Ausbürgerung/Einbürgerung Hilfe

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Zu meiner Situation:

Vietnamesischer Staatsbürger, in Deutschland aufgewachsen, momentan 19 Jahre alt. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. So weit ich weiß keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Ich hatte bis auf längeres anstehen am Flughafen und nervigen Fragen bei Einreise ins EU-Ausland bis jetzt keine großen Probleme mit meinem vietnamesischen Pass. Auch kostet eine Ausbürgerung einfach zu viel Zeit, Geld und laut http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=5070&postdays=0&postorder=asc&start=0 zu urteilen, zu viele Nerven (scheiss Bürokraten), als dass es eine schnellere Passkontrolle wert ist.

Problem: meine Wunschuni in Holland fordert von EEA-Bürger nur € 1,672 , während nicht-EEA-Bürger das vierfache pro jahr berappen :faschistofant:
Frage: Nun, als was gelte ich dann? Wenn es ersteres ist, wäre die Frage geklärt...

Ich hab irgendwie wenig bock dazu, ne Staatsbürgerschaft abzugeben, die von langsamen, korrupten Bürokratenkommunisten bearbeitet wird. Die Chance ist groß, dass es Jahre dauern kann, wozu ich wenig bock hab, jahre ohne Pass zu leben. Wobei es dann vllt doch vorteilhaft ist, dass die korrupt sind, so dass ich wenn ich mehr ''Gebühren'' bezahle, der ganze Prozess vllt schneller abläuft.

Danke
 

deleted_24196

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Du hast doch schon das perfekte Forum gefunden. Warum hier fragen wenn da (anscheinend) die Profis sitzen?
 

jysk

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Du solltest wohl eher die Uni fragen, als was du bei denen giltst?
 
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Musst du dich für die Einbürgerung überhaupt Ausbürgern lassen? Haste einfach mal bei der zuständigen Behörde angefragt?
 
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meines Wissens nach verlierst du nach Ansicht der Deutschen Bürokratie automatisch jede andere Staatsbürgerschaft wenn du die Deutsche annimmst. Das kann natürlich zu Problemen führen wenn du ab und an nach Vietnam willst. Aber: Prozess in Vietnam und Deutschland gleichzeitig anstoßen und dann eben für das offizielle Ausbürgern ne Weile warten, bzw. 2 Jahre Weihnachten o.ä. Feste nicht in Vietnam feiern... das könnte gehen.
 
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eigl wollte ich nur fragen, als was ich de facto gelte. naja, so weit ich gelesen hab bekommt man dann eine zusicherung vom amt, dass man dann in zukunft den deutschen pass bekommt. das dauert 2-3 monate, was unglaublich schnell ist im vergleich zu den umstaenden in vietnam.
 
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ne ehemalige mitbewohnerin (ukrainerin) hat auch die deutsche staatsbürgerschft beanttragt. man kann diese wohl auch bekommen, wenn man offizielle noch bürger eines anderen staates ist, aber nachweisen kann dass dieser kein interesse daran hat einen auszubürgern / eine ausbürgerungsantrag keine aussicht auf erfolg innnerhalb eines vernünftigen zeitrahmens hat. ist aber eher halbwissen.
 
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Du bist wsh so wie ich auch...ein Ausländer welcher einem Deutschen/Österreicher gleichgestellt ist.
Schule usw hast du alles in Ger gemacht oder?
 

Comadevil

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meines Wissens nach verlierst du nach Ansicht der Deutschen Bürokratie automatisch jede andere Staatsbürgerschaft wenn du die Deutsche annimmst.

Das ist totaler Unsinn, da der deutsche Staat nicht anderen Staaten per Gesetz vorschreiben ksnn, wann deren Bürger ihre Staatsangehörigkeit verlieren.
Es ist vielmerh anderstum: Wenn du eine andere Staatsbürgerschaft annimmst, während du die deutsche besitzt, verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit.

Genauso kann der Threadersteller die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Vietnam das genauso handhabt, was aber nicht der Fall ist.
Wenn das Ursprungsland eine Ausbürgerung anbietet, dann muss man die eigentlich auch machen.

Dieses Forum ist eigentlich der falsch Platz für sowas. http://www.info4alien.de kann da ggf. weiterhelfen oder einfach mal zur Ausländerbehörde marschieren und nachfragen, was Sache ist. Wenn die sagt ohne AUsbürgerung ist eine Einbürgerung nicht möglich, dann ist es so (außer man klagt dagegen)
 
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da hast du dummerweise mal total recht. hat mein gedächtnis mit mir mindtricks gespielt :|
wenn das statement von Bananenmarmelade stimmt, isses aber scheinbar trotzdem verhältnismäßig np
 
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kann zur ursprungsfrage zwar auch ncih viel sagen, aber ausbürgern musst du dich wohl echt nicht. wenn du deutscher wirst/bist is es den behörden eh ziemlich schnuppe welcher staat dich sonst noch in seinen registern führt. ich bin zwar seit geburt deutscher staatsbürger und gelte hier auch als nix anderes, aber wenn ich in syrien bin, bin ich mittels syrischem vater syrischer staatsbürger. andersrum gelte ich dort aber auch nich als deutscher, könnte mir vorstellen, dass es in deinem fall ähnlich/genauso is.

was daran nützlich für deine frage sein könnte: deutsche staatsbürgerschaft erlangen is denk ich ma weniger kompliziert, als du es dir bisher vorgestellt hast.
 

Comadevil

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kann zur ursprungsfrage zwar auch ncih viel sagen, aber ausbürgern musst du dich wohl echt nicht. wenn du deutscher wirst/bist is es den behörden eh ziemlich schnuppe welcher staat dich sonst noch in seinen registern führt. ich bin zwar seit geburt deutscher staatsbürger und gelte hier auch als nix anderes, aber wenn ich in syrien bin, bin ich mittels syrischem vater syrischer staatsbürger. andersrum gelte ich dort aber auch nich als deutscher, könnte mir vorstellen, dass es in deinem fall ähnlich/genauso is.

was daran nützlich für deine frage sein könnte: deutsche staatsbürgerschaft erlangen is denk ich ma weniger kompliziert, als du es dir bisher vorgestellt hast.

Es gibt da einen kleinen aber entscheidenden Unterschied: Du hast eine deutsche Mutter, der Threadersteller nicht. Du bist somit kraft Geburt und nicht Kraft Einbürgerung Deutscher
Bei Leuten, die sich einbürgern lassen wollen, verlangt der deutsche Staat die Ausbürgerung aus dem anderen Staat. Roland Koch hat Ende der 90er mit seinem Anti-doppelte Staatsbürgerschaft Wahlkampf diese erfolgreich verhindert

siehe auch §10 Absatz 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

...

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
 

Comadevil

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.....je nachdem welche Ansicht man vertritt
 
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du bist auch als ausländer "bildungsinländer" und somit an deutschen unis einem deutschen gleichgestellt. wie sich das auf EU ausland auswirkt weiß ich aber nicht.
 
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hey du, ich bin au vietnamese, 24 jahre alt, hab jetzt grad vor einigen monaten meinen einbürgerungsantrag gestellt! ;) also ich kann dich ja dann auf den laufenden halten.. :P
lustige ist, dass ich mich genau für die gleiche uni bewerben wollte fürs masterstudium!! hab mich dann wegen den gebühren dagegen entschieden..
btw, du sollstest aber noch berücksichtigen, dass du noch zum bund eingezogen werden kannst!
 
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