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Hallo zusammen!
Ich hab mal ein paar Fragen zum BZA (Tarif für Zeitarbeit). Ich weiß, dass es ihn so nicht mehr gibt, also beziehen sich meine Fragen auf den Vertrag den es bis jetzt gab.
Also, meine Fragen beziehen sich auf die Zuschläge für Nachtarbeit etc:
Bei einem Gehalt von ~10 Euro (Wert, damit mans einfach rechnen kann) pro Stunde und einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden.
"Nachtarbeit ist die Arbeit
in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00
Uhr.
Die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit
richtet sich nach der Zuschlagsregelung
des Kundenbetriebes. Sie beträgt höchstens
25% des jeweiligen tariflichen Stundenentgeltes
nach §§ 2 bis 4 des Entgelttarifvertrages.
§ 7.3 Sonn- und Feiertagsarbeit
ist die an Sonntagen bzw. gesetzlichen
Feiertagen geleistete Arbeit in der
Zeit zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr. § 9
Abs. 2 und 3 Arbeitszeitgesetz finden Anwendung"
Folgende Fälle:
1x Nachtdienst (22 - 6 Uhr):
10 Euro Grundgehalt (7:36 Stunden Arbeitszeit bei einer 38 Stundenwoche) sowie 25% Nachtzuschlag
Sprich der Zuschlag für den Tag wäre: 18,90 < nicht ganz richtig, da es nur von 23:-6 Nachtzuschlag gibt!
1x Feiertagsdienst (14 - 22 Uhr):
10 Euro Grundgehalt (7:36 Stunden Arbeitszeit bei einer 38 Stundenwoche) sowie 100% Feiertagszuschlag
Wäre der Zuschlag wirklich das doppelte Gehalt für den Tag, sprich: 75/76 Euro?
Und Sonntags mit 50% dann halt: ~37,80 Euro ?
Falls die Zuschlagssätze so schonmal stimmen, würde ich gerne wissen ob diese versteuert werden, weil mir wurde heute gesagt, dass nicht alle Zuschläge versteuert werden. Denn wenn dem so wäre, würde es sich ja extrem lohnen Feiertagsdienste zu schieben / Sonntagsdienste zu schieben, denn es macht schließlich fast 80 bzw fast 40 Euro mehr aus.
Ich hoffe mir kann da wer helfen. Google Suche ergab zwar ein paar Antworten, aber nicht wirklich schlüssig!
Ich hab mal ein paar Fragen zum BZA (Tarif für Zeitarbeit). Ich weiß, dass es ihn so nicht mehr gibt, also beziehen sich meine Fragen auf den Vertrag den es bis jetzt gab.
Also, meine Fragen beziehen sich auf die Zuschläge für Nachtarbeit etc:
Bei einem Gehalt von ~10 Euro (Wert, damit mans einfach rechnen kann) pro Stunde und einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden.
"Nachtarbeit ist die Arbeit
in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00
Uhr.
Die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit
richtet sich nach der Zuschlagsregelung
des Kundenbetriebes. Sie beträgt höchstens
25% des jeweiligen tariflichen Stundenentgeltes
nach §§ 2 bis 4 des Entgelttarifvertrages.
§ 7.3 Sonn- und Feiertagsarbeit
ist die an Sonntagen bzw. gesetzlichen
Feiertagen geleistete Arbeit in der
Zeit zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr. § 9
Abs. 2 und 3 Arbeitszeitgesetz finden Anwendung"
Folgende Fälle:
1x Nachtdienst (22 - 6 Uhr):
10 Euro Grundgehalt (7:36 Stunden Arbeitszeit bei einer 38 Stundenwoche) sowie 25% Nachtzuschlag
Sprich der Zuschlag für den Tag wäre: 18,90 < nicht ganz richtig, da es nur von 23:-6 Nachtzuschlag gibt!
1x Feiertagsdienst (14 - 22 Uhr):
10 Euro Grundgehalt (7:36 Stunden Arbeitszeit bei einer 38 Stundenwoche) sowie 100% Feiertagszuschlag
Wäre der Zuschlag wirklich das doppelte Gehalt für den Tag, sprich: 75/76 Euro?
Und Sonntags mit 50% dann halt: ~37,80 Euro ?
Falls die Zuschlagssätze so schonmal stimmen, würde ich gerne wissen ob diese versteuert werden, weil mir wurde heute gesagt, dass nicht alle Zuschläge versteuert werden. Denn wenn dem so wäre, würde es sich ja extrem lohnen Feiertagsdienste zu schieben / Sonntagsdienste zu schieben, denn es macht schließlich fast 80 bzw fast 40 Euro mehr aus.
Ich hoffe mir kann da wer helfen. Google Suche ergab zwar ein paar Antworten, aber nicht wirklich schlüssig!
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