Bis wann erhält man Unterhalt?

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Ich hab mal ne Frage zum Thema unterhalt:

Bis zum welchen Lebensjahr erhält man Unterhalt?
Was sind die Gehaltsgrenzen? Also ab wann müssen die Eltern nix mehr latzen, weil ich zuviel verdiene.
Besteht in einem Masterstudiengagn Unterhaltspflicht?

Sozusagen: Wann erlischt der Unterhaltsanspruch

Hintergrund: Eltern geschieden, Vater hat seit Jahren nicht gezahlt, will mir nun langsam mal die Kohle von ihm holen. Seit März 2007 nix gesehen, aber ich vermute dass er seit Mai 2010 mir nix merh zu zahlen hat. Hätte aber gerne ne belastbare Quelle, um dann ne entsprechende Mail zu schreiben.

Danke & Gruß
 
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Afaik bist du solange unterhaltsberechtigt wie du dich in der 1.Ausbildung befindest, also analog zum Kindergeldanspruch (deiner Eltern), Halbwaisenrenten etc..

Es wird sicherlich auch eine Altersgrenze geben, beim Kindergeld wäre die z.B. das 25. Lebensjahr.

Ob nun ein Masterstudiengang noch zur 1.Ausbildung zählt (Bachelor) und wo da die Zuverdienstgrenzen liegen, kA, Unterhaltsregelungen nehmen im Stoff für Familienrecht nur einen sehr sehr kleinen Teil der Ausbildung ein, obwohls so immens wichtig ist in der Praxis, evtl. können hier direkt Betroffene mal was zu schreiben.

Auch immer hier mal einen Blick drauf werfen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/0...10/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf
 

parats'

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25 Jahre und afaik bis zum ersten Festvertrag.
 
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also unabhängig von allem anderen 25 Jahre = game over. Weil das wäre oben angesprochene Mai 2010. Gibts dafür ne Quelle??

Dank euch schonmal
 
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ich krieg meinen unterhalt noch dabei bin ich im 26. lebensjahr (und krieg kein kindergeld mehr)

ich denke, dass der unterhaltszahlende normalerweise so kulant sein sollte, zu zahlen solange man noch in der uni steckt :x

aber in deinem fall sieht man ja, da zahlt jmd nich freiwillig, dann müsst wohl mit kindergeld schluss sein.

€: hab mal zig seiten durchforstet, sieht nach 27. lebensjahr aus


€2:
Die Grenze mit dem 27. Lebensjahr kommt aus dem Steuerrecht. Im Unterhaltsrecht gilt diese Grenze nicht.

Die Unterhaltspflicht bei einer Erstausbildung besteht auch über das 27. Lebensjahr hinaus.


hm, aber keine quelle dafür gefunden bisher


€3: hm die reden wieder vom 27.
http://www.piloh.de/studierende-unterhalt.html

scheint nicht sehr eindeutig zu sein--
 
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So, ich probiere mal als Student der Rechtswissenschaft die Rechtslage näher zu beschreiben:

1. Im Familenrecht gibt es keine Altersgrenze für ein barunterhaltspflichtiges Kind.

2. Der Unterhalt wird bis zur ersten Ausbildung gewährt. Da ein Master auf einem Bachelor aufbaut, stellt der Bachelor den ersten akademischen Grad da -> Erste Ausbildung. Somit _kein_ Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern.

3. Insofern du deinen Vater in Verzug gesetzt hast, kannst du dich auf § 1613 BGB berufen. Hier könntest du Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
 
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