Arbeitsvertrag - Urlaub/Probezeit

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Folgende Situation:

Arbeitsvertrag ab 5.9. mit 3 monatiger Probezeit, Ende Probezeit also 5.12. Stehen dann für das Kalenderjahr 2011 quasi 4*(Gesamturlaubstage/12) zu, die nicht in der Probezeit, aber auch nicht in 2012 übernommen werden dürfen. Angenommen man hat 24 Urlaubstage (5 Tage Woche; Mo-Fr), wären das also 8 Urlaubstage, die man zwischen 5.12. und 31.12. nehmen muss.

Kann das jemand bestätigen? Das Bundesurlaubgesetz hilft mir leider nicht weiter.
 
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Weil du mal CoC warst und auch nur deswegen habe ich Extra noch mal mein Arbeitsgesetzbuch rausgewuehlt zu dieser fruehen Stund.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Ich denke das muesste darauf zutreffen. Am einfachsten ist aber wohl das einfach mit dem Arbeitgeber abzuklaeren.
 

ras

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du "musst" gar keinen urlaub nehmen, der arbeitgeber "muss" den aber im laufe des kalenderjahres gewähren".
 

Shihatsu

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Das ist falsch. Einmal im Jahr musst du Erholungsurlaub machen und der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet das durchzusetzen, inklusiver verhindern aller arbeitsähnlicher Tätigkeiten.
 
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Es geht vor allem darum, ob einem in er Probezeit Urlaub zusteht, man den aber erst nach Ablauf der Probezeit nehmen kann.

Gehen wir mal von einer 6 monatigen Probezeit und Arbeitsbeginn am 5.9.2011 aus, so würde diese dann am 5.3.2012 ablaufen und man müsste seinen "angesammelten" Urlaub aus 2011 dann bis 31.3.2012 verbrauchen?

Jo, wenn der Arbeitgeber keine Ahnung von deutscher Gesetzgebung hat, dann kann man leider nix mit ihm klären :(
 

ROOT

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Kannst das nicht direkt mit deinem Chef absprechen? Bzw. mal Sekretärin fragen, die wissen sowas normalerweise ganz gut.

Also ich konnte auch in der Probezeit schon Urlaub nehmen, außerdem kann man den bei uns sogar bis September (?) des Folgejahres aufheben.
 
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Das ist falsch. Einmal im Jahr musst du Erholungsurlaub machen und der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet das durchzusetzen, inklusiver verhindern aller arbeitsähnlicher Tätigkeiten.
Muss man dafür aber dann da nicht das ganze Jahr arbeiten? Nach 3 (bzw knapp 4) Monaten kann man ja noch nicht unbedingt von "erholen müssen" reden
 
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