Beratungsgespräch beim Anwalt - was darf das kosten?

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Da ich bisher noch nie bei einem Anwalt war, hätte ich mal eine Frage an die Juristen hier:

Ich müsste demnächst zu einem Anwalt für Erbschaftsrecht. Es geht um das Haus meines Vaters und darum, ob man das nicht jetzt schon (vor seinem Tod) überschreiben kann, was mit den restlichen Geschwistern ist usw.

Also imho eigentlich recht allgemeine und nicht sonderlich schwierige Fragen (hoffe ich mal).

Wieviel darf so ein Beratungsgespräch kosten? Evtl. kommen danach noch weitere Termine hinzu, das ist klar, aber mit wieviel muss ich für ne erste Konsultation (30 - 60 Minuten?) rechnen?
 
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Kannst du nicht bei einer Kanzlei in deiner Umgebung anrufen und nachfragen? :ugly:
 

ROOT

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kollege musste letztens auch zu nem anwalt/beratungsgespräch und hat da 1std. 190 (oder 170?) € + MwSt zahlen müssen.
der meinte das wäre auf diese summe begrenzt und die anwälte würden das limit aber alle voll ausschöpfen.

kA ob das stimmt, kam mir etwas komisch vor.
 
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Nun wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, ist das Erstgespräch (meist telefonisch) gedeckt. Egal obs sowas in der Versicherung gedeckt ist oder nicht. Aber Erbrecht ist glaub ich eh in keiner Rechtschutzversicherung gedeckt, Familienrecht ist da immer ausgeklammert.
 

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Also die Kanzlei an der ich jeden Tag vorbeifahre, verlangt für ein erstes Beratungsgespräch 29€ Pauschale. Da ist aber wohl nur die Betrachtung des Falls und danach eine Abschätzung (lohnt/lohnt nicht) drin.
 
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Kannst du nicht bei einer Kanzlei in deiner Umgebung anrufen und nachfragen? :ugly:

Ja, das kommt auf jeden Fall auch noch. Hab nur aktuell leider wenig Zeit und wollte einfach im Vorfeld schonmal abklopfen, was mich da erwartet. Auch im Hinblick darauf, dass ich nicht unbedingt zu einem gehen möchte, der weit über Durchschnitt kostet (was man natürlich nur rausfinden kann, wenn man viele verschiedene Preise einholt).
 
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Wenn es nur um so "einfache" Grundlagen geht kannst du doch auch in diversen Foren mit Rechtsexperten nachfragen, oder? Um zu wissen was generell erlaubt ist reicht das doch vollständig und du hast ja sowieso nicht vor irgendwen zu verklagen.
 

Scorn4

Servitor
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Ich hab letztens erst mit meinem Anwalt telefoniert und wollte wissen, was n Gespräch so kostet: €150 !
Ich meinte noch, ob das nicht ein wenig teuer sei, da meinte er, "Jaja, und Ihre dritte Frage?"
 
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naja der normale stundensatz für einen anwalt ist halt so zwischen 100€ und 500€

für eine einfache frage langt es halt evtl auch sich jemand sachkundig machen der ahnung hat aber vielleicht nicht so hochqualifiziert ist

sollte aber eigentlich auch kanzleien geben die dir das erste beratungsgespräch für nen recht geringen pauschalpreis anbieten

einfach mal anrufen hilft
 
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Das Höhe des Honorars ist u.a. verknüpft mit dem Streitwert. Der Anwalt kann sich nicht irgendwas herausnehmen, die Vergütung ist geregelt durch das RVG:
www.gesetze-im-internet.de/rvg/
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Ich hatte einen Streitwert von unter 1000 Euro und habe für Erstgespräch, bösen Brief und anschl. Mahnverfahren inkl. Vollstreckungsantrag insgesamt 250 Euro bezahlt. Ohne Rechtsschutzversicherung.
 
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Eine anwaltliche Erstberatung kostet maximal 190 EUR zzgl. MwSt., denn:

§ 34 Abs. 1 RVG:
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.


Kleiner Tipp aus der Praxis: Schreibe drei oder vier Kanzleien an, schildere kurz den Fall und bitte um einen Kostenvorschlag für eine Erstberatung. Da es sich bei den 190 EUR nur um einen Höchsbetrag handelt, nimmt der eine Anwalt kein Geld dafür, der nächste 100 EUR und der andere das Maximum. Du kannst dir dann den günstigsten raussuchen.

Sei dir aber klar, dass die Kosten sofort deutlich höher werden, sobald der Anwalt sich über eine Erstberatung hinaus mit der Sache beschäftigt. Das heißt, sobald er nach dem Erstgespräch von dir gebeten wird, weiter der Sache nachzugehen, wird es teurer, abhängig vom Wert der gesamten Sache und der Dinge, die der Anwalt tut (außergerichtliche Schreiben, Klage erheben, im Gerichtstermin sitzen usw.)

Letzter Tipp: Möglichst einen Fachanwalt aufsuchen. Wenn es um Erbrecht geht, einen Fachanwalt für Erbrecht. Die Erstberatung ist dort auch auf 190 EUR begrenzt.
 
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