badesee/freibad - recht auf mitnahme von verpflegung?

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seit generationen besuchen familien badeseen und schwimmbäder im freibad. hab ich bisher auch immer getan und wenn man den ganzen tag dort verbringt, nimmt man sich natürlich auch zumindest wasser zum trinken mit, manchmal wahrscheinlich auch ein paar belegte brote etc.

bisher war das irgendwie auch kein problem, aber am wochenende sind wir zu nem see, der eintritt gekostet hat (kein problem damit!), am eingang wurden aber die taschen kontrolliert und wir mussten unsere flaschen wasser abgeben... am see selbst kosteten 0,2l wasser, 1,90euro... wir sind dann gar nicht mehr reingegangen weil das für ~8h einfach etwas zu teuer wird. im sommer säuft man sich das wasser einfach so rein, das ist ja was anderes als im restaurant oder kneipe...

ist das überhaupt erlaubt? das ist doch irgendwie ein grundbedürfnis und man kann doch nicht erwarten, dass ne familie mit 2 kindern, die in 6h oder so sicher jeder nen liter (eher mehr) trinkt quasi 60 euro für wasser ausgibt? wenn man das mal mit den preisen dort hochrechnet!

gibt es da irgendein recht? finde das verstösst gegen sämtliche gute sitten...

woanders hingehen ist die option, die wir gewählt haben, aber es interessiert mich trotzdem.
 
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natürlich is das erlaubt. ihr habt daraufhin das einzig richtige getan und seid wieder gegangen.
 
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Wenn das ein privatgelände ist, dürfen die generell natürlich schon bestimmen was da mit reingenommen werden darf und was nicht, eure taschen dürfen sie aber nicht durchsuchen, können euch aber den eintritt verwehren wenn ihr sie nicht "freiwillig" herzeigt...
 

MesH

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lol, wasn das fürn Assiloch ° ° das is ja ma das schlechteste was ich je gehört hab.
 
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ja, das hab ich vorher auch noch nie erlebt, wirklich unfassbar... und schade, dass soetwas überhaupt erlaubt ist.
 

Entelechy

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Original geschrieben von elaida
natürlich is das erlaubt. ihr habt daraufhin das einzig richtige getan und seid wieder gegangen.

so sieht es aus!

Wenn vor der Zahlung des Eintrittspreises nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, könnte ihr aber zumindest diesen (unverzüglich) wiederverlangen.
 

fickmichinsknie

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bei uns ist das auch, ne absolute schweinerei sowas!
 

Deleted_38330

Guest
Was ist das denn für ein See? Nur so ein Dreckloch, den man von einem Eingang aus kontrollieren kann? Fahrt halt zu einem anderen dann. Wenn es ein größerer See ist, gibts auch mehrere Strände, Parkplätze, oder was auch immer es gort gibt, zu denen ihr gehen könnt.
 
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Rechtlich ist das kein Thema, weil der Besitzer/Betreiber Hausrecht hat... aus dem selben Grund darf man auch in ein Restaurant kein Essen mitnehmen.
Allerdings ist das für eine See zugegebenermaßen eine ziemlich üble Abzocke.
 
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Hmm, weiss nicht ob das so einfach ist rechtlich. Afaik dürfen zum Beispiel Fitnesstudios ja auch nicht die Mitnahme von Wasserflaschen verbieten.
 
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lol, ich würd nachts mit 10 Leuten hingehen, über'n Zaun klettern und ins Wasser scheißen.

Echt bitter. War das von einem aufn anderen Tag so?
 
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ich weiss nur, dass es letztes jahr noch nicht so war und auch da gab es schon die fressbuden und getränkestände.

traurig sowas, vor allem weil man nichts dagegen tun kann, außer eben nicht mehr hinzugehen! hätte allerdings nicht gedacht, dass das rechtlich einwandfrei ist.
 
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Lol, Lachnummer, einfach nie mehr hingehen.
 
