Hi,
kurze Frage, spielen hier Fußball in ner Spaßliga auf öffentlichen Bolzplätzen und haben da ne "spielerische" Feindschaft mit einer der Mannschaften (sind also alle gut befreundet aber halt in verschiedenen Mannschaften).
Nun haben wir uns überlegt beim Spiel gegen die Mannschaft blaue Rauchtöpfe/Bengalos zu zünden.
Soweit so gut, aber wie ist die Rechtslage?
http://www.pyroweb.de/feuerwerk/rauch-und-bengalartikel/ultra-rauchtopf-blau-200g-IXI691.html
Sind ja frei kaufbar und auch mit BAM Prüfnummer T1 - technisches Feuerwerk das grundsätzlich ab 18 Jahren frei verwendet werden darf. In den "Bolzplatznutzungsbedingungen" steht auch nichts was es explizit verbietet.
Weiß da jemand genaueres oder wird das wohl ne Grauzone darstellen? Davor vllt doch lieber bei Polizei/Ordnungsamt anfragen (wobei hier können sie ja sagen "Verboten" obwohl es bei ner Ermahnung bleiben würde - aber wenn die Polizei/Feuerwerk anrückt ist auch nichts gewonnen...)?
Thx
kurze Frage, spielen hier Fußball in ner Spaßliga auf öffentlichen Bolzplätzen und haben da ne "spielerische" Feindschaft mit einer der Mannschaften (sind also alle gut befreundet aber halt in verschiedenen Mannschaften).
Nun haben wir uns überlegt beim Spiel gegen die Mannschaft blaue Rauchtöpfe/Bengalos zu zünden.
Soweit so gut, aber wie ist die Rechtslage?
http://www.pyroweb.de/feuerwerk/rauch-und-bengalartikel/ultra-rauchtopf-blau-200g-IXI691.html
Sind ja frei kaufbar und auch mit BAM Prüfnummer T1 - technisches Feuerwerk das grundsätzlich ab 18 Jahren frei verwendet werden darf. In den "Bolzplatznutzungsbedingungen" steht auch nichts was es explizit verbietet.
Weiß da jemand genaueres oder wird das wohl ne Grauzone darstellen? Davor vllt doch lieber bei Polizei/Ordnungsamt anfragen (wobei hier können sie ja sagen "Verboten" obwohl es bei ner Ermahnung bleiben würde - aber wenn die Polizei/Feuerwerk anrückt ist auch nichts gewonnen...)?
Thx