defekte graka bei ebay - defekt und falsche versandart

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hallo

ich habe bei ebay eine grafikkarte ersteigert.

die artikelbeschreibung lautet so:

ATI Radeon 9800 PRO, 128MB, guter Zustand

[...]
Sie funktioniert einwandfrei. Der Lüfter macht etwas lautere Laufgeräusche.

Wer an weiteren Komponeneten interessiert ist, kann bei meinen anderen Auktionen nachschauen um eventuell Versandkosten zu sparen.

Um unnötige und lästige Wartezeiten zu vermeiden wird die Ware sofort nach Geldeingang / Überweisungsnachweis abgeschickt.Sie erhalten dann umgehend eine Paketnummer mit der Sie den Sendungsstatus jederzeit nachverfolgen können.

Viel Spaß beim Bieten.

Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 d handelt.

Versand:
EUR 5,00
Hermes Paket

nunja, heute ist die karte lose in einem gepolsterten umschlag, frankiert für 2,20 €, bei mir im briefkasten gelandet.
nicht so wie vereinbart in einem versicherten hermes paket.

wie das schicksal es so will, die grafikkarte ist offensichtlich kaputt (screen ).
nunja, in der beschreibung steht "funktioniert einwandfrei" und dann wurde es auch noch anders als angegeben versandt. nach meinem rechtsverständnis ist es seine schuld, der kaufvertrag ist nicht efüllt worden.

was soll ich schreiben? geld erstatten sonst anwalt?
der betrag ist btw 14,50 zzgl. 5 euro versand. nicht die welt, aber trotzdem ärgerlich.
 
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lol was für ne schweinerei!! dem würd ich das teil in den hals stopfen! und danach natürlich das geld zurückholen :uglyup:
sag du willst dein geld zurück, ob er noch ganz sauber is und überhaupt bei klarem verstand, soetwas auf so eine art und weise zu verschicken
 
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pjotr..



der wird sich nen scheiß dafür interessieren..
du wirsd dir die finger wundschreiben und wenn du pech hast interessiert es ihn nicht und ja zu recht weil es wird nichts passieren.

wenn du pech hast ist das geld einfach weg.
 
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Hier war doch letztens noch ein anderer Ebay thread. Hab jetzt keine lust zu suchen, aber den findest du bestimmt schnell. So weit ich mich erinnere ging es da auch um die passende Klausel die man hinschreiben muss und ich glaub Gewährleistung war am Ende das Wort der Wahl. Weiß aber nicht ob es vor Gericht dann wirklich als unterschiedlich gehandhabt wird.
Könnte dir aber als Hinweis in einer E-Mail ne bessere Position verschaffen, falls seine Klausel nicht optimal ist.
 

uLti_inaktiv

Guest
Hallo. Du schreibst folgenden Text:

Sehr geehrter Herr Verkäufer,

leider habe ich die Grafikkarte defekt erhalten. Dies ist auf den unzureichenden Versand zurückzuführen. Da es sich bei der Grafikkarte um eine Stückschuld handelte und eine Leistungserfüllung Ihrerseits unmöglich geworden ist (Vgl. BGHZ 129, 272 AktZ 217/12; Palandt § 275 Rn. 12), fordere ich Schadensersatz aus Nebenpflichtverletzung gem. §§ 280, 241 II (Verletzung der Verpackungspflicht). Den Betrag von 19,50 € bitte ich bis zum "DATUM" auf folgendes Konto zu überweisen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, gerichtlich gegen Sie einen Titel zu erstreiten und dann vollstrecken zu lassen. Die Kosten für dieses Verfahren inkl. Rechtsberatung meinerseits würden sich in diesem Fall für Sie auf ca. 500 € belaufen.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift
 
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falls das wirklich vor gericht gehen sollte ( wegen 15€ :stupid: ) was ich nicht glaube, dann bekommst du schon allein wegen der anderen versandart zugesprochen is doch klar

wenn der kerl paketversand angibt, und den scheiss in einen umschlag steckt, wobei jeder gesunde mensch weiss dass der verknickt wird und der artikel dazu ganz sicher beschädigt/zerstört wird, dann ist das seine schuld, schreib ihm das. er hätte vorher etwas gehirnschmalz in die sache investieren sollen dann wär diese geschichte jetzt nicht, hol dir dein geld, wenn du mit paypal bezahlt hast, bekommst du dein geld sowieso denn da gibts doch diesen käuferschutz!und schreib noch dazu das er n volldidiot is :uglyup:
 
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Original geschrieben von uLti
Hallo. Du schreibst folgenden Text:

Sehr geehrter Herr Verkäufer,

leider habe ich die Grafikkarte defekt erhalten. Dies ist auf den unzureichenden Versand zurückzuführen. Da es sich bei der Grafikkarte um eine Stückschuld handelte und eine Leistungserfüllung Ihrerseits unmöglich geworden ist (Vgl. BGHZ 129, 272 AktZ 217/12; Palandt § 275 Rn. 12), fordere ich Schadensersatz aus Nebenpflichtverletzung gem. §§ 280, 241 II (Verletzung der Verpackungspflicht). Den Betrag von 19,50 € bitte ich bis zum "DATUM" auf folgendes Konto zu überweisen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, gerichtlich gegen Sie einen Titel zu erstreiten und dann vollstrecken zu lassen. Die Kosten für dieses Verfahren inkl. Rechtsberatung meinerseits würden sich in diesem Fall für Sie auf ca. 500 € belaufen.

Mit freundlichem Gruß

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besser als meine variante :top2:
 
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Also ich fand deine Variante besser. Aber den Guy würde ich auf jeden Fall verklagen, allein schon damit er lernt dass er hier nicht der King ist.
 
