BAfög Frage

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hi, ich habe eine frage
Ich studiere aktuell im 4. (ab oktober 5.) Semester, bin in der regelstudienzeit, habe alle klausuren aus den ersten 4 semestern bestanden bis auf eine, die habe ich dieses semester geschoben und schreibe sie halt ganz normal im Nachtermin nach.

Ich habe noch nie in meinem Leben BAfög beantragt.
vor diesem studium habe ich allerdings mal 4 semester woanders studiert, andere stadt, aber ähnliches Fach.
Habe da dann abgebrochen und das Studium hier neu begonnen.
Da ich jetzt doch sehr gut mal Hilfe gebrauchen könnte wollte ich nun BAfög beantragen.
Reißt mich das vorherige Studium rein, oder bekomme ich ganz normal BAfög, weil Ichs ja vorher noch nie BAfög bekommen(beantragt) habe?

Danke im voraus.

PS: ich war da schon bei der Auskunft und habe mir auch alle Anträge geben lassen, das Problem ist, dass das entsprechende Infoblatt immer nur davon redet, dass man in der Zukunft oder jetzt akkut das Fach wechselt oder eine andere Ausbildung beginnt.
 
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21.10.2008
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Probiers einfach, mehr als ne Ablehnung kassieren kannst du nicht.
Ich hab leider die Erfahrung gemacht, dass man mit nem abgebrochenen Studium eher schlechte Chancen auf weiteren Bezug von Bafög-Leistungen hat, allerdings hast du ja bisher kein Bafög bekommen, was evtl. deine Chancen erhöhen könnte.

Baföganträge können im dümmsten Fall zu nem ziemlichen Papierkrieg ausarten, das hängt aber extrem vom Fall ab. Ich hatte z.B. das "Problem", dass meine Eltern nicht verheiratet und beide schon im Rentenalter waren. War ein ziemlicher Aufwand, da alle nötigen Nachweise usw. heranzuschaffen.

TLDR: Beantragen, evtl. nochmal persönliche Rücksprache mit ner Beratungsstelle halten.
 
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Also wenn du in dem anderem Studium Bafög bekommen hättest, müsstest du glaub ich gute Gründe ranbringen...so müsste denen das abgebrochene Studium aber afaik wumpe sein
 
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Wieso hast du dir nicht vorher Bafög geholt? Das ist geschenktes Geld

Geh mal zu deinem Bafög Menschen und frag mal nach was da geht. Das ist jetzt nichts fundiertes oder so, aber ich meine zu wissen das man eine gute Begründung braucht warum man das Studium abgebrochen hat. Brichst du im ersten, zweiten oder dritten Semester ab dann gilt das als Interessenwechsel oder "liegt mir nicht" -> Keine Begründung. Aber ab dem vierten wirds schon happig.

Aber da du ja vorher kein Bafög gehabt hattest... vielleicht gilt das nur mit der Begründung wenn du schon vorher Bafög gehabt hättest.
 
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Der Gesetzgeber schrieb:
§ 7 BAFöG
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluß geleistet.

[...]

(3) Hat der Auszubildende
1. aus wichtigem Grund oder
2. aus unabweisbarem Grund
die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluß oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt.
Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt.

Also: Nach einem Studienwechsel gibts nur noch BAFöG, wenn das aus einem wichtigen oder unabweisbaren Grund geschehen ist (etwas wenn sich die eigenen Interessen ändern). Beim Erststudium wird das bis zum Beginn des dritten Fachsemesters vermutet. Nach Beginn des vierten Fachsemesters gehts nicht mehr.

Mehr Informationen...

PS: Das gilt wohl nicht, wenn das neue Studium derart ähnlich ist, dass man alle Leistungen anrechnen lassen kann.
 
