darf der geschäftsführere einer gmbh prüfungen abnehmen ?

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es geht um eine bestimmte berufsfachschule, welche als gmbh eingetragen ist. die schüler an dieser schule zahlen pro monat geld um dort eine ausbildung zu bekommen. die geschäftsführer nehmen in dieser schule allerdings die prüfungen ab. besteht da kein interessenkonflikt ?
geschäftsführer ist daran interessiert geld zu machen ergo lässt er die prüflinge durchfallen, welche ein jahr verlängern und weiterhin monatlich geld zahlen müssen.

kenn irgendjemand evt. gesetztestexte dazu ?
ich habe schon im kultusministerium angerufen um auskunft zu bekommen, die konnten mir bisher aber nicht weitehelfen. an ein anwalt habe ich mich auch schon gewendet, allerdings ist es hilfreichen diesem vorzuarbeiten.

wenn irgendjemand darüber bescheid weiß, wäre ich sehr dankbar über jede art von information.
 
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dann dürfte es auch keine Privatschulen geben. Außerdem wäre das für den Ruf der von dir genannten Institution nicht grade erträglich wenn die ihre Prüflinge pausenlos durchrasseln lassen würden.
 
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Vor der Prüfung lernen ist eventuell zielführender als den Prüfer danach zu verklagen. :hammer:
 
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kann ich dir nicht sagen. allerdings geht es um bestimmte befangenheit eben dieses prüfers (welcher auch geschäftsführer ist). ich weiß das gegen diese schule nicht das 1. mal geklagt wurde und fehlgeschlagene prüfungen im nachhinein doch als bestanden deklariert wurden.
du kannst lernen soviel du willst, wenn dich jmd im prüfungsausschuss einer praktischen prüfung durchfallen lassen will, dann gibt es immer mittel und wege..
 
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Original geschrieben von Sansucal
dann dürfte es auch keine Privatschulen geben. Außerdem wäre das für den Ruf der von dir genannten Institution nicht grade erträglich wenn die ihre Prüflinge pausenlos durchrasseln lassen würden.

Walddorfschulen müssen ihr Abitur doch auch an anderen Schulen schreiben?

Is jedenfalls bei uns so
 

Fachunteroffizier

Guest
es gibt 1000 bsp fahrschule/prüfer usw...beweg dein arsch und denk dir nicht so ein quatsch aus haben 100000000 andere auch schon geschafft also.--
 
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Wenn dann ist er doch befangen, weil er seine Schüler bestehen lassen will. Denn wenn alle durchfallen kommt keiner mehr auf seine Schule um zu bezahlen.
 
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Original geschrieben von Fachunteroffizier
es gibt 1000 bsp fahrschule/prüfer usw...beweg dein arsch und denk dir nicht so ein quatsch aus haben 100000000 andere auch schon geschafft also.--

wie meinst du das ?
es geht hierbei nicht um mich, ich versuche nur zu helfen.

mega, diese schule lässt genug prüflinge wiederholen (welche 1jahr länger machen und fein weiter zahlen müssen) um eben mehr geld zu bekommen, weil es wohl nicht so gut läuft zZ (schule pleite, viele lehrer gehen etc.).
 
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Original geschrieben von dOg[fisch]


wie meinst du das ?
es geht hierbei nicht um mich, ich versuche nur zu helfen.

mega, diese schule lässt genug prüflinge wiederholen (welche 1jahr länger machen und fein weiter zahlen müssen) um eben mehr geld zu bekommen, weil es wohl nicht so gut läuft zZ (schule pleite, viele lehrer gehen etc.).

die können sich dann ja mal überlegen warum das so is ~~
wenn gängige praxis is schüler durchfallen zu lassen wirds die schule in absehbarerzeit wohl nicht mehr geben.
 
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dem ist wohl auch so, aber darum soll es hier nicht gehen.

die aufgaben der prüfung werden von dem vorsitzenden des prüfungsausschusses auf vorschlag der schule ausgewählt.
 
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das kann ich dir leider nicht sagen, da ich, wie gesgat, nur helfende hand bin, diese schule noch nie besucht habe und deratige unterlagen nicht kenne.

ich hab das hier gefunden:
http://www.physio.de/zulassung/pruefung-pt.htm#§ 7 Bestehen und Wiederholen der Prüfung

da steht nichts dergleichen drin.

edit: nochmal neu:
Ergebnis mündlicher Prüfungen wird erst nach Abschluss aller Prüfungen mitgeteilt.
Ist das rechtens ? Ein Prüfling der in 1. mündlicher Prüfung durchfällt (und eigentlich aufhören kann) zieht weiterhin alles bis zum Schluss durch (und zahlt weiter Geld) anstatt schon aufhören zu können.
 
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"(1) Ein Wirtschaftsprüfer darf die Abschlussprüfung nicht durchführen, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht."

das hat mit unserem fall nichts zu tun, oder ?
 
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"(1) Ein Wirtschaftsprüfer darf die Abschlussprüfung nicht durchführen, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht."

das hat mit unserem fall nichts zu tun, oder ?


http://www.jusline.at/271_Befangenheit_und_Ausgeschlossenheit_UGB.html

etwas ähnliches muss es doch auch für prüfungsausschussmitglieder einer berufsfachschule geben !
 

Shihatsu

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triplle post? was solln das? sich beim anflamen zurückflamen? SCHLUSS DAMIT oder aasap thread zu :mad:
 

shaoling

Guest
Mal überlegen. Ich bin an einer Schule und zahle dort Schulgeld, habe aber den Verdacht, dass die Prüfer befangen sind.

a) Ich eröffne einen Thread auf bw.de und erwäge eine Klage.
b) Ich verlasse die Schule.

Hmm.
 
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Wohl eher: Ich bezahle monatlich geld, falle aber durch die abschlussprüfung, nun möchte ich im nachhinein durch eine klage erreichen, dass die prüfung doch noch als bestanden anerkannt wird. (siehe präzendenzfall)
 
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was ist daran dumm ?
könnt ihr euch in euer kleinen welt nicht vorstellen das personen unrechtmäßig durch eine prüfung fallen ?
morgen geht betroffene person mit einem anwalt in die schule, diverse verfahrensfehler konnten am samastag beziffert werden. in den nächsten 2wochen wird sich zeigen, ob alle prüfungen für unrechtmäßig erklärt werden.
 

RRA^StArFiRe

Guest
also dann müssten der unidekan oder professoren eines sterbenden studienganges einer uni aus eigennutz auch die studenten durchfallen lassen, damit die lehrveranstaltung auch nächstes jahr noch besucht wird.
 
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nicht alles schwarz weiss sehen. die angesprochene person ist einfach nicht ganz sauber im kopf...
 
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