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laut mehreren aussagen und artikeln im netz
kann eine familie mit 3 kindern, von denen 2 studieren, das eine von den studiengebuehren befreien
(geht zumindest um baden-wuerttemberg)
hat jemand nen genauen artikel bzw das gesetz vorliegen ?
muss man das direkt an die uni schicken bzw gibt es da spezielle formulare ?
thx
kann eine familie mit 3 kindern, von denen 2 studieren, das eine von den studiengebuehren befreien
(geht zumindest um baden-wuerttemberg)
hat jemand nen genauen artikel bzw das gesetz vorliegen ?
muss man das direkt an die uni schicken bzw gibt es da spezielle formulare ?
thx