Arcor/Vodafone kündigen

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Seas zusammen,

hab eine Frage. Ich bin nicht in Deutschland wohnhaft und habe gegen Ende letzten Jahres bei Vodafon/Arcor gekündigt.
Jetzt haben die mir 360 Euro auf einmal abgebucht. Ich habe keine Bestätigung, aber ich nehme an, dass wird dann so sein: Bla, wären noch X Monate Laufzeit gewesen, buchen wir nun auf einmal ab.
Hat da jemand Erfahrung von euch? Kann man da was machen, wenn man ja im Ausland ist also in Gebiet, wo es kein Vodafone/Arcor Inet/Telefon gibt?
Ich würde am liebsten einfach die Lastschrift rückgängig machen, bin aber nicht sicher. Vielleicht ist das ja auch so rechtens.

Wäre für Erfahrungen und Tipps dankbar!

Grüße

Hotte
 
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Also wo ich Vodafon gekündigt habe, hat die Gesellschaft mich einen Tage angerufen und gefragt warum. Bei mir wurde nichts vom Konto abgebucht.

kenne mich im Zahlungsverkehr in Deutschland nicht so aus, aber normalerweise kannst Du es durch deine Hausbank einfach zurück buchen lassen..
 

TaiPan

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Ähm, ich nehme an, du hast schon mal direkt bei Vodafone angerufen oder irgendwie anders bei denen nachgefragt?
Woher sollen wir wissen, wie lange dein Vertrag noch lief und wie da die Kündigungsbedingungen waren.
 
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die buchen dir nicht den vollen restbetrag auf einmal ab nur weil du kündigst.
 
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Wenn man den Wohnsitz wechselt und in der neuen Wohnung kein Vodafone/Arcor Anschluss verfügbar ist, hat mein ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt erst recht für's Ausland. Dabei sollten auch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
 

parats'

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Sprich mal mit deiner Bank und setz dich mit den Kundencenter in Verbindung.
Solange nicht geklärt ist, warum genau dir so ein hoher Betrag abgebucht wurde wirst Du nicht soviel machen können.
 
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Ähm, ich nehme an, du hast schon mal direkt bei Vodafone angerufen oder irgendwie anders bei denen nachgefragt?
Woher sollen wir wissen, wie lange dein Vertrag noch lief und wie da die Kündigungsbedingungen waren.

Ist bei denen nicht so einfach. Hotline kommt man nicht durch. Und mit meinem Handy hab ich Probleme, generell die Nummern zu erreichen.
Ich hab auch die Sorge, dass dann die 45 Min Warteschleifen irgendwie für 1€/min aus dem Ausland berechnet werden.

Rückbuchen kann ich auf jeden Fall, ich dachte, jemand hat Erfahrungen mit denen oder mit anderen Anbietern und derartigen Praxen.
 
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buchs einfach zurück, dann werden die sich schon melden warum und wieso sie die summe agebucht haben.
 
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nun, ich hab dir doch gesagt was die praxis ist? grundlos wird nicht der gesamte restlaufzeitbetrag abgebucht, auch nicht wenn du kündigst; entweder ist die kündigung per sofort wirksam und es gibt keinen restbetrag, oder sie wirkt erst ab nem bestimmten datum und bis dahin ist die normale monatliche gebühr fällig. außer die haben dir nen brief geschickt und angekündigt das sie alles abbuchen wollen weil du ja jetzt im ausland wohnst. aber du wirst ja wohl postalisch erreichbar sein.

du hast doch dein diplom gemachst und hockst jetzt irgendwo in der karibik und verdienst milliarden mit poker; was kümmern dich ein paar euros hotline gebühr? warum nutzt du nicht das kundencenter oder schickst ne normale email?

kannst du dich echt nicht mehr selbst organisieren? zuviel sonne?
 
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die buchen dir nicht den vollen restbetrag auf einmal ab nur weil du kündigst.

Laut ihrer Aussage sehr wohl. habs mit meinem deutschen Handy im Verbindungskampf (wie gesagt, mit Gibraltarhandy kann man 018 Nummer nicht anrufen) geschafft, beim Kundenservice durchzukommen. Fazit:

- es WURDE der gesamte Restbetrag (Laufzeit bis 01.09.2011) abgebucht mit der Begründung, dass es angeblich kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr gebe.

Nun natürlich meine Frage an die Verbraucherschützerexperten hier.

Können die sowas einfach machen? Gibts da Rechtssprechung zu?
Ich überlege halt, es einfach zu rückbuchen, möchte aber keinen Schufaeintrag haben, wenn ich nach Deutschland zurückkomme.

Was meint ihr?
 

Benrath

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Wenn man den Wohnsitz wechselt und in der neuen Wohnung kein Vodafone/Arcor Anschluss verfügbar ist, hat mein ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt erst recht für's Ausland. Dabei sollten auch keine zusätzlichen Kosten anfallen.

also das man mit dem wegzug ins ausland kündigen steht explizit im Vertrag, wenn nicht, dann nicht. In frankreich bei meinem Handyvertrag stand das, und war auhc kein Problem..

