Artikels 42 des Grundgesetzes, der Bundestag verhandelt öffentlich ausgehebelt.

YesNoCancel

Guest
Gut, der Titel ist polemisch. Aber bei manchen Sachen kann man sich nur an den Kopf fassen.
Die Geschäftsordnung, in der bisher steht, dass die "Redner grundsätzlich in freiem Vortrag" sprechen, wurde ausdrücklich geändert. Die "freie Rede" kann jetzt schriftlich abgegeben werden. Immer dann, wenn die Tagesordnung in der Fußnote "Rede zu Protokoll" vermerkt, deponiert der Redner diese im Lauf des Tages auf dem Tisch des Bundestagspräsidiums. Das nennt sich "öffentliche Verhandlung". Darin besteht dann die Verabschiedung eines Gesetzes.
http://www.sueddeutsche.de/politik/655/479149/text/
 

Clawg

Guest
Das Gesetz spiegelt die Geschäftspraxis wider. Entscheidungen werden nicht im Parlament sondern in Gremien getroffen.

Finde die Änderung gut, das macht die Sache ehrlicher, die Farce war zuvor.

Will man tatsächlich etwas verbessern, sollte man den Umfang der Entscheidungen reduzieren, für die ein Bundestag nötig ist.
 
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