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Wobei auch da nicht exakt herauszulesen ist, ob der Absatz nur gilt, wenn das BAföG für den ersten (abgebrochenen) Studiengang bezogen wurde oder nicht.
Denn im BAföG-Bezugszeitraum hat er ja kein Studium abgebrochen.
 
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Wenn gemeint wäre, dass die Einschränkungen nur gelten, wenn man bereits BAföG bezogen hat, dann stände das auch in den Normen. Wie dir sicherlich auffällt, steht da aber nichts davon, dass die Ausnahmen nur im Bezugszeitraum gelten. Da eine solche Ausnahme nicht existiert, folgt daraus, dass es unabhängig von der bisherigen Förderung gilt. BAföG ist dazu da, eine erste Ausbildung zu finanzieren. Wer schon mal eine gemacht hat, der kann die zweite nicht über Steuergelder finanziert kriegen, egal ob er schon mal BAföG gekriegt hat oder nicht.
 
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Genau:
Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es völlig unerheblich, ob Ihr im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen habt oder nicht. Auch der ehrenwerte Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, den man nur probehalber gewählt hat, schützt also nicht vor den Folgen eines zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsels. Auch hilft das Argument nicht weiter, man hätte ja gar nicht wirklich studiert, sondern sei nur formal eingeschrieben gewesen.
 
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da steht was von den folgen eines zweiten oder weiteren fachrichtungswechsel.
alles nicht eindeutig formuliert, werde wohl erst 100% gewissheit haben wenn ich den sachbearbeiter frage.

bsp für das schwammige:

BAföG könnt Ihr auch dann erhalten, wenn Ihr bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben wart. Voraussetzung ist, dass der Fachrichtungswechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester vollzogen wurde und aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgte (Beispiele: Eignungsmangel, Neigungswandel). Bei einem späteren Wechsel gibt es nur dann weiter BAföG, wenn ein sog. unabweisbarer Grund vorliegt oder im neuen Studiengang die Einstufung in ein ausreichend hohes Fachsemester erfolgt.

Warum steht da das _weiter_ ?

Ich habe übrigens gewechselt wegen fremder stadt + für mich unpassende Hochschule.
Das Fach ist das gleiche geblieben.
Jetzt bin ich an einer Fachhochschule (vorher Uni), habe mich allerdings nochmal im 1. Semester eingeschrieben und mir auch nichts anerkennen lassen.
Der Grund dafür ist auch relativ simpel, die Noten von der Uni waren deutlich schlechter als der Durchschnitt an meiner jetzigen FH und es hätte mir auch nicht wirklich mein Studium verschnellert (weil die Fächer teilweise in anderne Semestern liegen, oder komplett anders aufgebaut sind)

Da wollte ich dann lieber einen Neustart zusammen mit anderen hinlegen anstatt irgendwie ins 3. Semester zu wechseln, mit unzähligen Klausuren offen, ohne Leute zu kennen, usw.

Wenn es dann als Schwerpunktverlagerung gesehen wird bringt mir das natürlich nichts, weil ich dann ja so gesehen schon seit 8 Semestern studiere.

Ich habs vorher nicht beantragt weil ichs nicht brauchte und die chancen auch nicht so gut waren, mittlerweile haben meine Eltern aber weniger Geld und mehr finanzielle Belastung als vorher.
Dumme Regelung, zum Nachteil von Staat und Studenten (jeder beantragt es einfach nur um es abzustauben, wers nicht macht wird indirekt bestraft)
Da könnte man ja ruhig mal was dran ändern Seitens der Politik :deliver:

Wenn ich mich richtig erinnere wäre ich dann ja aber "dem grunde nach" nicht bafög berechtigt und könnte es mit wohngeld versuchen oder? :troll:

Kann man alternativ auch auf dem Bafög amt so einen Bildungskredit nehmen?
Ich habe ja auch kein Problem damit das geld nach dem studium nochmal zurückzuzahlen, sooo viel brauche ich ja garnicht.
 
