"Bafögbetrug"/lohnt sich da ein Anwalt?

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Jo, mit hat es da erwischt im Rahmen des Datenabgleichs, ging allerdings um sehr lächerliche Summen, hab am Ende 150€ zurückzahlen müssen. Jetzt ein paar Monate später kam aber doch ein Anruf von der Kripo wegen Vorladung. What to do now?

Die Summe ist natürlich mehr als lächerlich, müsste wohl, wenn überhaupt gegen Geldauflage eingestellt werden, oder? Ist da ein Anwalt rausgeschmissenes Geld?
Habe natürlich auch keinen Bock auf böse Überraschungen.
 

Jesus0815

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Bitte erstmal mehr Informationen. Was genau hast du getan?
 
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Ist in NRW, Uni Duisburg-Essen. Viel mehr Infos gibts nicht, wie gesagt, war halt sehr wenig, was ich zurück zahlen musste. Hab halt angegeben "nicht mehr als 5200€", waren aber wohl 5300€ oder so die ich an Vermögen hatte damals .

Kotzt mich gerade leicht an, habe schon so dermaßen viel Ärger wegen dem Bafög gehabt, im nächsten Leben würde ich es nicht nochmal beantragen.
 

Jesus0815

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Wenns nicht mehr Infos gibt, wird dir hier keiner helfen können/wollen.
Ganz abgesehen davon könntest du so kollegial sein und es für den Zweck mitteillen das andere nicht in die selbe Problematik hineingeraten.

MfG
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Wenns nicht mehr Infos gibt, wird dir hier keiner helfen können/wollen.
Ganz abgesehen davon könntest du so kollegial sein und es für den Zweck mitteillen das andere nicht in die selbe Problematik hineingeraten.

MfG
Noch nie von den ganzen Fällen gehört? Man darf halt bei BAFÖG nur so und so viel Vermögen haben. Viele haben da was verschwiegen und die letzten Jahre kam da jede Menge durch Kontenabgleiche raus, einige mussten etliche tausend Euro zurückzahlen und es wird dann gleich wegen Betrugs ermittelt.
 

Jesus0815

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Ist denn so etwas überhaupt legal? Kontenabgleich? Wie kann eine Behörde wie das Bafögamt an meine Kontodaten gelangen?

Zu deinem Fall: Ja, besorg dir einen Anwalt. Betrugsverurteilung in der Vita macht sich nicht so gut :(
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Ist denn so etwas überhaupt legal? Kontenabgleich? Wie kann eine Behörde wie das Bafögamt an meine Kontodaten gelangen?

Zu deinem Fall: Ja, besorg dir einen Anwalt. Betrugsverurteilung in der Vita macht sich nicht so gut :(
Sie können über Datenabgleich sehen, was du für Freistellungsaufträge du hast. Wenn die zu hoch sind, musst du deine Konten komplett offenlegen.

Naja, Anwalt ist aber auch kein Schnapper und ich vermute mal nicht, das es bei einer Summe von 150€ zu einer Verurteilung kommen würde, schon bei weitaus höheren Beträgen wird oft gegen Geldauflage eingestellt. Daher ja die Frage.
 

Jesus0815

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Ich bin im Finanzwesen nicht so versiert? Was meinst du denn mit Freistellungsauftrag?
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Ich bin im Finanzwesen nicht so versiert? Was meinst du denn mit Freistellungsauftrag?

Zinsen sind ja bis zu einer gewissen Summe steuerfrei, allerdings muss man dafür halt einen Antrag stellen, das ist dann eben der Freistellungsauftrag.
 

Jesus0815

Guest
Und davon hast du mehrere gestellt? Damn... 8[
Zurück zum Thema: 150€ sind natürlich ein sehr kleiner Streitwert. Du könntest ja auch nur ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt deines Vertrauens führen um die Situation auszuloten. Wenn er sagt das du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verurteilt wirst kannst du ja auf weiteren anwältlichen Beistand verzichten.

Dennoch rate ich dir zumindest das Gespräch zu suchen. Sicher ist sicher!
 
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als bafög empfänger kostet dich eine anwaltliche beratung maximal 10 euro (beratungshilfe), aber nur wenn das schnellstmöglich machst; beratungshilfe im strafverfahren wird i.d.R. nur bewilligt wenn das verfahren noch im ermittlungsstadium ist.

also tu morgen 2 dinge: telefonier rum und such dir nen anwalt der zeit hat (beratungshilfemandate müssen angenommen werden, viele schieben aber gerne termine etc vor weil sich sowas nur in massen lohnt; wenn er nicht tätig wird und nur berät bekommt er nur knapp 35 € vom amtsgericht dafür) und geh direkt zu deinem zuständigen amtsgericht mit der vorladung und hol dir nen beratungshilfeschein, tu da aber möglichst nicht so cool, wirke eher verzweifelt weil du angst hast ne strafe könnte deinen lebenslauf und deine spätere berufliche situation stark belasten etc. pp.

mit beratungshilfeschein vor dem anwalt aufsuchen gehst du auf nummer sicher, falls nämlich der anwalt meint er würde sich schon selbst drum kümmern und dann klappt das nicht, dann mußt du nämlich doch die kosten zahlen.

bei solchen strafsachen ist übrigens der streitwert relativ unerheblich bei einer normalen abrechnung, sprich ohne sondereinigung über erfolg oder sonstwas; da liegt die grundgebühr (!) von knapp 200 € oft schon über dem streitwert.

