BAföG & Unterhaltspflicht der Eltern

Mitglied seit
07.07.2002
Beiträge
11.591
Reaktionen
0
Ort
Stgt
Infos:

Ich hab eine abgeschlossene Ausbildung (2,5 Jahre) + paar Monate gearbeitet.

Danach Studium.

Fragen:

1. Sind meine Eltern mit gegenueber unterhaltspflichtig? Wenn Nein: AufGrund meinter Ausbildung?

2. Wenn dies der Fall waere (also nicht uenerhaltspflichtig), macht es keinen Sinn, wenn zur Berechnung meines BAföG Anspruches das Einkommen meiner Eltern herangezogen wird.

--> Sind meine Eltern mir ggü. nicht mehr unterhaltspflichtig waere es doch nur sinnvoll, wenn ich das BAföG allein nach meinen Vermoegensverhaeltnisen gerichtet, bekommen wuerde.
 
Mitglied seit
18.01.2005
Beiträge
5.381
Reaktionen
0
würde mich auch mal genauer interessieren.

ich glaube aber, man bekommt das elternunabhängige bafög erst, wenn man bereits 2 jahre gearbeitet hat.
 
Mitglied seit
07.07.2002
Beiträge
11.591
Reaktionen
0
Ort
Stgt
Original geschrieben von The-Fang
würde mich auch mal genauer interessieren.

ich glaube aber, man bekommt das elternunabhängige bafög erst, wenn man bereits 2 jahre gearbeitet hat.

3 jahre ausbildung + 3 jahre arbeiten...

oder bei beginn des studium 30 jahre alt sein....

waere bei mir alsi nicht der fall.


ABER: "es muss nur eine Ausbildung finanziert werden"

das stoert mich daran.

--> keine Unerhalspflicht mehr. Wuerde rechtlich keine Kohle meiner Eltern bekommen. Aber mir wird das Bafög gekuertzt (nahezu nichts), weil beide Elternteile verdienen.
 
Mitglied seit
02.09.2003
Beiträge
6.203
Reaktionen
0
du kannst auf jeden fall von deinen eltern das kindergeld verlangen wenn du nichtmehr daheim wohnst
aber unterhaltspflichtig sind sie dir glaube ich nicht, wenn du immer noch bei ihnen wohnen koenntest
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
das ist völlig normal aka sippenhaftung.

bafög gibts auch für eine 2. ausbildung, mithin dein studium. aber nicht elternunabhängig unter den voraussetzungen die du bereits beschreibst.

ohne hohes bafög (oder ein eigenes kind :rolleyes: ) wirst du übrigens auch nicht um die studiengebühren drumrumkommen.

ist natürlich eine scheiss situation für dich, aber geht vielen so. gerade weil du noch etwas bafög bekommen würdest verdienen deine eltern nicht extrem viel, mithin würden die knapp 600 die sie dir zahlen müssten ganz schön ins gewicht fallen. das ist dann wiederum scheisse für dich weil du sie ja letzten endes belastest nur weil du unbedingt auf einmal studieren anstatt weiterarbeiten möchtest.

plan dein studium direkt 2 jahre länger und such dir nen anständigen nebenjob, bist bei weitem nicht der erste in dieser künstlich erzwungenen situation.

ansonsten viel spaß noch beim weiteren studium im hochbildungsstandort deutschland und vielleicht nutzt du deine aktuellen erfahrungen ja mal um dir über gewisse politische dinge auch mal eine meinung zu bilden.

achso: kinder haben keine verfügungsgewalt über das kindergeld. erst wenn die eltern beispielsweise den unterhalt nicht zahlen kann das kind die abtretung des kindergeldes selbst beantragen, ansonsten liegt diese entscheidung alleine bei den eltern. aber solche probleme hat dr.ohne ja sowieso nicht.

und das sie nicht unterhaltspflichtig sind wenn dein hauptwohnsitz bei ihnen liegt stimmt nicht, sie sind dann nur nicht finanziell unterhaltspflichtig, aber in form von naturalien (wohnung, essen, ..) schon.
 

voelkerballtier

Coverage, Staff, Coding
Mitglied seit
01.12.2003
Beiträge
1.603
Reaktionen
0
bist du sicher, amrio? eine quelle wäre nett, da ich recht widersprüchliche Aussagen finde. Soweit ich weiß, sind die Eltern nur zuer Finanzierung EINER ausblidung verpflichtet, d.h. WENN du Bafoeg bekommst, sollte das elternunabhängig sein. Bei kurzer Recherche im Internet habe ich aber widersprüchliche Aussagen zur Förderungsfähigkeit eines Studiums nach der Ausbildung gefunden... Mein Tipp wäre einfach mal bei dem Bafoeg Amt deines Vertrauens anrufen und nachfragen...
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
abgesehen davon dass hier mir hier nicht sicher bin da ich dazu keine rechtsquellen kenne: wo haben die eltern denn die erste ausbildung finanziert wenn er azubi war, mithin eigenen lohn erhielt?
 
Mitglied seit
07.07.2002
Beiträge
11.591
Reaktionen
0
Ort
Stgt
Original geschrieben von voelkerballtier
bist du sicher, amrio? eine quelle wäre nett, da ich recht widersprüchliche Aussagen finde. Soweit ich weiß, sind die Eltern nur zuer Finanzierung EINER ausblidung verpflichtet, d.h. WENN du Bafoeg bekommst, sollte das elternunabhängig sein. Bei kurzer Recherche im Internet habe ich aber widersprüchliche Aussagen zur Förderungsfähigkeit eines Studiums nach der Ausbildung gefunden... Mein Tipp wäre einfach mal bei dem Bafoeg Amt deines Vertrauens anrufen und nachfragen...

Grundsaetzlich nur eine Ausbildung.

Jedoch wird von gerichten ein Studium, mit dem du deiner bisherigen beruflichen Linie treu bleibst nicht als Zweitausbildung gesehen.
 
Mitglied seit
04.08.2002
Beiträge
572
Reaktionen
0
Ist es nicht ein bischen dreist, als volljähriger Mensch mit abgeschlossener Berufsausbildung, per Gesetz seine Eltern zur Kasse zu bitten um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren?

Oder hab ich da was falsch verstanden ?
 

Takahara4ever

Guest
Manche Leute mögen ihre Eltern eben ganz besonders.
 
Mitglied seit
07.07.2002
Beiträge
11.591
Reaktionen
0
Ort
Stgt
um das gehts ja sicher ned, falls das einer vermuten sollte.

nur wie o.g. waere es weniger sinnvoll wenn eine solche regelung bestand haette.
 

haviii

Guest
Als ich noch studiert habe finanzierten ca. 99% der mänlichen Studten ihr Studium mit 24 tableing nl200. Machs doch auch so.
 
Mitglied seit
18.01.2005
Beiträge
5.381
Reaktionen
0
Original geschrieben von haviii
Als ich noch studiert habe finanzierten ca. 99% der mänlichen Studten ihr Studium mit 24 tableing nl200. Machs doch auch so.

was?
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
laut google redet er vom pokern.

da er aber (angeblich) an ner bw uni mit trimestern und gutem festgehalt studiert hat ist entweder die bw oder das pokern verarsche.
 
Oben