Aufnahme in Schöffenliste (juristische Laienfrage)

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Meine Mutter hat nen Brief bekommen, das sie für 2009 und 2010 für die Schöffenliste ausgewählt wurde per Zufallsgenerator (d.h. in diesem Zeitraum kann sie theorethisch mehrmals "drankommen")

Sie will das aber auf keinen Fall, mal abgesehen davon das er ihr sowieso nicht so gut geht (weswegen sie sich jetzt auch nur wegen diesem Brief sorgen macht...) meint sie das sie niemals über "schuldig" oder "nicht schuldig" abstimmen könnte, auch wenns anoynm ist.

Kann man gegen Aufnahme in die Liste selbst Einspruch einlegen, oder geht das erst, wenn man dann jeweils für nen aktuellen Fall berufen wird?
 

haviii

Guest
staatsbürgerpflicht, kann nur amtsarzt befreien von.
 
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Original geschrieben von haviii
staatsbürgerpflicht, kann nur amtsarzt befreien von.

in Deutschland ist es keine Pflicht sondern ein Ehrenamt für das man gewählt werden KANN (max. auf 10 Jahre).

In Ösiland gibts wohl 'ne Menge Ausschlussgründe...

"Diese Senate bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Grundsätzlich sind zunächst alle österreichischen Staatsbürger, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, das 25., nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben, zum Schöffenamt berufen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ausschlussgründe (mangelnde Kenntnis der Gerichtssprache, fehlende körperliche bzw geistige Eignung, Vorstrafe oder anhängiges Strafverfahren). Weiters sind die wichtigsten Berufspolitiker, Geistliche und Ordensleute, Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, Anwärter dieser Berufe, hauptamtliche Bewährungshelfer, "Bedienstete des Innen- und des Justizministeriums sowie deren nachgeordneter Bundesdienststellen, schließlich auch Personen ohne Hauptwohnsitz im Inland vom Schöffendienst ausgeschlossen.

Auf Antrag sind weitere Befreiungsgründe zu beachten, vor allem nämlich wenn der Dienst "mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte" verbunden wäre."

-- Quelle : Wikipediaartikel

Letztes lässt sich sicher mit vielen schönen, ausschweifenden Worten und ein bisschen Pippi in den Augen bewerkstelligen.

€:
Grad nochmal drüber nachgedacht:
Schon irgendwie hart, dass die Leute in Ösiland anscheinend Laienrichter spielen MÜSSEN. Finde das genauso strange wie die Wahlpflicht in Belgien (da bin ich zwar immer noch geteilter Meinung drüber, aber das Negative überwiegt imho).
Kann mir gut vorstellen, dass da nix vernünftiges bei rumkommt, wenn jemand neben dem Kadi sitzt' so Fresse zieht = :8[: und dann mal eben 'nen Strafmaß festsetzen soll, nur weil es seine "staatsbürgerliche Pflicht" ist (geht in dem Falle imho zu weit).
 
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