als bafög empfänger kostet dich eine anwaltliche beratung maximal 10 euro (beratungshilfe), aber nur wenn das schnellstmöglich machst; beratungshilfe im strafverfahren wird i.d.R. nur bewilligt wenn das verfahren noch im ermittlungsstadium ist.
also tu morgen 2 dinge: telefonier rum und such dir nen anwalt der zeit hat (beratungshilfemandate müssen angenommen werden, viele schieben aber gerne termine etc vor weil sich sowas nur in massen lohnt; wenn er nicht tätig wird und nur berät bekommt er nur knapp 35 € vom amtsgericht dafür) und geh direkt zu deinem zuständigen amtsgericht mit der vorladung und hol dir nen beratungshilfeschein, tu da aber möglichst nicht so cool, wirke eher verzweifelt weil du angst hast ne strafe könnte deinen lebenslauf und deine spätere berufliche situation stark belasten etc. pp.
mit beratungshilfeschein vor dem anwalt aufsuchen gehst du auf nummer sicher, falls nämlich der anwalt meint er würde sich schon selbst drum kümmern und dann klappt das nicht, dann mußt du nämlich doch die kosten zahlen.
bei solchen strafsachen ist übrigens der streitwert relativ unerheblich bei einer normalen abrechnung, sprich ohne sondereinigung über erfolg oder sonstwas; da liegt die grundgebühr (!) von knapp 200 € oft schon über dem streitwert.
wäre es was zivilrechtliches wäre das natürlich anders, da würde hier vielleicht ne kostennote von so 50 € ankommen, aber halt immer noch mehr als die 10 euro für die beratungshilfe, die übrigens meiner meinung / erfahrung nach gute anwälte, sprich anwälte die viel beratungshilfe machen und von daher viel erfahrung in genau diesen rechtsbereichen, sprich vor allem sozialhilfe und alles drumherum, haben, gar nicht nehmen.
achso: zur sache an sich: ich finde es erstmal bemerkenswert, dass du dir nachträglich die voraussetzung zum bafög bezug aberkannt wird und du dann nur 150 € zurückzahlen mußt.
nichtsdestotrotz wirst du da imho wohl nur auf 2 arten glimpflich rauskommen:
entweder kannst du nachvollziehbar begründen, dass dir nicht bewußt war, dass dein damaligen vermögen knapp über der grenze liegt, was aber schwierig wird wenn beispielsweise das ganze geld auf einem oder wenigen konten o.ä. verteilt war; da den überblick zu verleugnen wäre sehr unglaubwürdig. im besten fall wird das verfahren dann ohne auflagen eingestellt, ist aber halt doch recht unwahrscheinlich, immerhin bist du ein schlauer mensch (student) und kein insolventer hartz IV empfänger mit > 40 verpflichtungen an inkassounternehmen der den überblick verloren hat.
oder aber du machst ganz einen auf reuig, hast halt nicht drauf geachtet und es tut dir jetzt leid und so, dann könnte das verfahren in der tat gegen eine kleine geldauflage im dreistelligen bereich eingestellt werden.
das wird dir aber sicher ganz genau der anwalt erzählen / raten, den du meiner meinung nach tatsächlich einschalten solltest, zumindest bzw. gerade im rahmen der beratungshilfe.