wäre es was zivilrechtliches wäre das natürlich anders, da würde hier vielleicht ne kostennote von so 50 € ankommen, aber halt immer noch mehr als die 10 euro für die beratungshilfe, die übrigens meiner meinung / erfahrung nach gute anwälte, sprich anwälte die viel beratungshilfe machen und von daher viel erfahrung in genau diesen rechtsbereichen, sprich vor allem sozialhilfe und alles drumherum, haben, gar nicht nehmen.

achso: zur sache an sich: ich finde es erstmal bemerkenswert, dass du dir nachträglich die voraussetzung zum bafög bezug aberkannt wird und du dann nur 150 € zurückzahlen mußt.

nichtsdestotrotz wirst du da imho wohl nur auf 2 arten glimpflich rauskommen:

entweder kannst du nachvollziehbar begründen, dass dir nicht bewußt war, dass dein damaligen vermögen knapp über der grenze liegt, was aber schwierig wird wenn beispielsweise das ganze geld auf einem oder wenigen konten o.ä. verteilt war; da den überblick zu verleugnen wäre sehr unglaubwürdig. im besten fall wird das verfahren dann ohne auflagen eingestellt, ist aber halt doch recht unwahrscheinlich, immerhin bist du ein schlauer mensch (student) und kein insolventer hartz IV empfänger mit > 40 verpflichtungen an inkassounternehmen der den überblick verloren hat.

oder aber du machst ganz einen auf reuig, hast halt nicht drauf geachtet und es tut dir jetzt leid und so, dann könnte das verfahren in der tat gegen eine kleine geldauflage im dreistelligen bereich eingestellt werden.

das wird dir aber sicher ganz genau der anwalt erzählen / raten, den du meiner meinung nach tatsächlich einschalten solltest, zumindest bzw. gerade im rahmen der beratungshilfe.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ob die anklage fallengelassen wird oder ggn. auflage eingestellt oÄ liegt in der hand des staatsanwaltes, sowas solltest du nicht auf die leichte schulter nehmen, der mann muss nur nen schlechten tag haben und du stehst vor gericht, also lieber heut als morgen zum anwalt.
 

haviii

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Hör auf keinen von den Spinnern, wegen 150€ die du auch zurück gezahlt hast wird dich NIEMALS irgend einen Richter verknacken. Niemals auch nicht in 100 Jahren.

Nen Freund von mir fuhr zur See wärend seines Nautikstudiums über ein Jahr. Bezog aber weiter Bafög. Kam auch raus, musste 8000€ nachzahlen. kam auch nen brief von der polizei, denen hat er nur die überweisung der nachzahlung gefaxt gg.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Hör auf keinen von den Spinnern, wegen 150€ die du auch zurück gezahlt hast wird dich NIEMALS irgend einen Richter verknacken. Niemals auch nicht in 100 Jahren.

gut dass du dich auskennst,leider wurden leute schon wegen wesentlich geringerer summen verurteilt.
 
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So, gerade nochmal nachgeguckt, sind 106,32 Euro, die ich wegen des Rückforderungsbescheides zurückgezahlt habe :ugly:
War einfach megaschwer den Dummbatzen vom Bafögamt klarzumachen, das ich nicht über den 5200€ drübeliege, die sind einfach zu blöd, Kontoauszüge richtig zu deuten.
Ich denke bis heute, das ich eigentlich nie über den 5200€ lag, hatte aber wahrlich keinen Bock mehr da weiter nachzuhaken. Ich glaube was ich bei der Bank an Gebühren für irgendwelche Auskünfte bezahlt habe ist mir als die Rückzahlung und eine eventuelle Strafe zusammen

Ist die Verjährungsfrist da nicht 5 Jahre? Weil der Bewilligungszeitraum war WS01/02, müsste doch eigentlich eh verjährt sein, oder?

Amrios Tipp wäre wohl nett, wenn ich noch Student wäre, bin aber seit Anfang des Jahres fertig und wissenschaftlicher Mitarbeiter, also nix mit billigem Beratungsschein.

Mein Plan wäre jetzt da zur Polizei gehen, anhören was die wollen aber erstmal außer Pesonalien keine großen Auskünfte zu machen. Schuldig bekannt habe ich mich durch die Zahlung afaik eh schon so gut wie.

Wie sieht es denn aus wenn ich das ohne Anwalt durchziehe und mir dann ohne Verhandlung ein mir unangenehmer Strafbescheid zugesandt wird, da kann ich doch dann immer noch gegen Berufung einlegen?

So wirklich megaängstig bin ich da nicht, will auch kein Beamter werden (Wegen Führungszeugniss etc. aber wäre doch mal hart lächerlich, wenn ich wegen 100€ 90 TS bekomme oO):8[:
 

Takahara4ever

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Ich finds gut, dass sie dich Betrüger gepackt haben.

Und jetzt hier einen auf Unschuldslamm machen, lol....
 
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Geh da hin, klar das mit dem Beamter vor Ort ab, sagst halt hattest damals ne Phase, wo es grad finanziell nicht so fluessig lief. Den Betrag hast du doch beglichen. Ich wuerd den dicht labern, er soll den Kack einstellen.
 
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also ICH würde NICHT zur polizei gehen und sagen "hey ich hatte damals geldprobleme, deswegen habe ich dies und das getan". noch dümmer kann man nen strafrechtlich relevanten betrug gar nicht zugeben.
 

Antrax4

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afri ist sein sachbearbeiter uns will ihm eins reinwürgen
 
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