Bahncardzahlung / Inkasso Hilfe [Jura plz]

Mitglied seit
01.02.2007
Beiträge
6.830
Reaktionen
0
Hey!

Eine Freundin von mir hat mich heute angeschrieben, da sie jemanden braucht der deutsch spricht. Sie selber spricht zwar deutsch, aber nicht genug um sich mit Der Bahn / Inkasso rumzuschlagen. (Sie ist aus den USA)

Sie hatte eine Probebahncard 25 und hat diese fristgerecht gekündigt. Dieser Brief ist laut der deutschen Bahn allerdings nie eingangen und daher wurde das Abo auf 1 Jahr verlängert. Sie hat gesagt, dass sie damit noch leben kann und sie wollte den Preis zahlen. Ihr wurde dementsprechend ein Überweisungsträger zugesendet, den sie ausgefüllt hat aber leider via Brief zurück geschickt hat, obwohl sie damit hätte überweisen müssen. Das ist natürlich ihr Fehler...

Nun wurde sie per e-Mail informiert, dass es an Universum Inkasso weitergegeben wurde. Ich habe heute morgen die DB + Universum Inkasso angerufen, um die Situation zu klären und hab auch die Kontodaten der DB, sie könnte also direkt an DB überweisen (sollten dann ja 61€ sein?) und der kommenden Mahnung von Inkasso (Brief ist unterwegs) widersprechen?

Habe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/bahn...-zahlen-obwohl-hauptforderung-beglichen-wurde

Nachgelesen, aber da ich auf diesem Gebiet nicht bewandert bin und ihr keinen schlechten Rat geben möchte, würde ich gerne bei den Personen hier fragen, die sich besser auskennen. Könnte jemand bitte helfen / vielleicht auch helfen ein Brief/Briefe aufzusetzen um ggf. die Gebühren des Inkasso Unternehmens zu umgehen?

Danke!
 

Teegetraenk

Tippspielmeister WM 2006
Mitglied seit
26.11.2003
Beiträge
13.226
Reaktionen
1
Ich wüsste nicht, was man da machen kann.. außer eventuell bei den entsprechenden Sachbearbeitern (Inkasso + Bahn) mal anzurufen (Nummern müssten auf den Briefen stehen) und die Situation nochmal versuchen zu erläutern.
 
Mitglied seit
01.02.2007
Beiträge
6.830
Reaktionen
0
Naja, laut dem Forum scheint die Bahn ja die Forderung nicht abzutreten an das Inkassounternehmen:

"Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB im Original oder/ und eine Bevollmächtigung des Gläubigers (hier DB Vertrieb GmbH) im Original für den Inkassoauftrag gem. §174 BGB."

Ich weiß nur nicht, ob ich ihr den Rat auch so geben soll, oder ob es später dann noch deutlich teurer werden kann? Laut Google hat das Inkassounternehmen nicht so viel Möglichkeiten und vorallem keinen rechtlichen Hintergrund, Geld dort einzuklagen oder sonstiges?

Bahn hab ich angerufen, hab auch die Kontodaten erfragt, allerdings weiß ich nicht, ob sie dann einfach versuchen soll ihre Schuld bei der Bahn direkt zu begleichen und Inkasso dann einfach zu schreiben, dass man den zusätzlichen Kosten widerspricht, da sie nicht rechtens sind. ;O

Inkassounternehmen rief ich auch an, sagte mir nur, Brief unterwegs.
 
Mitglied seit
24.08.2006
Beiträge
16.865
Reaktionen
0
Einfach den Betrag bezahlen und daraus lernen, dürfte bei <100€ jetzt auch ni HT die Welt sein.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.679
Reaktionen
727
Also ich hatte ein anderes Problem, was teilweise mehr meine Schlud war und hatte dann die Zahlung verpennt, so dass es bei der Inkasso landete mit 25 € Exstrakosten udn so. Am Ende musste ichs auch bezahlen. Ich mein was willste machen, wenn du vielleicht Rechtschutz hast die das deckt, kann man überlegen dass auszufechten, aber sonst wäre es mir der Betrag auch nicht wert.
 
Oben