  2. man darf auch Anhänger mit mehr als 750 kg ziehen, solange zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten
    [*]der Anhänger darf das Leergewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten

Fett :top2:
 
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Und 3. der Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeug nicht überschreitet (Anhängelast des Zugfahrzeug muss man auch noch beachten). Nicht das hier demnächst Twingos mit Doppelachser-Zweitonner durch die Gegend brausen :D
 
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Was zum Geier ist die "Schlüsselzahl 96"?

„§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

(2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre.

(3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a.

(4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen."
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm bei "3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:"
 
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Ich kann dir nicht ganz folgen. Woher stammt denn dieser Quote?
 
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Steht tatsächlich nicht drin:
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm

"Schlüsselzahl 96" - hat das jetzt einer kapiert?
 

YesNoCancel

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Das scheint wohl der bisherige Gesetzestext zu sein. Beim neuen haben sie das mit der Leermasse gestrichen?

Edith sagt:
Jimmys Posting erst danach gelesen, na, das wäre ja tatsächlich nen Fortschritt. Dann musst du dir eigentlich nur noch merken, Gespann nicht über 3,5 to, Rest ergibt sich durch das Zugfahrzeug.
 
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Ich wollt grad meinen. Ich hatte die neue Regelung doch weiter oben schon gepostet und da stand nichts mehr von Leermasse des Fahrzeugs drin :deliver:
 
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"Schlüsselzahl 96" - hat das jetzt einer kapiert?

Einerseits dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) auch dann mitgeführt werden, wenn die zG des Zugfahrzeugs 3,5 t beträgt und so eine zG der Kombination von 4,25 t entsteht. Andererseits darf das zG der Kombination auch künftig nur 3,5 t betragen, sofern die zG des Anhängers mehr als 750 Kilo beträgt.

Mit dieser nicht ohne Weiteres sinnfälligen Regelung hätte man leben können, wenn nicht auch in der Richtlinie stünde, die Mitgliedstaaten müssten bei der Umsetzung der Führerscheinrichtlinie eine Regelung schaffen, die das Führen von Fahrzeugkombinationen bis 4,25 t zG mit Klasse B erlaubt.

Dabei wurde eine geniale Idee geboren: die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 96. Damit soll sozusagen die Lücke der Fahrberechtigung vom 3,5-t-Zug der Klasse B zum echten Klasse BE-Zug geschlossen werden.

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-04-193-Klasse_B_96.htm


E: Ups, Doppelpost.
 
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Alles klar, dann könnte ich mit meinem zG 1670 kg Roomster also immer noch einen zG 1830 kg Anhänger ziehen. Wenn die Gurke den gezogen bekommt :deliver:
 
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