Bafög und NRW-Bank bzw. Studiengebühren

qwertzasdf1234

Guest
Hey Leute! Also, ich hab in diversen anderen Foren gestöbert, aber bislang immer noch nicht verstanden, wie das funktioniert. Angenommen ich kriege Bafög und zahle pro Semester 500 EUR Studiengebühren. Da ich momentan Höchstsatz kriegen würde, komm ich weit über die 10.000 EUR, die ich zurückzahlen muss. Nun gehts darum, dass mir gesagt wurde, dass wenn ich die NRW-Bank bzgl. der Studiengebühren hinzuziehe, ich diese quasi gar nicht zahlen muss sondern die "umsonst" kriege? Kann mir das vielleicht jemand erklären? Wär sehr freundlich, vielen dank. Fühl mich momentan ein wenig retarded was Verständnis solcher Zusammenhänge angeht. Für Dummies wär nice..
 
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10.000€ ist die Kappungsgrenze.
Du musst nicht mehr als 10k€ zurückzahlen, auch wenn Bafög + Kredit bei NRW Bank höher liegen, wenn ich mich recht entsinne.
 
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also in bochum bzw. der nrw.bank ist es afaik so, dass man wohl den vollen kredit nicht zurückzahlen muss, wenn man über die 10.000 gekommen ist. wer also im schnitt mehr als 400 € bafög monatlich bekommt, müsste den kredit nicht zurückzahlen (die zinsen schon); allerdings dennoch aufnehmen ~. der grund liegt wohl darin, dass die maximale rückzahlmenge von bildungsleistungen bei diesen 10.000 liegen darf, d.h. wenn man schon 10.000 bafög zurückzahlen muss, dann nicht noch extra was anderes.
 
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es geht hier nicht um bafög rückzahlungen :ugly:
 
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in gewisser Weise hängst das ja damit zusammen afaik.

Wenn er zusätzlich einen Studienkredit bzw. das Angebot der NRW zur Übernahme der Studiengebühren aufnehmen würde, würde er bei einer Förderung von 500€ monatlich (imho fast Höchstsatz) durch BaFöG, die 500,- € / Semester Gebühren quasi "erlassen"bekommen.
Sicher bin ich mir,dass er, alle Förderungen zusammengerechnet, maximal bis zu 10.000 € an das Land zurückzahlen muss.
So jedenfalls habe ich das überall, u.a. unter angebenem Link,gefunden.
Was jedoch mit den Zinsen von der NRW-Bank passiert,kp.

edit: Gerade bemerkt,dass du das ja genauso geschrieben hast,sorry.:stupid:
 
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Zahl der Semester * 1000 = Kappungsgrenze in Euro*

*Die Kappungsgrenze kann 10.000 Euro nicht übersteigen.

Ich glaube in der Formel zählen nur die Semester, in denen BAföG bezogen wurde, oder in denen zumindest dem Grunde nach ein Anspruch bestand. Bin mir diesbezüglich über die Einzelheiten aber nicht ganz sicher. Wenn du aber ohnehin über 10.000 Euro BAföG-Darlehen kommst, ist das in deinem Fall nicht relevant.
Die Studiengebühren werden dann bei dir vollständig erlassen.

Beispiele: http://www.nrwbank.de/pdf/attachments_bildungsportal/pdf/Berechnungsbeispiele_Kappungsgrenze.pdf

PS: Die BAföG-Sachbearbeiter des Studentenwerks sollten dir alles im Detail erklären können.
 
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