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Guest
Gut, der Titel ist polemisch. Aber bei manchen Sachen kann man sich nur an den Kopf fassen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/655/479149/text/Die Geschäftsordnung, in der bisher steht, dass die "Redner grundsätzlich in freiem Vortrag" sprechen, wurde ausdrücklich geändert. Die "freie Rede" kann jetzt schriftlich abgegeben werden. Immer dann, wenn die Tagesordnung in der Fußnote "Rede zu Protokoll" vermerkt, deponiert der Redner diese im Lauf des Tages auf dem Tisch des Bundestagspräsidiums. Das nennt sich "öffentliche Verhandlung". Darin besteht dann die Verabschiedung eines Gesetzes.