befreiung von studiengebuehren

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laut mehreren aussagen und artikeln im netz
kann eine familie mit 3 kindern, von denen 2 studieren, das eine von den studiengebuehren befreien
(geht zumindest um baden-wuerttemberg)
hat jemand nen genauen artikel bzw das gesetz vorliegen ?
muss man das direkt an die uni schicken bzw gibt es da spezielle formulare ?
thx
 
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Ich hab das einem Freund empfohlen, der macht das gerade/ hat das shcon gemacht.

Bei uns (Uni Clawsruhe) gibts ein Forumlar, welches zum Befreien der SG ausgefüllt werden muss (man konnte sich ja auch schon vorher u.U. davon befreien), auf dem war zwar noch kein Feld für den "neuen" Fall, sollte aber das richtige sein.

Das ausfüllen und afaik Studien"beweise" der Geschwister mitbringen (Einschreibeunterlagen, o.ä.). Iirc las ich auch was von Geburtsurkunden, was ich aber für Schwachsinn halte (Adoption hebelt ja sowas aus). Drum halt irgend was anderes was zeigt das ihr eine Familie seit.

Wenn der Kolleg' online ist hau ich ihn kurz an, ausser es hat schon jmd was beigetragen...

€:
Inzwischen hat auch das Studienbüro der Universität Karlsruhe einen solchen Antrag veröffentlicht, der unter

http://www.zvw.uni-karlsruhe.de/6213.php

heruntergelagen werden kann. Als Anlage zu diesem Antrag benötigt man Kopien der Geburts-/Adoptionsurkunden der angegebenen Geschwister, bei Stiefgeschwistern eine Kopie der Heiratsurkunde oder des Eintrags der Lebenspartnerschaft der Eltern. Zusätzlich wird die Kopie der eigenen Geburtsurkunde gefordert. Diese Kopien müssen nach Aussage des Studienbüros nicht beglaubigt sein.
https://www.fsmi.uni-karlsruhe.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=162

da steht auch nix von Studienbescheinigung der anderen.

gruss
 
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danke das sieht doch schonmal sehr gut aus, meinste es bestehen chancen bereits gezahlte gebuehren zurueckzuerhalten ?
 
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Informationen Uni-Mannheim

Hab den Antrag auf Befreiung, den Rückerstattungsantrag, Erklärung zur Geschwisterbefreiung ausgefüllt und die Geburtsurkunden meiner beiden Brüder kopiert und mit diesen Unterlagen besuch ich diese Woche dann die Abteilung für Studiengebühren :D

Es reicht mittlerweile wohl, dass die Geschwister leben und selbst nicht diese Befreiung beantragen.

edit: man kann maximal die Gebühren jetzt für das FSS09 zurückfordern. Und das, zumindest bei uns in MA, auch nur noch bis zum 16.02.
 
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du kannst dich auch befreien wenn du unter die 10% besten gehörst. so hab ich es gemacht
 
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10% ??? Link? Ich dachte, das wären so die Top 2% oder so. Aber geht wirklich - ohne krass viel Aufwand.
 
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Original geschrieben von ferdi.
laut mehreren aussagen und artikeln im netz
kann eine familie mit 3 kindern, von denen 2 studieren, das eine von den studiengebuehren befreien
(geht zumindest um baden-wuerttemberg)
hat jemand nen genauen artikel bzw das gesetz vorliegen ?
muss man das direkt an die uni schicken bzw gibt es da spezielle formulare ?
thx

Die Geschwisterregelung in baden-württemberg, war früher, dass wenn 2 kinder studiengebühren bezahlen das 3. (und jedes weitere) davon befreit wird. Ab dem 1.3. gibt es jetzt eine neue regelung bei der gilt, wenn man 2 geschwister hat, die NICHT nach der geschwisterregelung eine befreiung von den gebühren beantragt haben, man als 3. kind kostenlos sudieren kann, also auch wenn man 2 geschwister hat, die bereits studiert haben aber nicht befreit waren oder die noch garnicht studieren oder in einem anderen bundesland studieren etc... Man brauch einfach nur 2 geschwister, die keine befreiung beantragt haben.
Rückwirkend gilt diese regelung allerdings nicht. Gibt eigentlich inzwischen auf jeder uni-homepage entsprechende antragsformulare...
 
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Original geschrieben von BigBadWolf
10% ??? Link? Ich dachte, das wären so die Top 2% oder so. Aber geht wirklich - ohne krass viel Aufwand.
5% oder 10%. in bachlor (intschääniööörs) studiengängen musste dafür einfach nur in regelstudienzeit sein :top2:
 
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Stgt
Original geschrieben von ferdi.
danke das sieht doch schonmal sehr gut aus, meinste es bestehen chancen bereits gezahlte gebuehren zurueckzuerhalten ?

Für das SS09 ja!

Wurde mir so seitens der Hochschule bestätigt.

Frist für die Zahlung der Studiengebühren und Verwaltungskosten etv. lief Ende Januar ab.

Da es keine feste Frist fuer das Einreichen der Berfreiung gab, kann ein ANtrag nun bis Anfang März gestellt werden und man erhält die 500 euro zurück.
 
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ich finde irgendwie keinen passenden antrag fuer die uni heidelberg, kann ich den auch selber erstellen ?
 

bog

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auf dem mutterschiff
Hallo liebe Kommilitonen,


leider muss ich diese Mailingliste kurz zweckentfremden, um allgemeine
Informationen kundzutun.

Im Dezember wurden diverse Änderungen des
Landeshochschulgebührengesetzes verabschiedet, unter anderem mit
Änderungen zur Befreiung von der Studiengebühr.

Konkret betrifft dies diejenigen unter euch, die mindestens 2
Geschwister haben. Diejenigen sind in Zukunft (unter gewissen
Randbedingungen) von der Studiengebühr befreit.

Mehr gibt es hier:
http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/studgeb.html

Und auch den passenden Antrag:
http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/allgemein/studgeb_befreiung.pdf


Bitte entschuldigt nocheinmal die Zweckentfremdung der Mailingliste,
aber da bin ich heute zufällig drauf gestossen, ich denke das könnte für
den ein oder anderen interessant sein.


Viele Grüße,


Timo Minartz
aus der mathphys-fachschaftsmailingliste.

hatte schon hier darueber informiert.
 
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