Devotika
Guest
Eine Frage die mich bewegt.
"Oft wird die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[4] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Perso#Ger.C3.BCchte_und_Legenden
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html
Also mit anderen Worten: ich muss keinen Ausweis mit mir führen. Aber wenn die Polizei ihn von mir verlangt, muss ich ihn vorlegen, aber um das zu können, muss ich ihn doch immer mit mir führen.
Also gibt es doch eine Ausweispflicht.
"Oft wird die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[4] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Perso#Ger.C3.BCchte_und_Legenden
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html
Also mit anderen Worten: ich muss keinen Ausweis mit mir führen. Aber wenn die Polizei ihn von mir verlangt, muss ich ihn vorlegen, aber um das zu können, muss ich ihn doch immer mit mir führen.
Also gibt es doch eine Ausweispflicht.