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Ich habs vorher nicht beantragt weil ichs nicht brauchte und die chancen auch nicht so gut waren, mittlerweile haben meine Eltern aber weniger Geld und mehr finanzielle Belastung als vorher.

Btw dir ist bewusst, dass es nicht darum geht, was deine Eltern jetzt haben, sondern was sie vor 2 Jahren hatten? ^^
 
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da steht was von den folgen eines zweiten oder weiteren fachrichtungswechsel.
alles nicht eindeutig formuliert, werde wohl erst 100% gewissheit haben wenn ich den sachbearbeiter frage.
Ich finde es wie gesagt ziemlich eindeutig. Den Gesetzestext wohlgemerkt. Was dann in den Infos drin steht, ist ein Service des Herausgebers der Seite. Das hat keine Gesetzesqualität und ist nicht verbindlich. Wenn dann da was von "weiter" steht, dann vermutlich deshalb, weil i.d.R. bereits auch beim ersten Mal BAföG bezogen wurde.

Ich habe übrigens gewechselt wegen fremder stadt + für mich unpassende Hochschule.
Das Fach ist das gleiche geblieben.
Jetzt bin ich an einer Fachhochschule (vorher Uni)
Und dann ist das Fach das gleiche geblieben? Vorher war es doch ein Universitärer Studiengang und jetzt nicht mehr, oder? Jedenfalls zählt das rechtlich als Abbruch der Ausbildung.

Der Grund dafür ist auch relativ simpel, die Noten von der Uni waren deutlich schlechter als der Durchschnitt an meiner jetzigen FH
Das ist weder ein wichtiger, noch ein unabweisbarer Grund.


Wenn ich mich richtig erinnere wäre ich dann ja aber "dem grunde nach" nicht bafög berechtigt und könnte es mit wohngeld versuchen oder?
Nope. "Dem Grunde nach" ist hier missverständlich. Grundsätzlich berechtigt werden Ausbildungen durch BAföG unterstützt. Wenn man eine Ausbildung macht, aus persönlichen Gründen aber nicht mehr ausbildungsförderungsberechtigt ist, gibts keine andere Sozialleistung als Ersatz. Nochmals: BAföG soll mittellosen Personen helfen, eine erste Ausbildung auf Kosten des Steuerzahlers zu machen. Es wäre völlig sinnfrei, wenn man diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt und dann anderweitig unterstützt wird.

Kann man alternativ auch auf dem Bafög amt so einen Bildungskredit nehmen?
Imho geht das nur im Rahmen dieses Studienabschlusskredites. Dafür muss man aber nachweisen, dass man fast fertig ist.

Natürlich bleibt es dir ungenommen, die Bank deines Vertrauens zu fragen.
 
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Btw dir ist bewusst, dass es nicht darum geht, was deine Eltern jetzt haben, sondern was sie vor 2 Jahren hatten? ^^

ja
wenn mein vater mal seinen bogen ausgefüllt hat kann ich damit auch zum sachbearbeiter

Und dann ist das Fach das gleiche geblieben? Vorher war es doch ein Universitärer Studiengang und jetzt nicht mehr, oder? Jedenfalls zählt das rechtlich als Abbruch der Ausbildung.

Ja vorher an der uni, jetzt and er fachhochschule, aber mit dem bachelor zählt das ja ohnehin alles gleich.
vorher war es "wirtschaftsingenieur mit fachrichtung maschinenbau"
jetzt ist es "wirtschaftsingenieur"

Beides bachelor of science

Das ist weder ein wichtiger, noch ein unabweisbarer Grund.

Das ist mir bewusst.
daher war es ja für mich interessant ob mein erstes studium fürs bafög überhaupt zählt, da ich ja damals kein bafög beantragt hatte.
ich kann gerne mal das infoblatt einscannen was die mir gegeben haben, das steht alles aus der sicht von jemandem, der grad studiert, bafög bekommt und jetzt abbricht/wechselt.

