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Meine Mutter hat nen Brief bekommen, das sie für 2009 und 2010 für die Schöffenliste ausgewählt wurde per Zufallsgenerator (d.h. in diesem Zeitraum kann sie theorethisch mehrmals "drankommen")
Sie will das aber auf keinen Fall, mal abgesehen davon das er ihr sowieso nicht so gut geht (weswegen sie sich jetzt auch nur wegen diesem Brief sorgen macht...) meint sie das sie niemals über "schuldig" oder "nicht schuldig" abstimmen könnte, auch wenns anoynm ist.
Kann man gegen Aufnahme in die Liste selbst Einspruch einlegen, oder geht das erst, wenn man dann jeweils für nen aktuellen Fall berufen wird?
Sie will das aber auf keinen Fall, mal abgesehen davon das er ihr sowieso nicht so gut geht (weswegen sie sich jetzt auch nur wegen diesem Brief sorgen macht...) meint sie das sie niemals über "schuldig" oder "nicht schuldig" abstimmen könnte, auch wenns anoynm ist.
Kann man gegen Aufnahme in die Liste selbst Einspruch einlegen, oder geht das erst, wenn man dann jeweils für nen aktuellen Fall berufen wird?