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Original geschrieben von Kuma
Also ich fand deine Variante besser.

!! ich fühle mich geehrt, mal kein besserwisser flame, sondern ein zuspruch :cool: es geschehen doch noch zeichen und wunder
 

schnopsnosn

Guest
und wenn er nicht zahlt, schickst du ihm moskau inkasso!

itm.jpg
 
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Original geschrieben von schnopsnosn
und wenn er nicht zahlt, schickst du ihm moskau inkasso!

itm.jpg
lol das sind vielleicht n paar lackaffen!! dass die sich nich schämen so im fernsehen aufzutreten :no:
 
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Original geschrieben von uLti
Hallo. Du schreibst folgenden Text:

Sehr geehrter Herr Verkäufer,

leider habe ich die Grafikkarte defekt erhalten. Dies ist auf den unzureichenden Versand zurückzuführen. Da es sich bei der Grafikkarte um eine Stückschuld handelte und eine Leistungserfüllung Ihrerseits unmöglich geworden ist (Vgl. BGHZ 129, 272 AktZ 217/12; Palandt § 275 Rn. 12), fordere ich Schadensersatz aus Nebenpflichtverletzung gem. §§ 280, 241 II (Verletzung der Verpackungspflicht). Den Betrag von 19,50 € bitte ich bis zum "DATUM" auf folgendes Konto zu überweisen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, gerichtlich gegen Sie einen Titel zu erstreiten und dann vollstrecken zu lassen. Die Kosten für dieses Verfahren inkl. Rechtsberatung meinerseits würden sich in diesem Fall für Sie auf ca. 500 € belaufen.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

danke für diesen tollen text.
hab zwar vorhin schon einen etwas freundlicheren aber direkten text geschrieben, aber wenn er sich querstellen sollte, dann schick ich ihm den nochmal hinther damit er weiß was sache ist.

wegen anwalt, leider hab ich keine rechtschutzversicherung. wenn er aber einen auf unverletzbar macht, würd ich mir sogar überlegen schon aus prinzip gegen ihn vorzugehen, auch wenn ich die anwaltskosten dann vorstrecken müsste.

danke für die antworten, habt mir nochmal sicherheit gegeben.

€: ITM wäre keine gute wahl glaub ich http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/108179/index.html
 
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wow, ich bin von dieser freundlichkeit erschlagen.

hier seine antwort:

Sehr geehrter Herr Schniko,
das tut mir schrecklich leid. Da ist mir ein Fehler unterlaufen. Da ich knapp 20 Artikel verkauft habe, ist fälschlicherweise die Grafikkarte als
Briefsendung verschickt worden.
Für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich und überweise Ihnen natürlich das Geld auf ein von Ihnen genanntes Konto.
Zusätzlich überweise ich Ihnen 1,65€ als Porto für eine Warensendung und würde Sie bitten die defekte Karte an mich zurück zu schicken.
Meine Adresse lautet wie folgt:

Mit freundlichen Grüßen


ziemlich überraschend, dann tut es mir selbst leid dass es so gekommen ist.
aber wer beim einpacken von ner grafikkarte schläft.. naja..
 
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Ort
NrW
wie kann man denn nich merken das man ne graka in nen briefumschlag steckt?^^

GUte ausrede um sich rauszuwinden ;)
 
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Der erfreulichen Reaktion des Verkäufers gebührt Anerkennung.

Wenn du Gegebenheiten, welche offensichtlich von den Vereinbarungen abweichen, einfach stillschweigend hinnimmst, könnte man dir daraus unter Umständen einen Strick drehen. Du solltest daher Sachen oder Sendungen, die offensichtliche Mängel aufweisen, oder nicht den Vereinbarungen entsprechen, nach Möglichkeit garnicht erst annehmen, oder zumindest nicht in Gebrauch nehmen.

Original geschrieben von -=FiRe=-
wie kann man denn nich merken das man ne graka in nen briefumschlag steckt?^^

GUte ausrede um sich rauszuwinden ;)
Möglicherweise war der dunkle Ehrenmann sich des obwaltenden Sachmangels freilich gewiss, wollte die niederträchtige Schwindelei aber, getrieben von raffgieriger Zuversicht, ein argloser Käufer nähme den Trug womöglich willfährig hin, gleichwohl wagen, und trachtet nun, durch vorgebliche Courtoisie von seinem boshaften Bestreben ablenkend, allein danach, sich zuallererst der Rechenschaft zu entziehen und obendrein eine anerkennende Beurteilung zu erhaschen.
 
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hier hat sich ja ein rechtsexperte nach dem anderen an die thematik gewagt.. :rofl2:
alle fail. es wurde von post zu post obscura. ggf. lest ihr den auktionstext nochmal. obwohl ...

tja gratulation, nicht jeder mensch will einen wegen 20€ über den tisch ziehen, sieh mal einer an da wollte doch tatsächlich jemand nur seine graka los werden...
und oh wunder er ist dann doch nicht mitglied der cosa nostra...
 
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Original geschrieben von SkyHawK
Möglicherweise war der dunkle Ehrenmann sich des obwaltenden Sachmangels freilich gewiss, wollte die niederträchtige Schwindelei aber, getrieben von raffgieriger Zuversicht, ein argloser Käufer nähme den Trug womöglich willfährig hin, gleichwohl wagen, und trachtet nun, durch vorgebliche Courtoisie von seinem boshaften Bestreben ablenkend, allein danach, sich zuallererst der Rechenschaft zu entziehen und obendrein eine anerkennende Beurteilung zu erhaschen.
:rofl2: :rofl2:
 
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