beim überholen gasgeben - verboten?

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folgende situation hat sich heute aufem weg zur uni ergeben: ein bmw fuhr mit ca 80 kmh zwei autos vor mir. daraufhin hat der vor mir fahrende zum überholen angesetzt. der bmw hat dann langsam beschleunigt und - als der überholende auf gleicher höhe war - dann kurz gewartet udn vollgas gegeben. der überholedne konnte grad noch so einscheren.

verständlicherweise war er gut sauer und ist an der nächste ampel ausgestiegen und hat gemeint dass er gegen den anzeige erstatten würde und ob ich als zeuge aussagen würde? ich ahb gemeint ich kann des bezeugen was ich gesehen habe --

aber meine frage? hat der überhaupt ne chance?
 

Ir0x0r

Tippspielmeister TSL 2
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Original geschrieben von Octantis
ja, ist aus gutem Grund verboten
sehe ich auch so, das kann gefährlich enden und ist deshalb vollkommen zurecht verboten.
 

Sacknase

Guest
also wenn man das schon in der Fahrschule beigebracht bekommt - kann mich noch gut erinnern, weil das gleiche mal während einer Fahrstunde gemacht habe. - natürlich versehentlich.

dazu müsste es auch was in der STVO geben. - freitag -> faul! kk?

Grüße
 
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Hinterher fahren und Fresse polieren
 
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StVO §5:

(6)Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
 
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normalerweise isses aussage gegen aussage und der fall is beendet
wenn er aber, wie in diesem fall nen zeugen(dich) hat, sieht das ganze etwas andres aus
meiner meinung nach wird das ziemlich krass geahndet, wenn du beim ueberholen gas gibst
3 punkte + 250 € sind das sicher
 
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Also wenn das als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" gewertet wird dann kann der auch mal 6-9 Monate seinen Lappen verlieren. Mich ham vorn paar Monaten auch zwei verblödete Tussen angezeigt, weil sie zu dumm zum Autofahren waren (da ich natürlich geil bin wurde das Verfahren eingestellt). Aber wenns in diesem Fall wirklich absichtlich von dem Asi war und du als unabhängiger Zeuge aussagst dann kann man es ihm vielleicht besorgen.
 
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Jo, solche Idioten verdienen es einfach, einen reingewürgt zu bekommen.
 
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Richtig. Bin mir auch ziemlich sicher, dass es verboten ist. Hoffentlich muss der Kerl richtig blechen und darf erstma nicht fahren:top2:
 
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Mein Bruder hätte wegen sonem Drecksack mal fast nen krassen Unfall gehabt.
Solche Leute hams nich anders verdient als eine reingewürgt zu kriegen.
 
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Bin mir ziemlich sicher, dass ein so gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafrechtlich nach § 315b (bis zu fünf Jahren,Geldstrafe) bzw. § 315c StGB (2 Jahre,Geldstrafe) geahndet werden kann.

Sowas ist absolut nicht lustig und da wäre eine Strafanzeige mehr als angebracht!:flop:
 
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Mannheim
hättest vll dazu schreiben sollen, dass es auf ner landstraße war oder sowas

bin die ganze zeit von autobahn ausgegangen und hab mich gewundert, was denn beim einscheren so knapp war ^^

vll bin ich auch nur zu dumm und alle habens auf anhieb kapiert 8[
 
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Ich dachte auch erst an Autobahn oder Stadt, machte aber halt keinen Sinn.
 
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