Defekte Ware gekauft, was nun :(

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Hallo,
ich habe vor eine Woche ein Android Tablet gekauft wessen Akku defekt war(vom Grosshandel)
Ich wollte wissen ob ich nun mein Geld zurück bekommen kann oder vielleicht ein neues GErät bekomme? Denn es war ja schon beim Kauf defekt! Ich will jetzt nicht einen monat drauf warten bis es wieder von der reparatur kommt, denn es wurde ja nicht wegen mir defekt.
Was sind denn meine Rechte?
 
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Mach doch von deinem 2 wöchigen rückgaberecht gebrauch und kauf dir dann einfach nen neues.

Das würde mir jetzt spontan einfallen bin aber auch kein Fachmann. Vorallem weiß ich nicht in wieweit der Defekt da dazwischen funkt.
 
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Geld zurück wohl nicht aber Neuware müsstest du verlangen können.
 
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2wöchiges Umtauschrecht bei einer Bestellung, benötigt auch keinerlei Begründung. Umtauschen oder Geld zurück, Ende.
 
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hab ich was überlesen, oder wie kommt ihr auf das fernmeldeabsatzgesetz? du hast ein recht auf Nacherfullung mit angemessener fristsetzung hat der Verkäufer die Möglichkeit den mangelfreien Zustand der ware herzustellen, ob Nachbesserung, ob nachlieferung erwünscht ist obliegt dem Käufer.
 
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Leider habe ich keine 2 wöchiges rückgaberecht, das gilt nur wenn man was vom internet kauft. Ich habs vom Elssässer gekauft ist sowas wie saturn/Mediamarkt. Es war schon beim Kauf defekt also nicht nachdem ich es benutzte. Ich will nicht das es zur reparatur geht ich will ein neues oder mein Geld aber ob ich das recht habe weiss ich nicht.
 
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lies doch einfach meinen post, wenn du Wörter daraus nicht verstehst benutz google...
 
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Geh einfach hin und frag nach. Mehr kannst du nicht machen (außer zu hoffen jmd zu bekommen der es macht ohne rum zu zicken).
Frag einfach freudlich, ob du das Gerät austauschen kannst und meist ist das dann auch machbar. Wobei du musst schauen, dass er fragen könnte wieso es dir erst jetzt aufgefallen ist (also nach einer Woche) dass der Accu defekt ist. Leg dir da am besten was zurecht, vergiss die Recnung nicht und sei immer freundlich, dann solltest du bekommen was du willst.
 
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Hab dir da mal was rausgesucht und die für dich relevanten sachen markiert.

Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Institute. Der nachfolgende Beitrag soll daher auf die Unterschiede aufmerksam machen und zu mehr Rechtssicherheit führen.

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer;
eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Garantie ist keine Gewährleistung!

Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

QUelle

Das Wichtigste ist halt, dass du Gewährleistung einforderst, keine Garantie!

Und Ich bin kein Anwalt, verwende diese informationen nciht für eine rechtliche einschätzung. wende dich im zweifelsfrei an einen entsprechenden Anwalt. Ich übernehme keine Haftung für irgendetwas, das hier steht!
 
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Könntet ihr mal bei euren ganzen ratschlägen auch beachten das es sich hierbei um einen Großhandel handelt und die verträge zwischen 2 händlern stattfindet und dem entsprechend nicht die gleichen regeln gelten wie zwischen verbraucher und händler
Gewährleitung gibt es aber auch zwischen 2 händlern.
 
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Könntet ihr mal bei euren ganzen ratschlägen auch beachten das es sich hierbei um einen Großhandel handelt und die verträge zwischen 2 händlern stattfindet und dem entsprechend nicht die gleichen regeln gelten wie zwischen verbraucher und händler
Gewährleitung gibt es aber auch zwischen 2 händlern.

wenn ich mich an die handelsrechtveranstaltung richtig erriner hätte er das tablet prüfen und den mangel unverzüglich rügen müssen, sonst nix gewährleistung. ne woche ist da soweit ich weiß schon ein gutes stück drüber.
 
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Das wäre mir neu. Weil im Einzelhandel kann ich meine Gewährleistung einfordern die vom Händler an dessen Händler durchgereicht wird. Afaik
 
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