bank überweisung/lastschrift zurückbuchen

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kann leider den thread grad nich finden wo jmd ne falsche ktonummer eingegeben hat oder nen betrag bekommen hat der nich für ihn bestimmt war....

jedenfalls ham wir ne überweisung auf ein kto in österreicht gemacht und der verkäufer meldet sich nimmer usw, war gestern inner sparkasse und die info frau meinte dass wenn man vom terminal überweist, der terminal sofort die kontonummer mit der blz vergleicht um zu sehen ob dieses konto bei dieser bank überhaupt existiert o-O :eek4:

und wenn das geld wirklich mal an ne falsche ktonummer gehen sollte das geld sofort automatisch zurücküberwiesen wird. hö?

dann fragte ich, FALLS dies alles nicht der fall sein sollte, kann ich dann das geld zurückbuchen lassen?? sie meinte nein zurückbuchen gibts nich nichmal bei lastschriftverfahren :sonot:

das glaub ich so nicht, man müsste sowas wie n nachforschungsantrag stellen


weiss es jmd besser hier??

alles nur mal aus reiner neugier. denn der verkäufer meldet sich nich und kohle is au weg ^_^
 
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Ich hab mal was zurückbuchen lassen und meinte einfach "Will das und das zurückbuchen lassen" und die so "kk, formloser Antrag mit Datum und Betrag der Überweisung"
Paar Tage später hatte ichs drauf.
 
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Also ich hab im November oder so nen Brief mit neuen AGB bekommen die irgendwie ausgesagt haben dass man in den Arsch gekniffen ist wenn man BLZ/Kto-Nr falsch einträgt und dieses "falsche" Konto tatsächlich existiert. Weil zurückbuchen ist nicht und Empfängername/Firma etc. werden nicht mehr abgeglichen, es zählen nur die nackten Zahlen. Zumindest hab ichs so verstanden, habs nicht genau gelesen sondern achte einfach immer darauf dass ich alles voll richtig eintrage.
 
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Bei lastschrift kann man das geld zurückbuchen lassen, mind. 6 wochen, je nach kulanz der bank hab ich aber auch schon lastschriften die fast 4 monate zurücklagen zurückbuchen können.

Bei überweisungen geht es in der regel nur solange die überweisung nicht ausgeführt wurde. Das ist in der regel max 24h, bei onlinebanking oftmals auch weniger. Danach kann grundsätzlich nicht mehr zurückgebucht wurden.

€: Was kuma schreibt ist richtig, eine zuordnung von blz / kontonummer und namen geschieht nur noch selten bis garnicht, die banken führen bei zahlendrehern, wenn die kontonummer tatsächlich existiert, die überweisungen trotzdem aus. Man hat natürlich nen rückzahlungsanspruch gegen denjenigen der das geld fälschlicherweise bekommen hat, gegen die bank jedoch nicht.
 
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parats'

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Liegt im Rahmen der Bank imo.
Hatte bisher auch erst einmal den Fall, dass ich was zurückbuchen musste und das lief easy.
 
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naja hab halt mal nachgefragt weil die überweisung schon ne weile her is und das geld ANGEBLICH nich angekommen is und der verkäufer sich auch nimmer meldet. dreht sich "nur" um 50€ also nich der grosse reibach für ihn aber wollt von der thekenschlampe mal wissen welche möglichkeiten ich habe.
anscheinend so gut wie keine laut der frau


btw ich kenne das auch so dass man lastschrifteinzüge zurückbuchen kann
deshalb hat mich ihre aussage n bisl verwundert
 
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unverständlich muss ich sagen. hat mich bisher noch nicht betroffen, aber was daran so ein rießen akt sein soll, is mir schleierhaft.
das geld gehört dir, du verwaltest es (ob via manueller überweisung oder gegebener einzugsermächtigung is doch völlig rille) - demnach sollte es dein gutes recht sein, sagen zu können "nö bitte zurückbuchen, weil fehler xy".
eine technische ausrede gibt es einfach nicht.
 
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Du hast doch gesagt du hast ne Überweisung getätigt, das ist ja nun mal keine Lastschrift (die du in der Tat zurückbuchen könntest).

Und wieso man Überweisungen nicht zurückbuchen kann ist mir zwar auch nicht klar (auch wenns natürlich hier immer ein Fehler des Überweisenden ist), aber naja.
 
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Ähm, damit der Empfänger finanzielle Sicherheit hat?
 
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und was is mit meiner sicherheit (im falle eines fehlers, die bekanntermaßen menschlich sind)?
 
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Nur so als tipp:

bei einer ÜBERWEISUNG kann mand as geld nicht zurückholen. da muss man über die bank das regeln, dass die die bank des empfängers anschreibt und der sich dann hoffentlich meldet.

Und so der ultimative pro-tipp:

das mit der 6 wochen grenze ist EIGENTLICH egal. wenn das geld unrechtmäßig abgezogen wurde, wurde es zu unrecht abgezogen. D.H du hast auch nach 5 jahren quasi immernoch das recht, das geld zurückzuholen. also hol dir die kohle, und wenn die frau wat anderes sagt würd ich die bank wechseln (bei welcher bist du btw?)
 