Aber bei den Erasmusstudenten hier in Münster gabs da jetzt rießige probleme, weil die alle nicht kündigen konnten, als sie wieder heim gingen.
 

Entelechy

Guest
Laut ihrer Aussage sehr wohl. habs mit meinem deutschen Handy im Verbindungskampf (wie gesagt, mit Gibraltarhandy kann man 018 Nummer nicht anrufen) geschafft, beim Kundenservice durchzukommen. Fazit:

- es WURDE der gesamte Restbetrag (Laufzeit bis 01.09.2011) abgebucht mit der Begründung, dass es angeblich kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr gebe.

Nun natürlich meine Frage an die Verbraucherschützerexperten hier.

Können die sowas einfach machen? Gibts da Rechtssprechung zu?
Ich überlege halt, es einfach zu rückbuchen, möchte aber keinen Schufaeintrag haben, wenn ich nach Deutschland zurückkomme.

Was meint ihr?


Schau doch was in deinem Vertrag steht. Wenns da drinnen steht, dann sag ihnen dass sie deinen Pint lutschen dürfen.

Von mir gleich mit bitte. Ich hasse diesen Verein.
Und nen Schufa-Eintrag kannste auch bekommen, wenn Du Dich weigerst den Pint von jemandem bei Vodafone zu lutschen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Missbrauch
 
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Laut ihrer Aussage sehr wohl. habs mit meinem deutschen Handy im Verbindungskampf (wie gesagt, mit Gibraltarhandy kann man 018 Nummer nicht anrufen) geschafft, beim Kundenservice durchzukommen. Fazit:

- es WURDE der gesamte Restbetrag (Laufzeit bis 01.09.2011) abgebucht mit der Begründung, dass es angeblich kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr gebe.

Nun natürlich meine Frage an die Verbraucherschützerexperten hier.

Können die sowas einfach machen? Gibts da Rechtssprechung zu?
Ich überlege halt, es einfach zu rückbuchen, möchte aber keinen Schufaeintrag haben, wenn ich nach Deutschland zurückkomme.

Was meint ihr?
Also ich habe Anfang letzten Jahres mit der Begründung Umzug ins Ausland und Verweis auf das Sonderkündigungsrecht ohne jegliche Probleme genau so meinen Arcor-Vertrag gekündigt.
 
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Laut ihrer Aussage sehr wohl. habs mit meinem deutschen Handy im Verbindungskampf (wie gesagt, mit Gibraltarhandy kann man 018 Nummer nicht anrufen) geschafft, beim Kundenservice durchzukommen. Fazit:

- es WURDE der gesamte Restbetrag (Laufzeit bis 01.09.2011) abgebucht mit der Begründung, dass es angeblich kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr gebe.

Nun natürlich meine Frage an die Verbraucherschützerexperten hier.

Können die sowas einfach machen? Gibts da Rechtssprechung zu?
Ich überlege halt, es einfach zu rückbuchen, möchte aber keinen Schufaeintrag haben, wenn ich nach Deutschland zurückkomme.

Was meint ihr?
Also ich habe Anfang letzten Jahres mit der Begründung Umzug ins Ausland und Verweis auf das Sonderkündigungsrecht ohne jegliche Probleme genau so meinen Arcor-Vertrag gekündigt.
 
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Laut ihrer Aussage sehr wohl. habs mit meinem deutschen Handy im Verbindungskampf (wie gesagt, mit Gibraltarhandy kann man 018 Nummer nicht anrufen) geschafft, beim Kundenservice durchzukommen. Fazit:

- es WURDE der gesamte Restbetrag (Laufzeit bis 01.09.2011) abgebucht mit der Begründung, dass es angeblich kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr gebe.

Nun natürlich meine Frage an die Verbraucherschützerexperten hier.

Können die sowas einfach machen? Gibts da Rechtssprechung zu?
Ich überlege halt, es einfach zu rückbuchen, möchte aber keinen Schufaeintrag haben, wenn ich nach Deutschland zurückkomme.

Was meint ihr?




Habe die selbe Situation, bin ins Ausland gezogen obwohl mein Vertrag noch weiter laufen wuerde. Da mein Anbieter hier aber keine Dienstleistung erbringen kann, entfaellt die Geschaeftsgrundlage, was bedeutet dass Du kuendigen kannst OHNE dass sie noch Geld von Dir kriegen.

ABER: sie koennen trotzdem einen Schadensersatzanspruch an Dich stellen, der sollte aber nicht hoeher als 1/4 des Restbetrags sein.
 
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selbst wenn du den vertrag gekündigt hast weil sie ihre leistung im ausland nicht erbringen und sie diese kündigung nicht akzeptieren, dann können sie allenfalls weiterhin die monatliche gebühr abbuchen und nicht irgendeinen restbetrag, da der vertrag ja noch läuft und seine beendigung einen rechtsstreit voraussetzen würde.
 
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