Ich habe übrigens auch nicht abgebrochen weil ich meine Noten zu schlecht fand und woanders nen besseren schnitt bekommen konnte, falls es so rüberkam.

Nope. "Dem Grunde nach" ist hier missverständlich. Grundsätzlich berechtigt werden Ausbildungen durch BAföG unterstützt. Wenn man eine Ausbildung macht, aus persönlichen Gründen aber nicht mehr ausbildungsförderungsberechtigt ist, gibts keine andere Sozialleistung als Ersatz. Nochmals: BAföG soll mittellosen Personen helfen, eine erste Ausbildung auf Kosten des Steuerzahlers zu machen. Es wäre völlig sinnfrei, wenn man diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt und dann anderweitig unterstützt wird.

Bei wikipedia steht es anders.
bafög würde ich ja grade nicht bekommen weil ich dann schon zulange studiere.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C3.BCr_Sch.C3.BCler.2C_Studenten_und_Auszubildende

Ich weiß nicht ob du deine Eltern schonmal für Unterhalt verklagt hast, ich nicht, möchte es auch nicht tun.
daher bin ich ggf. auf bafög oder ähnliches angewiesen.
falls mir gesetzlich rien garnichts zusteht bleibt natürlich nur der anwalt.
Ich verdiene mir seit der 12. klasse mein geld selbst, aber man kann von dem was man sich als student dazu verdient nicht wohnung + restliches Leben finanzieren, auch wenn man, wie ich, sehr bescheiden lebt.
Die summen, die einem zustehen sind in der region, in der ich lebe eh mMn viel zu hoch, daher würde es mir ja reichen wenn ich nur 100-200€ bafög bekommen würde, die chance besteht auch wenn die eltern einigermaßen verdienen denke ich mal.

Es wäre völlig sinnfrei, wenn man diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt und dann anderweitig unterstützt wird.

Nein wäre es nicht.
es gibt ja auch hartz IV und andere hilfsmaßnahmen, die jeder bekommt.
bafög hat wie wir hier sehen sehr sinnlose paragraphen, auch wenn im grunde das was du schreibst der sinn von bafög ist, ist es in der realität nicht so.
Ich kenne zb. jemanden, der über 30 ist, hauptschulabschluss hat, sonst nichts, schon mehrfach ausbildungen und schulen abgebrochen hat und jetzt über 600€ schülerbafög bekommt.
ich weiß nicht ob die person gelogen hat bei den angaben oder nicht, aber ich denke das ist mehr als lächerlich, oder?

Imho geht das nur im Rahmen dieses Studienabschlusskredites. Dafür muss man aber nachweisen, dass man fast fertig ist.

Natürlich bleibt es dir ungenommen, die Bank deines Vertrauens zu fragen.

Das wäre ja kein problem für mich, da ich in einem Jahr mit dem studium fertig bin.
ich habe jetzt noch ein "normales" semester, bis april, danach folgt ein halbes jahr praxisphase, wo man eh sein geld verdient und dann kommt auch schon die thesis.
 
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Ich habe übrigens auch nicht abgebrochen weil ich meine Noten zu schlecht fand und woanders nen besseren schnitt bekommen konnte, falls es so rüberkam.
Ich wollte dir nichts vorwerfen oder so, ich habe nur die Rechtslage erklärt.



Bei wikipedia steht es anders.
bafög würde ich ja grade nicht bekommen weil ich dann schon zulange studiere.
Mag sein, aber bei wikipedia steht auch, dass es keine verlässiliche Rechtsauskunft ist. Als Student kann man BAföG kriegen. Erfüllt man die Voraussetzungen dafür nicht, dann kriegt man grundsätzlich keine andere Ersatzsozialleistung, die an die Stelle von BAföG tritt.