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es dreht sich nicht darum dass ich einen fehler eingetippt habe, eher darum das ich dem verkäufer nicht über den weg trau.
er sagt er hat nix bekommen aber die kto blz usw stimmt alles mit seinen angegebenen daten überein.

bin bei der sparkasse

malagant was is mit der sicherheit des "käufers" wie in meinem fall, der kerl behauptet er kriegt nix, mal schnell zu den schluchtenscheissern zu fahrn is auch nich so leicht
also zurückbuchen gg oder?
 
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Wenn alles korrekt eingetragen ist muss er es doch auch bekommen haben, sowas wird doch wohl nachzuprüfen sein. Und wenn es nicht da ist, du aber alles richtig gemacht hast, dann ist es doch ein Fehler der Bank (bzw. einer der beiden Banken). Muss man fürs Ausland nicht so anderen Scheiß angeben (vergessen wie das hieß, IBAN und SWIFT oder son Scheiß)?
 
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Na dann muss deine Bank (oder seine) da ja wohl ne klare Aussage treffen können ob es angekommen ist. Und wenn es das ist kann der Typ erzählen was er will. Und wenn nicht müssen die Banken es erstatten. Wird halt nervig sein und was dauern, aber "weg" ist das Geld ja noch lange nicht.
 
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DOUBLEKUSEN
nicht zum thema, aber passt grad:
kireg ne überweisung ausm ausland, is meine iban und die andere nummer(ka wie die grad heißt) irgendwie festgelegt? 8[
 
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Ja, sind festgelegt. Stehen auf deinen Kontoauszügen immer drauf.
 
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ja steht unten rechts drauf :D

@ kuma zu deinem vorherigen post, ich weiss dass das geld nich wirklich verloren is darum gings in 1. linie auch nich
wollte in 1. linie wissen ob das stimmt was die alte da sagte
denn das selbst bei nem lastschrifteinzug nich möglich is halte ich für humbuck ;D
 
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es dreht sich nicht darum dass ich einen fehler eingetippt habe, eher darum das ich dem verkäufer nicht über den weg trau.
er sagt er hat nix bekommen aber die kto blz usw stimmt alles mit seinen angegebenen daten überein.

bin bei der sparkasse

malagant was is mit der sicherheit des "käufers" wie in meinem fall, der kerl behauptet er kriegt nix, mal schnell zu den schluchtenscheissern zu fahrn is auch nich so leicht
also zurückbuchen gg oder?

stell dir doch mal die grgenseite deiner argumentation vor: der typ kriegt das geld, schickt die ware los und dann buchst du das geld zurück. Er kann jetzt quch nicht zu post laufen und die bitten die sache wieder abzuholen. Für das effektive funktionieren des zahlungsverkehrs ist es unumgänglch das überweisungen nach der ausführung bestandskraft haben und damit warenlieferungen/dienstleistungen gleichsteen.
 
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keyboard bist du nicht ewig verheiratet und einer der ältesten hier im forum? wie kann man da bitte lastschriften und überweisungen gleichsetzen?

von dem mal abgesehen was greg richtigerweise schreibt; wenn jemand sagt er hat dein geld nicht bekommen und auf deinem auszug stehts aber dann verlang von ihm seine kontoauszüge. und geh zudem zu deiner bank und sag denen da stimmt was nicht.

es gibt doch nicht so viele möglichkeiten:

1 - du hast die richtigen daten für die überweisung genutzt --> entweder er verarscht dich oder die bank hat scheisse gebaut; letzten endes nicht dein problem aber der bank melden macht frei
2 - du hast falsche daten eingegeben --> der typ hat anspruch auf überweisung des betrages und du ein rückforderungsrecht gegenüber wem auch immer du das geld geschickt hast; auch hier ist der einzig richtige ansprechpartner deine bank

alter, das hier ist so wie nem kleinkind zu zeigen wie man über die straße geht. sollen wir noch deine bank anrufen oder was kommt als nächstes?
 
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liest du überhaupt meinte posts? wollte doch nur wissen obs stimmt was die alte gesagt hat
btw verheiratet bin ich nich
 
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ja war nur n gegenbeispiel
um das geld hab ich noch keine angst
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nur mal so, hab das thema grad entdeckt.

es ist zwar richtig was in dem RA link steht, aber auch nur teilweise. der überweiser hat zwar möglicherweise einen bereicherungrechtlichen anspruch gegen den zu unrecht bereicherten, allerdings auch nur wenn dieser nicht entreichert ist.

sollte dieser entreichert sein aber von einer haftungsverschärfung im bereichrungsrecht betroffen, so kann es immernoch sein, dass der anspruch scheitert, weil die bereicherungsverschärfung mögl. bei luxusausgaben nicht mehr greift.

es ist also keineswegs so, dass der falschüberweiser das geld in jedem fall zurückkriegt.
 
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