Vorweg: Schulpolitik ist Ländersache, daher solltest du auf jeden Fall mal gucken, was in deinem Bundesland gilt. Zum Teil wurden auch in den letzten Jahren neue Schulgesetze (z.B. NRW) verabschiedet, daher können sich solche Sachen auch ändern.
Mein Wissensstand für NRW aus der Schulzeit ist folgender: In einem mündlichen Fach dürfen keine Klausuren geschrieben werden, wohl aber schriftliche Überprüfungen. (Diese werden allgemein Test genannt, obwohl das so auch nicht zulässig ist.) Diese Überprüfungen sind ausdrücklich als kurze Überprüfungen des aktuellen Stoffes gedacht. Klausuren decken in der Oberstufe aber meist einen längeren Zeitraum ab und gehen länger als eine Unterrichtsstunde. Das beides macht das System höchst fragwürdig, sofern eure Klausur eine Note kriegt und die irgendwie mit einfließt. (Ihr könnt natürlich jederzeit freiwillig ohne Wertung als Übung für was auch immer mitschreiben.)
Die Frage ist jetzt also wie das gewertet wird. Schriftliche Überprüfungen dürfen nicht mehr zählen als ganz normale mündliche Beteiligung. (Insbesondere sind so Sachen wie "Naja, du hast ja wenig gesagt, aber der Test war ja ganz gut" oder umgekehrt sehr problematisch!)
Kurz: Wenn also die Klausur länger als eine Stunde war, sich über einen längeren Stoffzeitraum drehte oder überproportional in die Note einfließt, hast du Einspruchsgründe, sofern in deinem Bundesland die Regelung nicht anders ist.