Ich verdiene mir seit der 12. klasse mein geld selbst, aber man kann von dem was man sich als student dazu verdient nicht wohnung + restliches Leben finanzieren, auch wenn man, wie ich, sehr bescheiden lebt.
Die summen, die einem zustehen sind in der region, in der ich lebe eh mMn viel zu hoch, daher würde es mir ja reichen wenn ich nur 100-200€ bafög bekommen würde, die chance besteht auch wenn die eltern einigermaßen verdienen denke ich mal.
Das ist mir alles bewusst. Aber es ändert nichts daran, dass man weder einen Anspruch hat, kostenlos zu studieren, noch darauf, dass der Steuerzahler alles finanziert. Man kriegt in Deutschland - anders als in anderen Ländern - die Möglichkeit, fast umsonst zu studieren. Und dafür erwartet der Staat fast nichts. Aber eins will er auf jeden Fall. Dass man sich zielstrebig auf seinen Abschluss konzentriert. Wenn man aus irgendwelchen Gründen meint, die Ausbildung abbrechen zu müssen, dann sind weitere Ausbildungen grundsätzlich das eigene Privatvergnügen, das man dann bitte auch aus eigenen Mitteln finanzieren soll. Wenn man das nicht kann, studiert man eben nicht. Oder man finanziert es sich über private Kredite. Aber dass der Steuerzahler einspringen soll, geht mal gar nicht.

Klingt vielleicht für den Betroffenen sehr hart, aber anders geht es nun mal nicht.

Ich kenne zb. jemanden, der über 30 ist, hauptschulabschluss hat, sonst nichts, schon mehrfach ausbildungen und schulen abgebrochen hat und jetzt über 600€ schülerbafög bekommt.
ich weiß nicht ob die person gelogen hat bei den angaben oder nicht, aber ich denke das ist mehr als lächerlich, oder?
Halte ich für ein Gerücht. Ansonsten kenne ich den Einzelfall nicht. Mag sein, dass da die besonderen Umstände des Einzelfalls Ausnahmen geboten haben.
 
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Nope. "Dem Grunde nach" ist hier missverständlich. Grundsätzlich berechtigt werden Ausbildungen durch BAföG unterstützt. Wenn man eine Ausbildung macht, aus persönlichen Gründen aber nicht mehr ausbildungsförderungsberechtigt ist, gibts keine andere Sozialleistung als Ersatz. Nochmals: BAföG soll mittellosen Personen helfen, eine erste Ausbildung auf Kosten des Steuerzahlers zu machen. Es wäre völlig sinnfrei, wenn man diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt und dann anderweitig unterstützt wird.

Nur so als Hinweis: Zweite Ausbildung bei mir war natürlich nicht mehr BaB-berechtigt, habe sogar genau deshalb Wohngeld bekommen, man benötigt nur die Absage, die man als zusätzliche Unterlage beim Antrag anfügt.
 
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Zum Thema BaföG-Ersatz, die Kfw hat da übrigens auch Studienkredite, wo man dann zwar 100% zurückzahlen muss (statt maximal 50% beim BaföG), aber eben auch sehr angenehme Rückzahlkonditionen bekommt...deren Bedingungen das zu beantragen sind glaub ich etwas lockerer als bei BaföG
 
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Zum Thema BaföG-Ersatz, die Kfw hat da übrigens auch Studienkredite, wo man dann zwar 100% zurückzahlen muss (statt maximal 50% beim BaföG), aber eben auch sehr angenehme Rückzahlkonditionen bekommt...deren Bedingungen das zu beantragen sind glaub ich etwas lockerer als bei BaföG

Ist zwar ein wenig off-topic aber um mal unseren Staat ein wenig zu loben:
Oft muss man sogar noch deutlich weniger als die 50% zurückzahlen. Bei mir waren es nur c.a. 25% die am Ende übrig blieben (Studium in Regelzeit, gute Noten, Tilgung in einer einzigen Zahlung, Gesamtförderbetrag war bei grob 31k, Rückzahlung etwas unter 8k). BAföG ist schon toll :top:
 
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Weniger Bürokratie und angepasste BaföG-Sätze wären aber auch nicht verkehrt.
 