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Einfach mal die lokale Presse informieren. Über solche PR freuen sich die verantwortlichen immer. :)

Im übrigen hat niemand das Recht eure Taschen zu durchsuchen. Niemand. Auch nicht auf Privatgelände. Wenn man das wollen würde, müsste man die Polizei rufen.
 
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ich würde mir auch nie in die taschen gucken lassen, habe das ungenau geschrieben, aber wir sind noch bevor wir dran waren gegangen, nachdem wir nochmal nachgefragt hatten was da sache ist.

mit der presse ist eine gute idee, ich versuche da mal was!
 
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ich habe letzten ein bericht zu einem änlichen fall gesehen.
da wollten leute ihr saufen mit in ein fitnessstudio nehmen. im besagten fiti steht am eingangsbereich ein hinweis das eigene getränke nicht mitgebracht werden dürfen.
das ende vom lied war dann das man eigene getränke sehr wohl in einem fitnessstudio konsumieren darf. egal was die betreiber sagen. die begründung war (und da gibt es ein gerichtliches urteil drüber) das der hauptgrund eines fitnessstudios darin besteht, personen zugang zu sportgeräten zu gewähren, welche die körperliche fitness erhöhen. da man als nutzer dieser geräte sehr stark schwitzt und demnach einen erhöten flüssigkeitsbedarf hat, darf das fiti dies nicht ausnutzen indem es vorschreibt die hauseigenen getränke zu konsumieren.
genauso würde ich das mit dem schwimmbad sehen. im notfall das urteil vom oben genannten fall (findet man sicher per google) ausdrucken und dort mit hinnehmen.
bzw einfach trotzdem rein gehen..
 
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das hört sich gut an, so in etwa seh ich das ja auch. der erhöhte trinkbedarf ist da ja auch gegeben und der ist ja nicht zu verhindern... ich würde den betreibern einfach gerne eins auswischen, warum soll man sich immer alles gefallen lassen. klar weggehen, sind wir ja auch, ist ja ok, aber wenn man was erreichen könnte, wäre uns und andern leuten hier in der umgebung geholfen und das wär schon ganz cool.
 
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Einfach Seewasser trinken


Bruder hat einmal mit Familie in Ägypten Urlaub gemacht.
Sie haben dich in der Lobby nach Trinken durchsucht und Verboten, eigenes trinken ins Zimmer mitzunehmen.
Resultat war, dass er es dann Nachts "reingeschmuggelt" hat.
 
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ist in essen am baldeneysee auch so.
ist aber so eine beachgeschichte mit aufgeschüttetem sand und liegen etc.

war aber auch sehr geschockt als ich da mal hin bin, rucksack voller getränke und dann mussten wir die dinger entweder abgeben(in eine tonne am eingang schmeißen) oder draußen bleiben.

in einer hinsicht kann ich die betreiber vllt. verstehen und zwar das die besucher gerne ihren müll liegen lassen und der betreiber dann dort paar moglis zum aufsammeln schicken muss.
 
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mich würde mal interessieren, in wie weit man anrecht auf "wasser" hat... sprich, man nimmt mal den unrealistischen fall und steht kurz vorm verdursten und ist aber sehr weit weg von einer eigenen wasserquelle.
ich habe mal aufgeschnappt, es wäre rechtens, irgendwo, sei es bei irgendwelchen menschen zu klingeln oder in eine öffentlich einrichtung zu gehen und dort das recht auf wasser zu haben. also, dass die person es einem nicht verwehren darf, sie dazu gezwungen ist. hat da wer quellen?
 
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Original geschrieben von Juma
Einfach Seewasser trinken

Wo jeder reinpisst+der ganze Schlamm, Pollen, Tierkackereste ect? :ugly:


€dit: @ Wasser beim Verdursten: In Frankreich zumindest hast des Recht dadrauf. Wo ich mal in der französichen Jura radfahren war, haben wir Gebrauch davon gemacht.

