AUTOUNFALL....

Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
folgende geschichte.... mein schwiegervater is heut mittag auf ner art "feier" gewesen.... er hatte nichts getrunken aber sein kollege war leicht betrunken :ugly:.... der wollte aber mit seinem eigenen auto fahren...
dann ham sies so gemacht dass mein schwiegervater voraus fährt--- dann hat er vor ner ampel gehalten.... der andere is umgebremst hintenrein-> totalschaden, bullen waren da blabla..... jetz die eigentliche frage.... was bekommt mein schwiegervater?! das auto war n 14 jahre alter Ford Mondeo mit 200.000km, bekommt er nur n "neuen" wagen im wert von seinem alten wagen vor dem unfall oder was?
 

schnopsnosn

Guest
er würde von mir erstmal dick aufs maul bekommen.

und ka, versicherung sollte auskunft geben :8[:
 
Mitglied seit
16.08.2001
Beiträge
6.240
Reaktionen
0
von der versicherung seines kollegen wird er ziemlich sicher nix kriegen, da kaum eine verkehrshaftpflicht bei alkohol am steuer zahlt.

An sich hat er Anspruch auf naturalrestitution, d.h. reparatur. Falls die kosten dafür den Wagenwert übersteigen (afaik höher als bei ~115% des wagenwerts liegen) alternativ wiedergutmachung in geld, d.h. wert des wagens vor dem unfall.
 
Mitglied seit
06.09.2002
Beiträge
4.810
Reaktionen
1
lol? er wusste das sein kollege betrunken ist und LÄSST ihn
a)fahren
b) hinter sich her fahren?

:stupid:
 

Deleted_38330

Guest
Dummheit bestraft das Leben. Was für eine Geschichte :rofl2:

Er hat jedenfalls Anspruch auf den Wert des Wagens vor dem Unfall. Werden dann wohl ein paar Hunderter sein 8[
Ich weiß jetzt nicht, ob die Versicherung nicht doch zahlt und sich das Geld im Nachhinein vom Versicherten wieder zurück holen kann. Hab da irgendwas im Hinterkopf.
 
Mitglied seit
04.01.2008
Beiträge
616
Reaktionen
0
Ich würde mal vermuten, dasser nur den Wert des Autos vor dem Unfall in bar ersetzt bekommt.

Gibt es nicht ein Pflicht, dass man angetruckene Personen vom Autofahren abhalten muss?
 

Deleted_38330

Guest
Sagt er halt er wusste nicht, dass der andere besoffen war. So blöd wird er nicht sein und das zugeben.
 
Mitglied seit
21.09.2001
Beiträge
3.434
Reaktionen
2.003
wenn der kerl hinter ihm nachweisen kann das beide auf der feier waren und ersichtlich war das alkohol im spiel war, was bei der anzahl der gäste dort wohl kein problem sein wird. tja das wird zivilrechtlich wirklich interessant, teilschuld.


und ja die versicherung zahlt und holt sich das geld wieder.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
ne der andere wurde von den bullen gleich mitgenommen,... das sind freunde, die werden sich nicht gegenseitig anpissen....ausserdem kann er keinem 55 jährigen vorschreiben ob er fahren darf oder nicht.... er hat ihn ja zuerst in seinem auto mitgenommen, dann aber hat der typ stress gemacht dass er mit seinem fahren will usw, dann hat er ihn halt gelassen....
 

schnopsnosn

Guest
gott immer wieder die gleiche dämliche ausrede.

wegen soner scheisse is vor 3 wochen hier n kumpel von mir gestorben, weil seine freunde keinen streit provozieren wollten wegen dem schlüssel und ham ihn einfach fahren gelassen :)

tu mir den gefallen und gib deinem schwiegervater dick aufs maul, er hats verdient - ebenso wie dass ihm absolut 0 vom wert des wagens(lol) ersetzt wird.
 
Mitglied seit
30.07.2000
Beiträge
4.606
Reaktionen
61
Original geschrieben von schnopsnosn
tu mir den gefallen und gib deinem schwiegervater dick aufs maul, er hats verdient - ebenso wie dass ihm absolut 0 vom wert des wagens(lol) ersetzt wird.
Aber sowas von dick #2. Und hoffentlich kriegt der "Kumpel" von deinem "Schwiegervater" seinen Führerschein eine ganze Weile nicht wieder.
 

uLti_inaktiv

Guest
Also was die oben angesprochene Pflicht geht:

Zumindest strafrechtlich könnte man da schon überlegen. Man könnte z.B. an Beihilfe denken, weil Dein Schwiegervater den Täter zu der Trunkenheitsfahrt zumindest motiviert hat, indem er ihm das "Vorwegfahren" angeboten hat. Eine Täterschaft kommt nicht in Betracht, weil es sich bei um 315c, 316 um eigenhändige Delikte handelt. Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens kommt nicht in Frage.

