Ist jetzt nur mal so ne Frage, aber wuerde der Bundestrojaner denn nicht unter diese neuen Hackerparagraphen fallen ?
Oder hat unser netter Staat da wieder Sonderrechte?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90110Mit dem Gesetz soll in Paragraph 202a StGB auch bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Künftig sollen mit Paragraph 303b StGB auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ebenso ist mit Paragraph 202b StGB vorgesehen, das "Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage" zu kriminalisieren. Das Parlamentsplenum soll den vom Rechtsausschuss abgenickten Entwurf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 2 Uhr morgens verabschieden. Es ist davon auszugehen, dass eine Live-Debatte zu dieser Uhrzeit entfällt und die Reden allein zu Protokoll gegeben werden.
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Oder hat unser netter Staat da wieder Sonderrechte?