Noja, wenns mal so sein sollt, wird wohl niemand so unfreundlich sein, dass er keine Zeit fürn Glas Leitungswasser hat.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von Willjam
ich habe mal aufgeschnappt, es wäre rechtens, irgendwo, sei es bei irgendwelchen menschen zu klingeln oder in eine öffentlich einrichtung zu gehen und dort das recht auf wasser zu haben.
sogesehen nicht, aber andersrum ist es natuerlich unterlassene hilfeleistung wenn man einem verdurstenden den zugang zu wasser verwehrt.
 
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Original geschrieben von Juma
Einfach Seewasser trinken


Bruder hat einmal mit Familie in Ägypten Urlaub gemacht.
Sie haben dich in der Lobby nach Trinken durchsucht und Verboten, eigenes trinken ins Zimmer mitzunehmen.
Resultat war, dass er es dann Nachts "reingeschmuggelt" hat.

war bei uns in Ägypten auch so, bin dann damals mit so ~12 mit dick Cola durch die Lobby gelaufen als dann n Arbeiter vom Hotel kam und meinte er nimmt es mir ab. Dachte erst nun ist alles weg, aber als ich dann nachm Strand aufs Zimmer bin, stand die Cola echt im frischgeputzten Zimmer aufm Bett :)
 
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ganz schöner nazistrand - eintritt ok, aber taschenkontrolle? wtf
geld zurückverlangen und gehen

schwimmbäder und seen gibts genug die auf solche methoden verzichten.
 
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Halt ich rechtlich auch für ein bissel bedenklich.

Der Betreiber des Seebades im Zuge der Vertragsfreiheit und Privatautonomie Verträge schließen mit wem er will und du als Privatperson kannst dir auch das Bad aussuchen.

Im Falle des Fitnessstudios war es aber so, dass den Besuchern in den AGB(!) untersagt wurde, Trinkwasser mitzunehmen, Wasser wurde für teuer Geld vom Studio vor Ort angeboten.

Das wurde im Zuge einer AGB Prüfung als unwirksame Klausel bewertet, da ein Verbot der Flaschenmitnahme nur dann zulässig ist, wenn eine adäquate und somit auch preislich vernünftige Alternative vor Ort angeboten wird.

Hinzu kommt, dass man in einem Fitnessstudio generell mehr trinken muss/wil als anderswo. Dasselbe könnte wohl auch für ein Freibad gelten...wobei du ja auch das Seewasser trinken könntest.:fu:

Deshalb hast du aber keinen generellen Anspruch auf Zutritt zum Freibad. Du kannst aber jedenfalls dein Geld zurückverlangen und sie zum Teufel wünschen, wurde ja oben auch schon erläutert.

So einen Fall haben wir jedenfalls mal im Privatrecht besprochen,...hmm..

Anmerkung: Das entsprechende Urteil suche ich gerade in JURIS raus und les nochmal genau nach. Stelle es dann hier rein.

€€: Hier die Fundstellen:

NJ 2004, 34-35 (red. Leitsatz und Gründe)
NJW-RR 2004, 273-274 (Leitsatz und Gründe)
MDR 2004, 265-266 (red. Leitsatz und Gründe)
OLGR Brandenburg 2004, 69-71 (red. Leitsatz und Gründe)
OLG-NL 2004, 49-51 (red. Leitsatz und Gründe)

