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Hier gibt es ja ein paar Juristen, bräuchte mal etwas Hilfe.
Folgender (fiktiver) Fall:
Eine Person geht über eine rote Ampel oder räumt beim Spazierengehen mit dem Hund dessen Kot nicht weg.
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts bemerkt dies und fordert die Person auf, ein Bußgeld zu zahlen, was diese ablehnt. Daraufhin fordert der OA-Mitarbeiter die Person auf, ihr seine Personalien anzugeben.
Derjenige lehnt dies wieder ab und geht einfach weg.
Kann das Ordnungsamt denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei (uU mit Gewalt) festhalten?
Ein Festhalterecht nach § 127 stpo greift ja nicht, es handelt sich ja nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Habe jetzt leider keine Gesetzesgrundlagen gefunden, § 46 OwiG scheint etwas zu regeln
"(3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig...".
Weiß jemand ob darunter auch ein Festhalten zu verstehen ist?
Es ärgert mich einfach, dass ich meine Rechte in Bezug auf das Ordnungsamt nicht kenne, obwohl man mit den Leuten als normaler Bürger öfters in Berührung kommt, als mit der Polizei , gegenüber denen ich meine Recht sehr gut kenne.
Folgender (fiktiver) Fall:
Eine Person geht über eine rote Ampel oder räumt beim Spazierengehen mit dem Hund dessen Kot nicht weg.
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts bemerkt dies und fordert die Person auf, ein Bußgeld zu zahlen, was diese ablehnt. Daraufhin fordert der OA-Mitarbeiter die Person auf, ihr seine Personalien anzugeben.
Derjenige lehnt dies wieder ab und geht einfach weg.
Kann das Ordnungsamt denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei (uU mit Gewalt) festhalten?
Ein Festhalterecht nach § 127 stpo greift ja nicht, es handelt sich ja nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Habe jetzt leider keine Gesetzesgrundlagen gefunden, § 46 OwiG scheint etwas zu regeln
"(3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig...".
Weiß jemand ob darunter auch ein Festhalten zu verstehen ist?
Es ärgert mich einfach, dass ich meine Rechte in Bezug auf das Ordnungsamt nicht kenne, obwohl man mit den Leuten als normaler Bürger öfters in Berührung kommt, als mit der Polizei , gegenüber denen ich meine Recht sehr gut kenne.
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