Aus WG ausziehen?

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Hallo Freunde,

wie ihr vielleicht aus dem Thread "Beziehungspause, und nun?" entnehmen könnt, hat sich nach 9 Jahren meine Freundin von mir getrennt.

Jetzt brauche ich natürlich eine eigene Wohnung. Aber das ist gar nicht so einfach.

Wir wohnen seit Ende 2007 als WG gemeldet in einer 3 Zimmerwohnung einer Wohnungsgenossenschaft. Wir haben es damals deshalb als WG gemacht, da sie keine Arbeit hatte, und auch jetzt wieder ohne Arbeit dasteht. Einfach aus dem Hintergrund, das ich nicht für sie aufkommen musste.

Wir stehen nun also beide, ich denke mal als Hauptmieter im Mietvertrag. Sie möchte gerne (ohne Arbeit, lol) hier wohnen bleiben, aber ich möchte logischerweise so schnell es geht hier ausziehen.

Ich habe gelesen, das ich hier nur ausziehen darf, wenn sie meiner Kündigung zustimmt und entweder die Wohnung weiterhin alleine bezahlt, oder sich einen Nachmieter sucht, oder eben auch umzieht.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, hier rauszukommen? Würde das Arbeitsamt die Wohnung bis zur zulässigen höchstgrenze bezahlen und sie könnte den Rest aus eigener Tasche bezahlen? Muss die ARGE ihr, im Fall meiner Kündigung eine neue Wohnung beschaffen? Muss ich hier weiterhin wohnen bleiben, wenn alles nicht funktioniert oder sie sich querstellt?

Am Montag werde ich mal die Wohnungsgenossenschaft anrufen und dort nachfragen welche Möglichkeiten es jetzt gibt. Aber ich denke das sieht nicht sehr rosig aus.

Vielleicht hat ja der ein oder andere hier eine Idee, ein Schlupfloch oder juristische Empfehlungen diesbezüglich.

Bis dann

Dirndle

Edit: achso, vielleicht ist das Thema im Com besser aufgehoben? Sorry, bei Bedarf verschieben.
 
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erstmal mietvertrag lesen, wer als mieter drinsteht und unterschrieben hat. derjenige ist in der pflicht, miete zu zahlen bzw. bei 2 personen kann der vermieter beide direkt belangen.

kündigungsfrist von 3 monaten ist gesetzlich festgelegt für mieter, du kannst also frühestens zum ende juli kündigen bzw. in absprache mit dem vermieter einen nachmieter suchen, der sie früher anmietet. V. a. genossenschaften sind da sehr sozial und kooperativ.

solltet ihr beide eingetragene mieter sein muss das ganze halt noch in absprache mit "dem anderen mieter" geschehen.

arge zahlt nicht anteilig, entweder die wohnung ist im grünen bereich oder gar nicht.
 

FenixAoW

Flashgame0wner 2010
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Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen nicht aber wenn sie da wohnen bleiben will und du da ausziehen willst, kannst du dann nicht einfach mit ihr reden, sodass sie die Kündigung unterschreibt?
 
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Sie muss die Kündigung mit unterschreiben, ansonsten darfst du ihr gegenüber die Kündigung aussprechen, und mit den 3 Monaten von deinem Teil des Vertrages zurücktreten, du kannst nicht "gezwungen" werden wo wohnen zu bleiben.
 
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sie soll die kündigung unterschreiben wenn er der vertragspartner ist ?
hört sich sinnvoll an...
 
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wenn sie sich querstellt sagst du einfach, dass du bei der arge angeben würdest,d ass ihr jahrelang in einer bedarfsgemeinschaft gelebt habt und sie nen haufen kohle zurückzahlen müsste...
 
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