Zitat aus den Gründen:
"Dies folgt daraus, dass die Möglichkeit eines Erwerbs von Getränken zu angemessenen Preisen bei der Beklagten in der Klausel selbst oder an anderer Stelle der von der Beklagten verwandten Vertragsformulare nicht geregelt ist. Der als Anlage K 2, 3 zur Klageschrift vom 5.8.2002 zu den Akten gereichten Ablichtung des Vertragsformulars (Bl. 9, 10 d. A.) lassen sich Regelungen über einen Erwerb von Getränken bei der Beklagten - mit Ausnahme der Nennung eines Tresenbereiches und zur Verfügung stehender Plastikflaschen in der Hausordnung - nicht entnehmen. Das aber führt dazu, dass - bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung - die Kunden auch dann auf einen Erwerb von Getränken bei der Beklagten beschränkt wären, wenn die Beklagte Getränke zu unangemessenen oder überhöhten Preisen anbieten wollte. Dabei kann dahinstehen, ob die vorgetragene derzeitige Preisgestaltung der Beklagten für Getränke - hier dürfte es sich nicht um Einzelhandelspreise, sondern um in der Gastronomie übliche Preise handeln - als angemessen anzusehen sind. Denn für die Beurteilung der Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB ist nicht auf die gegenwärtigen tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen, sondern generalisierend auf die Möglichkeiten, die die Klausel dem Verwender eröffnet (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307, Rn. 4; zu § 9 AGBG a. F.: BGH NJW 1996, 2155, 2156; Wolf/Horn/Lindacher, a. a. O.,§ 9, Rn. 51); diese aber liegen hier - jedenfalls auch - in der Ermöglichung und Durchsetzung der Abgabe von Getränken zu unangemessenen oder überhöhten Preisen. Die darin liegende Benachteiligung des Kunden kann nicht hingenommen werden. Denn es geht - allgemein bekannt - mit sportlicher Betätigung regelmäßig ein erhöhter und kurzfristig zu stillender Flüssigkeitsbedarf einher, so dass für die Kunden im Rahmen der Nutzung der Einrichtungen der Beklagten ein Getränkekonsum unumgänglich ist; damit aber führt die Klausel dazu, dass die Kunden regelmäßig und zwangsläufig Getränke bei der Beklagten zu deren Preisangeboten erwerben müssten.

Demgegenüber sind schutzwürdige Interessen der Beklagten nicht zu erkennen. Insbesondere kann für die Klausel nicht angeführt werden, dass sie erforderlich sei, um die erforderliche Hygiene der Einrichtungen der Beklagten zu gewährleisten. Denn die Beklagte lässt - unstreitig - einen Verzehr bei ihr erworbener Getränke, der in gleicher Weise zur Herbeiführung von Verschmutzungen geeignet ist, durchaus zu. Auch führt ein Verzicht auf die Klausel nicht dazu, dass im Einzelfall durch den Verzehr mitgebrachter Getränke hervorgerufene Störungen des Geschäftsbetriebs nicht durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden könnten. ""
 

Zsasor

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1. das:
Original geschrieben von never4
Lol, Lachnummer, einfach nie mehr hingehen.
und 2. das:
Original geschrieben von (DAC)Syzygy
Einfach mal die lokale Presse informieren. Über solche PR freuen sich die verantwortlichen immer. :)

und am besten vor den eingang stellen und allen besuchern sagen was phase ist damit die pleite machen und an ihrem geiz krepieren.


oder einfach an einen anderen see/in ein anderes schwimmbad gehen und drauf scheissen.
 

parats'

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Wird wohl privat sein, also np.
 
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da hats halt doch vorteile im osten baden zu gehen. dort sind fast alle bäder verstaatlicht.

wenn ich sehe das meine freundin hier teilweise 10h alleine im schwimmbad als bademeisterin arbeiten muss und bis zu 1000gäste beaufsichtigt ist das echt einfach nur pervers :flop:
 

beautiful_boon

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also im osten baden gehen ist schon ne tolle sache, war vor 2 jahren am wannsee .. in diesem freibad .. echt das geilste freibad in dem ich gewesen bin bis jetzt ..also an nem richtigen see.

war zwar teuer 4,50 eintritt .. aber alles tip top .. danke für die subventionen im osten lieber westen ;)
 
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Original geschrieben von TerraIncognita
€€: Hier die Fundstellen:

NJ 2004, 34-35 (red. Leitsatz und Gründe)
NJW-RR 2004, 273-274 (Leitsatz und Gründe)
MDR 2004, 265-266 (red. Leitsatz und Gründe)
OLGR Brandenburg 2004, 69-71 (red. Leitsatz und Gründe)
OLG-NL 2004, 49-51 (red. Leitsatz und Gründe)

