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Folgende Situation:
Arbeitsvertrag ab 5.9. mit 3 monatiger Probezeit, Ende Probezeit also 5.12. Stehen dann für das Kalenderjahr 2011 quasi 4*(Gesamturlaubstage/12) zu, die nicht in der Probezeit, aber auch nicht in 2012 übernommen werden dürfen. Angenommen man hat 24 Urlaubstage (5 Tage Woche; Mo-Fr), wären das also 8 Urlaubstage, die man zwischen 5.12. und 31.12. nehmen muss.
Kann das jemand bestätigen? Das Bundesurlaubgesetz hilft mir leider nicht weiter.
Arbeitsvertrag ab 5.9. mit 3 monatiger Probezeit, Ende Probezeit also 5.12. Stehen dann für das Kalenderjahr 2011 quasi 4*(Gesamturlaubstage/12) zu, die nicht in der Probezeit, aber auch nicht in 2012 übernommen werden dürfen. Angenommen man hat 24 Urlaubstage (5 Tage Woche; Mo-Fr), wären das also 8 Urlaubstage, die man zwischen 5.12. und 31.12. nehmen muss.
Kann das jemand bestätigen? Das Bundesurlaubgesetz hilft mir leider nicht weiter.