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Das mit 50% ist ein Mythos. Man zahlt genau das zurück was man bekommen hat. Es gibt lediglich eine Obergrenze von 10k, die man aber wohl nur mit Wohngeld und langem Studium überschreiten kann. Ich persönlich hatte am Ende ~8k. Es gibt noch viele Möglichkeiten leistungs- und studiendauerbedingt ,und auch wenn man vorzeitig zurückzahlt, Teilerlass zu bekommen, aber grundsätzlich gilt man zahlt das Darlehen vollständig zurück und nicht eben irgendwelche 50%, die von vielen automatisch angenommen werden.
 
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lol? Auf den Bescheiden steht doch immer ganz klar aufgesplittet in "Zuschuss" und "unverzinsl. Darlehen", was jeweils 50% des Förderungsbetrages ist. Jedenfalls auf den Bescheiden fürs Studium...wenn man nämlich schulisch was finanziert kriegt, steht die ganze Summe unter Zuschuss, weil man dabei eben nix zurückzahlen muss.
 
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Das mit 50% ist ein Mythos. Man zahlt genau das zurück was man bekommen hat. Es gibt lediglich eine Obergrenze von 10k, die man aber wohl nur mit Wohngeld und langem Studium überschreiten kann.

Bei 597€ (Höchstsatz) ist man nach 3 Jahren mal eben über 21T€.
 
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Die Hälfte von der Summe ist Wohngeld. Und bei Master z.B. hat man auch nur 2 Jahre Förderungsdauer.
 
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Wer im Master Bafög braucht hat es im Bachelor auch schon benötigt. Sind wir schon bei 5 Jahren.
 
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Das ist mir alles bewusst. Aber es ändert nichts daran, dass man weder einen Anspruch hat, kostenlos zu studieren, noch darauf, dass der Steuerzahler alles finanziert. Man kriegt in Deutschland - anders als in anderen Ländern - die Möglichkeit, fast umsonst zu studieren. Und dafür erwartet der Staat fast nichts. Aber eins will er auf jeden Fall. Dass man sich zielstrebig auf seinen Abschluss konzentriert. Wenn man aus irgendwelchen Gründen meint, die Ausbildung abbrechen zu müssen, dann sind weitere Ausbildungen grundsätzlich das eigene Privatvergnügen, das man dann bitte auch aus eigenen Mitteln finanzieren soll. Wenn man das nicht kann, studiert man eben nicht. Oder man finanziert es sich über private Kredite. Aber dass der Steuerzahler einspringen soll, geht mal gar nicht.

Klingt vielleicht für den Betroffenen sehr hart, aber anders geht es nun mal nicht.

wie gesagt, hartz IV und co. gibt es auch für jeden.
deshalb ist es auch nur sinnvoll, dass man als student zb. wohngeld bekommt.
Da hier anscheinend jemand mit ähnlicher situation wohngeld bekommen hat bin ich schonmal froh.
Dieser Einzelfall ist definitiv zu 100% genau so wie von mir beschrieben, ich kann dir gerne mehr infos zukommen lassen.
Ein anderes beispiel habe ich auch noch, guter kumpel von mir, hat nach der hauptschule eine Berufsausbildung gemacht, anschließend zivildienst und dort im krankenhaus weitergearbeitet.
jetzt macht er sein Abitur nach (fehlr nur noch 1 jahr) und bekommt auch ~500€ schülerbafög, die er nicht zurückzahlen muss. (zu den eltern hat er den kontakt abgebrochen)
und das trotz berufsausbildung.