Viele Grüße
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
nur zur vorbeugung:

bitte keine weiteren posts-only zum thema "er hat ihn besoffen fahren lassen" - danke :)
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
lol an alle die gesagt haben: hau ihm dick aufs maul... könnt ihr gerne selbst übernehmen.... ein 150kilo russe, hört sowas nicht gern :uglyup: gl
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
der 150kilo russe is mein schwiegervater, der hat nix getrunken... der andere war dicht... der unfallverursacher
 

haschischtasche

Ährenpenis
Mitglied seit
28.09.2002
Beiträge
28.949
Reaktionen
6.079
Original geschrieben von idiot2.2
ausserdem kann er keinem 55 jährigen vorschreiben ob er fahren darf oder nicht....
das ist ne aussage, wie als ob man keinem 55 jaehrigem vorschreiben koennte ob er neger weichkloppen darf oder nicht.

dass eine gefahr fuer den betrunkenen fahrer besteht, ist (mir persoenlich) vollkommen egal, aber die gefahr die er fuer andere darstellt, ist unter aller sau. ebenso wie es unter aller sau ist, wenn jemand anderes genau von dieser gefahr weiss, und ihn trotzdem fahren laesst.
 
Mitglied seit
22.09.2004
Beiträge
3.692
Reaktionen
0
nun ja, er bekommt wahrscheinlich die werkstattkosten wieder die anfallen würden wenn er den schaden beheben lassen würde.

es sei denn es ist ein totalschaden... dann schaut die sache anders aus.
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
hab doch gesagt... es ist ein totalschaden.... das teil hats zusammen geschoben wie ne harmonika
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von schnopsnosn
wegen soner scheisse is vor 3 wochen hier n kumpel von mir gestorben, weil seine freunde keinen streit provozieren wollten wegen dem schlüssel und ham ihn einfach fahren gelassen :)
Naja, selbst schuld, wenn man sich erst besäuft und dann auch noch dumm genug ist, sich nicht mal vom Fahren abhalten zu lassen.
Das eigentliche Problem siehe haschisch.

(Das soll nicht heißen, dass ich einem betrunkenen Bekannten nicht einfach den Schlüssel abnehmen und ihn in ein Taxi setzen würde, aber diese Anspruchshaltung suckt ja mal.)
 

schnopsnosn

Guest
die freunde(sie waren zu 4., sie 3 und er) wollten nicht mehr mit ihm mitfahren und ham sich n taxi genommen, weil er zu besoffen war. k? :)
 

shaoling

Guest
Ja, und?

Ich sagte ja bereits: Das ist nicht, wie ich mich verhalten würde. Dennoch ist es seine Schuld.

Wenn ich nicht trinken und die Folgen absehen kann, sollte ich nicht trinken. So oder so bin ich selbst für mein Handeln verantwortlich, und sonst niemand.
 
Mitglied seit
09.06.2004
Beiträge
1.280
Reaktionen
0
Ort
Duisburg
Also mal zur eigentlichen Frage: Ein 14 Jahre alter Mondeo mit 200k auf dem Tacho...da dürfte der Restwert wohl stark gegen Null gehen.
 
Mitglied seit
03.11.2003
Beiträge
4.829
Reaktionen
0
Natürlich nur den Wert, was der Wagen aktuell aufm Markt bringt.
2-3k Euro max... lol
 
Mitglied seit
02.08.2008
Beiträge
842
Reaktionen
0
ja das leicht betrunken war n bissl untertrieben, weil ich mir gedacht habe wieviele affen dann ihren sabber hier rauslassen... weil wenn ich gleich gesagt hätte, sternhagelvoll und konnte nimmer laufen ^^ dann wärs sowieso gleich zur katastrophe gekommen...
 
Mitglied seit
03.09.2001
Beiträge
4.858
Reaktionen
55
Viel bekommt er da wohl nicht mehr raus. Kommt dann auch noch auf den Gutachter an. Bei meinem Wagen waren es damals 2000€ die ich wieder bekommen hab (+ Anwaltskosten und Leihwagen, etc...). Mein Wagen war zu dem Zeitpunkt ca. 8 Jahre alt und hatte um die 180.000 km drauf. Außerdem waren der Auspuff und die Lichtmaschine neu. TÜV wurde auch eine Woche davor gemacht.
 
Oben