Zitat aus den Gründen:
"Dies folgt daraus, dass die Möglichkeit eines Erwerbs von Getränken zu angemessenen Preisen bei der Beklagten in der Klausel selbst oder an anderer Stelle der von der Beklagten verwandten Vertragsformulare nicht geregelt ist. Der als Anlage K 2, 3 zur Klageschrift vom 5.8.2002 zu den Akten gereichten Ablichtung des Vertragsformulars (Bl. 9, 10 d. A.) lassen sich Regelungen über einen Erwerb von Getränken bei der Beklagten - mit Ausnahme der Nennung eines Tresenbereiches und zur Verfügung stehender Plastikflaschen in der Hausordnung - nicht entnehmen. Das aber führt dazu, dass - bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung - die Kunden auch dann auf einen Erwerb von Getränken bei der Beklagten beschränkt wären, wenn die Beklagte Getränke zu unangemessenen oder überhöhten Preisen anbieten wollte. Dabei kann dahinstehen, ob die vorgetragene derzeitige Preisgestaltung der Beklagten für Getränke - hier dürfte es sich nicht um Einzelhandelspreise, sondern um in der Gastronomie übliche Preise handeln - als angemessen anzusehen sind. ... Die darin liegende Benachteiligung des Kunden kann nicht hingenommen werden. Denn es geht - allgemein bekannt - mit sportlicher Betätigung regelmäßig ein erhöhter und kurzfristig zu stillender Flüssigkeitsbedarf einher, so dass für die Kunden im Rahmen der Nutzung der Einrichtungen der Beklagten ein Getränkekonsum unumgänglich ist; damit aber führt die Klausel dazu, dass die Kunden regelmäßig und zwangsläufig Getränke bei der Beklagten zu deren Preisangeboten erwerben müssten.

Demgegenüber sind schutzwürdige Interessen der Beklagten nicht zu erkennen. Insbesondere kann für die Klausel nicht angeführt werden, dass sie erforderlich sei, um die erforderliche Hygiene der Einrichtungen der Beklagten zu gewährleisten. Denn die Beklagte lässt - unstreitig - einen Verzehr bei ihr erworbener Getränke, der in gleicher Weise zur Herbeiführung von Verschmutzungen geeignet ist, durchaus zu. Auch führt ein Verzicht auf die Klausel nicht dazu, dass im Einzelfall durch den Verzehr mitgebrachter Getränke hervorgerufene Störungen des Geschäftsbetriebs nicht durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden könnten. ""
Meinem Rechtsverständnis nach ist der Fall damit übertragbar, Aufenthalte an einem Strand im Sommer ziehen ebenso einen erhöhten und kurzfristig zu stillenden Flüssigkeitsbedarf nach sich und die angebotenen Getränke werden ebenso Gastronomie-Niveau haben. Würde ich mal versuchen :)
 

Entelechy

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Original geschrieben von (DAC)Syzygy
Meinem Rechtsverständnis nach ist der Fall damit übertragbar, Aufenthalte an einem Strand im Sommer ziehen ebenso einen erhöhten und kurzfristig zu stillenden Flüssigkeitsbedarf nach sich und die angebotenen Getränke werden ebenso Gastronomie-Niveau haben. Würde ich mal versuchen :)

Im Fitnessstudio steht man aufgrund der langen Vertragsdauer und den entsprechend viel höheren Vertragskosten, aber in einem anderen Verhältnis.

Original geschrieben von beautiful_boon
war zwar teuer 4,50 eintritt .. aber alles tip top .. danke für die subventionen im osten lieber westen ;)

Bei 4,5€ Eintritt für ein Freibad braucht man eigentlich nicht mehr viel zu subventionieren ;)
 
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4,5 Euro fürn Freibad?... Das geht Richtung Wucher...


Ich geh meist im Fluss Baden... Bissl treiben lassen, bissl Brückenspringen und eintritt o.ä. gibts eh nicht.
 
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