Büro steuerlich geltend machen..?

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Moin,
ich hab ne Frage zu Werbungskosten für ein Büro.
Mir ist bekannt, dass meine Freundin das Interieur als Webungskosten im Rahmen ihrer Promotion mit bis zu 1000€ jährlich absetzen kann, aber wie sieht es mit der Miete aus..?

Kann man diese anteilig ebenfalls geltend machen..?
 

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klar kommen die mietkosten mit rein

einfach alle kosten die auf dieses zimmer entfallen anteilig

die 1250 € grenze gilt übrigens nicht immer
unter bestimmten voraussetzungen ist ein unbegrenzter ansatz der kosten möglich
 
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es dürfen dann aber afaik keinerlei schlafmöglichkeiten in dem zimmer vorhanden sein, also auch keine schlafcouch etc. Zumindest nicht bei einem besuch des finanzamts ;D
 
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ok, das ist schon mal cool.
das ganze ist wirklich nen arbeitszimmer, in dem sie v.a. für ihren facharzt lernt, bzw. ihre promo macht und ich halt papierkram und organisatiorisches mache, statt den scheiss aber zu splitten und irgendwas kompliziertes zu machen, wollten wirs halt über ihre gehaltsabrechnung laufen lassen. da sind nur nen paar regale und nen lesesessel drin + schreibtisch & mein pc und das ding ist mit knapp 9,xm² auch eher ne größere abstellkammer, aber von dem was wir da jährlich sparen kann man sich schon mal nen flug nach südamerika leisten...

danke.
 
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Und wie ist das wenn die Doktorantin dennoch einen Arbeitsplatz in der Uni hat? Dann geht das Anrechnen nicht, oder?
 
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Grundsätzlich darf ein Arbeitszimmer nur angerechnet werden, wenn es ausschließlich für Tätigkeiten genutzt wird, die in Verbindung mit der Erhaltung, Erwerbung und Sicherung von Einnahmen steht. Das sollte hier unstreitig gegeben sein. Wie bereits erwähnt, darf das Arbeitszimmer auch nur dann abgesetzt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das bedeutet, wenn sie für ihre Promotion auch die Universitätsräume nutzen kann, ist das Zimmer in der Regel nicht absetzbar. Kann sie allerdings ausreichend plausibel begründen, das die Öffnungszeiten der Uni zB nicht ausreichend sind, um die Arbeit zu erledigen, dann kann hiervon Abstand genommen werden. (Ist immer eine Einzelfallentscheidung, würde aber sagen, das könnte hier klappen).

Wichtig ist, dass das Arbeitszimmer kein Durchgangszimmer sein darf. Es darf also quasi nicht zwischen Wohn- und Schlafzimmer liegen oder so. Es dürfen auch keinerlei private Dinge in diesem Zimmer untergebracht sein. (Wie zB dein Computertisch samt Computer). Der Lesesessel geht in Ordnung. (Könnte man sogar ganz frech als Werbungskosten geltend machen). Zu den Werbungskosten des Arbeitszimmer gehört nicht nur die Nettokaltmiete, sondern ebenfalls die anteilig entstehenden Stromkosten für das Zimmer.
 
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wie wollt ihr das denn bitte über die gehaltsabrechung laufen lassen ? einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen ?

nicht nur die miete und strom zählen anteilig zu den kosten sondern auch alle anderen kosten die das haus betreffen wie nebenkosten müllgebühren versicherungen etc etc

im rahmen der bgh entscheide zu gemischten aufwendungen meine ich gelesen zu haben das die sache mit dem gemischt genutzen zimmer etwas aufgeweicht wurde
müsst ihr euch aber selber anlesen
 
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vlt. ein wenig missverständlich formuliert, aber mein pc wird in diesem zimmer v.a. zum arbeiten (&nerden) genutzt.

bzgl. bib/arbeiten and er uni:
sie hat mit dem promotionsvertrag ne klausel unterzeichnet, dass sie u.a. archivierte patientenunterlagen nur in (bestimmten räumen) der klinik und zu hause bearbeiten darf, das sollte soweit ich es verstanden habe reichen.

ich war beim googlen ohnehin zu einem ähnlichen ergebnis gekommen, die zahlreichen änderungen der gesetzeslage und einige der zitierten urteile hatten mich aber verunsichert.
 
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