Als Student hat man ja auch sehr hohe Auflagen, man darf zb. nicht mehr als 20 stunden pro Woche arbeiten (weswegen ich sogar schon fast probleme bekommen hätte, wenn man mich nicht rechtzeitig drauf hingewiesen hätte)
Man kann sein Studium fast unmöglich selbst finanzieren, und wenn man sich die Realität anschaut dann geht es doch den meisten Leuten so wie mir, dass sie entweder etwas länger studieren, oder mal was abgebrochen haben.
und dass die eltern nicht zahlen wollen (was übrigens schon immer so war bei mir)
Ich bin jetzt 23, in nem jahr fertig, gute noten.
Später zahlt man ja auch nicht grade wenig steuern, das bisschen was man als student bekommt ist dasgegen doch nichts, deshalb funktioniert das system ja auch nur.
 
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28.07.2010
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Ja vorher an der uni, jetzt and er fachhochschule, aber mit dem bachelor zählt das ja ohnehin alles gleich.
vorher war es "wirtschaftsingenieur mit fachrichtung maschinenbau"

Kaiserslautern? :D
Hajo, Kackstadt, schlechte Mentalität da Pendeluni, Produktion und MEL als Killerfach, die DQ droppt bei einigen Fächern einfachmal so von 25% auf 75% weil mans lustig findet.. jaja^^
 
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08.12.2006
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:deliver: ja, war kaiserslautern
Ich kann jedem empfehlen dort NICHT Wirtschaftsingenieur zu studieren ;)
Maschinenbau hingegen scheint ganz gut zu sein.
WI wurde zumindest zu meiner zeit da einfach nicht richtig als Studiengang betreut, sondern war eher das fünfte rad am wagen der anderen fachrichtungen.
 
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Die Hälfte von der Summe ist Wohngeld.
Schon wieder falsch...auf die Summe die 50:50 (auch "Grundbedarf" betitelt) geteilt wird, kommt dann weiter unten noch "Internats-/Unterkunftsk." oben drauf...hast du überhaupt mal nen Bafögbescheid gesehen? -_-
 
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ja, war kaiserslautern
Ich kann jedem empfehlen dort NICHT Wirtschaftsingenieur zu studieren
Maschinenbau hingegen scheint ganz gut zu sein.
WI wurde zumindest zu meiner zeit da einfach nicht richtig als Studiengang betreut, sondern war eher das fünfte rad am wagen der anderen fachrichtungen.
__________________

Naja laut nem Ranking sind wir doch hier in Kaiserslautern auf Platz 3 oder 4 was Wiwi angeht xD

Aber irgendwie ist Wiwi in KL schon ein harter Witz. 7 Semester Regelzeit, der Schnitt liegt bisjetzt bei 8,7 nochwas Semestern und beim ersten Jahrgang nach der Bachlor Umstellung hat es nur einer in der Regelzeit geschafft :D

Ein Semester später wars schon eine Handvoll von.. so 600 Anfangsstudenten.

Oh, und der eine ders geschafft hat in der Regelzeit hatte sehr viel Glück gehabt. Hatte in Produktion ne ganz knappe 4,0 xD Kann man in der Statistik nachlesen, ziemlich witzig.

Oooh fast vergessen: Die _legendären_ HM Durchfallquoten. Warst du da dabei? Ich sag nur 95% Durchfallquoten rumgetrolle
 
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^^ HM1 hab ich bestanden, bin aber beim 1. mal auch durchgefallen.
ich weiß nicht obs ein fach unter 60-70% durchfallquote gab.
Mein mitbewohner hat bwltq gemacht und war glaube ich auch der einzige, der es in der regelzeit schaffte (erster Jahrgang)
aber der ist auch durch vieles durchgefallen, ich glaub er hatte sogar sachen im 3. versuch.
aber der war halt ne maschine :deliver:

Wenn die Leute so vernichtet werden ist ja klar, dass es dann in den rankings heißt die studenten von dort sind sau gut, weil eben nur die besten bzw. die leute ohne leben durchkommen.
 
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