Ausrutschen bei Schnee auf fremden Grundstücken

Mitglied seit
08.02.2001
Beiträge
3.554
Reaktionen
2
Tach auch.

Gestern hat es im Ruhrgebiet bekannterweise ja derbe geschneit.
Ich hab daraufhin bei uns draußen mal schön Schnee geschippt. Ich weiss nich genau ob es nen Gesetzt is hier in ger - vll. könnt ihr mich ja aufklären - aber es ist doch richtig, dass wenn Jemand auf unserem Grundstück, z.B. auf dem Weg und den Treppen zu unserer Tür ausrutscht und sich was tut, wir dafür verantwortlich gemacht werden können, stimmts?
So krieg ich es jedenfalls immer zu hören, dass man dazu verpflichtet ist.

Jedenfalls hab ich gestern dann auch noch nebenbei bei unseren Nachbarn den Schnee beseitigt, weil diese im Urlaub sind.
Dabei hab ich mich dann gefragt, was passiert, wenn sich jemand bei denen nen Bein bricht oder so. Schliesslich sind die ja weg und kriegen es nichtmal mit, dass es hier schneit.
Hat das "Opfer" dann Pech gehabt?
Oder kann es sogar sein, dass wir dann die Arschkarte haben, da wir uns, während ihres Urlaubes, um ihr Haus kümmern?

Vielleicht weiss ja einer Antwort drauf :D
Ich frag mich das seit gestern jedenfalls ständig :hammer:
 

DickerDinosaurier

Guest
Der Hauseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Haus der Schnee geräumt wird, ansonsten kann er im Falle eines Sturzes verklagt werden.
 
Mitglied seit
04.09.2003
Beiträge
8.047
Reaktionen
1
Ort
Stuttgart
wenn man bei uns übern garagenplatz läuft, dann ist das kürzer wie wenn man den bürgersteig an der straße nimmt. da hängt bei uns nen schild: "privatgrundstück. durchgang verboten". wer sich da die haxen bricht, hat pech gehabt. das kann ich dir mit sicherheit sagen.
 
Mitglied seit
03.11.2003
Beiträge
4.829
Reaktionen
0
Original geschrieben von DickerDinosaurier
Der Hauseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Haus der Schnee geräumt wird, ansonsten kann er im Falle eines Sturzes verklagt werden.

auch wenn dieser sich nicht im Land befindet?
Ich glaube kaum!
 

DickerDinosaurier

Guest
Original geschrieben von paSChaDaHur
auch wenn dieser sich nicht im Land befindet?
Ich glaube kaum!
Natürlich, oder ist es deswegen nicht mehr sein Haus? Muss er halt vorher mit einplanen dass sich jemand kümmert.
 
Mitglied seit
03.11.2003
Beiträge
4.829
Reaktionen
0
Kann man sich nicht irgendwie absichern mit:

"Betreten auf eigene Gefahr"
"Beschränkter Winterdienst" oder sowas ähnliches?


Das machen die Gemeinden bei uns im Bezirk auch...
 

DickerDinosaurier

Guest
Das gilt nicht für den Bordstein/Gehweg direkt vorm Haus, generell nicht, da ist der Besitzer schlicht und ergreifend verpflichtet.
 
Mitglied seit
20.09.2001
Beiträge
4.124
Reaktionen
0
aber das gilt imho nur zwischen 6 und 22 Uhr richtig?

kann mir nicht vorstellen das man um 3 in der Früh schneeschippen muss wenn esschneit
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
6.194
Reaktionen
0
- was macht man, wenn man morgens zur arbeit fährt (100km arbeitsweg), es mittags bei einem zuhause anfängt zu schneien, am arbeitsplatz davon aber nichts zu merken ist und kein radio/tv zur verfügung steht?

- was macht man, wenn vereinbart war, dass sich die "Nachbarn" oder wer auch immer im normalfall darum kümmern, darüber aber natürlich kein schriftlich niedergelegter Vertrag existiert - und die "Nachbarn" halt auch nicht da waren? (wer schließt einen schriftlichen schneeschipp-vertrag mit seinen nachbarn?)


fragen über fragen...
 

Devotika

Guest
Diese Regelung ist so gay.

Was ist, wenn man Nachtschichten hat?

Was ist, wenn man blind oder taubstumm ist?

Was ist, wenn in der Straße nur über 90 jährige Rentner wohnen, die körperlich nicht dazu in der Lage sind, Schnee zu schippen und zu streuen und die alle vor dem Haus eines anderen hinfallen, sich etwas brechen und daran sterben und die Enkel sich dann gegenseitig auf Schmerzensgeld verklagen?
 

ddv

Tippspielmeister 2007
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
4.083
Reaktionen
0
Meiner Meinung nach sowieso eines der bescheurteren Gesetze in unserem Land...
 

Clawg

Guest
Naja, grundsaetzlich hat erstmal die Gemeinde die Pflicht, die oeffentlichen Wege zu raeumen.
Weshalb diese aber ueber eine Satzung die Moeglichkeit hat, diese Pflicht an die Hauseigentuemer zu uebertragen ist mir schleierhaft. Gesetzlich festgelegt ist jedenfalls nicht, dass der jeweilige Hauseigentuemer schneeraeumen muss.
 

RRA^StArFiRe

Guest
und was ist, wenn man sich aufm normalen bürgersteig was bricht?
 
Mitglied seit
03.11.2003
Beiträge
4.829
Reaktionen
0
Original geschrieben von =Starfire=
und was ist, wenn man sich aufm normalen bürgersteig was bricht?

Gemeinden sichern sich meist mit solchen schildern wie:

Winterdienst.jpg


einfach ab, danach geht das Risiko auf einen über...
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
Mitglied seit
24.07.2006
Beiträge
923
Reaktionen
0
Was ist, wenn in der Straße nur über 90 jährige Rentner wohnen, die körperlich nicht dazu in der Lage sind, Schnee zu schippen und zu streuen und die alle vor dem Haus eines anderen hinfallen, sich etwas brechen und daran sterben und die Enkel sich dann gegenseitig auf Schmerzensgeld verklagen?


omg ich musste so doll lachen als ich das gelesen habe...

Danke das du mein Tag gerettet hast
muhahaha
 

Scorn4

Servitor
Mitglied seit
13.02.2003
Beiträge
5.377
Reaktionen
716
Ort
Münster
Original geschrieben von Nadim2



omg ich musste so doll lachen als ich das gelesen habe...

Danke das du mein Tag gerettet hast
muhahaha

Gratulation zum ersten dummen Post im Topic.

Was macht man eigentlich, wenns den ganzen Tag lang konsequent durchschneit? Bringt ja dann nix da was zu räumen, das kommt ja alles wieder??
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.690
Reaktionen
1.015
Ort
Köln
Das gilt genauso wenig als Ausrede wie damals zuhause:
"Wieso soll ich denn abtrocknen das trocknet doch gleich von selber!"

Wenns nachschneit muss eben nachgeschaufelt werden.
 
Mitglied seit
17.01.2007
Beiträge
2.962
Reaktionen
0
Original geschrieben von tic0r
Das gilt genauso wenig als Ausrede wie damals zuhause:
"Wieso soll ich denn abtrocknen das trocknet doch gleich von selber!"

Wenns nachschneit muss eben nachgeschaufelt werden.

ich glaube nicht dass es zumutbar ist, dass man den ganzen tag nichts anderes zu tun hat als schnee zu schippen.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.549
Reaktionen
0
Original geschrieben von Schniko


ich glaube nicht dass es zumutbar ist, dass man den ganzen tag nichts anderes zu tun hat als schnee zu schippen.
ganz genau, und das steht auch deutlich in einem meiner links.
 

Leinad

Sport-Forum
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
11.037
Reaktionen
0
Ort
Düsseldorf
ich möchte mal sehen, dass jemand so eine Klage in ernsthaftem Masse vor einem Gericht durchbringen kann.
Zum einen kann der Angeklagte sich genug ausreden einfallen lassen (die alle absolut nachvollziehbar sind, zumal man doch nicht wegen Schnee ausrutscht, sondern eher wegen Glätte und darauf hat man nun wirklich keinen Einfluss) und zum anderen wirst du in Deutschland sogar bei einem Prozessgewinn nur lächerliche Summen erhalten.
 
Mitglied seit
20.09.2001
Beiträge
4.124
Reaktionen
0
naja würde doch eh schon reichen wenn du ne lange Physiotheraphie bezahlen musst weil sich irgendnen Pensionist so nen komplizierten Bruch zugezogen hat, (passiert bei so alten Leuten ja leicht...=
 

Teegetraenk

Tippspielmeister WM 2006
Mitglied seit
26.11.2003
Beiträge
13.226
Reaktionen
1
Der Abschnitt der Straße auf Länge des Grundstücks meiner Eltern gehört auch noch zu ihrem Grundstück und deshalb haben wir schon öfters mit dieser Problematik zu tun gehabt. Vor allem, weil dort auch noch Gewohnheitsrechte betroffen sind - sehr lästig, wenn man in den Winterurlaub fährt! :P
 

Raffdaroudenripp0r

Guest
ist es gut wenn alle leute in deutschland ausziehen und dann einer da bleiben muss um alle gehwege zu fegen?
 
Mitglied seit
14.09.2003
Beiträge
3.805
Reaktionen
173
Ort
Paderborn
das stört bei mir in der gegend niemanden weil wir nichtmal gewege haben :ugly:
 
Oben