Arbeitsvertrag. Experten gesucht

Scheinkultur

Guest
Hi,

ich hab folgende Klauseln in meinem Arbeitsvertrag, zu denen mir diverse Dinge unklar sind:

Herr xxxxx nimmt am 01.03.2008 seine Tätigkeit als xxxxx in der Abteilung xxxxxx an unserem Standort in xxxxxxx auf.

in Zusammenhang mit diesem Part:

Als Vergütung zahlt die Arbeitgeberin Herrn xxxx eine Jahresfixvergütung in Höhe von 26.600 Euro brutto, welche in 12 gleichen Teilbeträgen nach Abzug der gesetzlichen und persönlichen Abzüge jeweils zum Monatsende auf das der Arbeitgeberin bekannte Girokonto überwiesen wird. Ab 01.01.2009 erhöht sich die Jahresfixvergütung auf 29.000 Euro brutto.

DIe Gehaltszahlen hab ich mal geändert, aber das Problem ist trotzdem ersichtlich: Es wurde bei der Verhandlung über ein Jahresgehalt von 30.000 € gesprochen und auch so akzeptiert... Jetzt fange ich natürlich erst zum März 2008 an, müsste also insgesamt ein niedrigeres Jahresgehalt haben...

Soweit so gut, aber egal wie ich die 26.800€ rechne, ich komme nicht auf die irgendeine Zahl, die für die 2 abzuziehenden Monate stehen könnte und Sinn macht...

Oder ist es einfach so, dass die 26.600€ einfach durch 12 geteilt werden, aber nur 10 an mich ausgezahlt werden, wodurch mein Monatsgehalt natürlich niedriger wäre als bei der Vertragsverhandlung besprochen???

:confused:


Problem 2:

10. Ende des Arbeitsverhältnisses, Probezeit / Kündigungsfristen, Freistellung, Meldepflicht
Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von sechs Monate zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Soweit Gesetze längere Kündigungsfristen vorschreiben, gelten diese auch für eine Kündigung gegenüber der Firma. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin.

Darf man mir einfach eine Küdnigungsfrist von 6 Monaten auferlegen? Da gibts doch diese Betriebszugehörigkeitsstaffelung? Darf die einfach so ausgehebelt werden?


3tes Problem:

12. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden ausschließlich der Pausen.

Arbeitszeiten sind doch übers Arbeitszeitgesetz geregelt? Darf sowas da drinstehen? Bin ich dann durch diesen Vertrag zu ständiger Mehrarbeit verpflichtet?



Ich hatte noch nie einen so undurchsichtigen Arbeitsvertrag und ich will meine Seele ja auch nicht an den Teufel verkaufen ;)

Hilfe!
 

pericolum

Guest
So hab mich mal ein bissle schlau gemacht für dich.

Google und Wikipedia, meine besten Freunde.


Zu 1. Keine Ahnung wie das gemeint ist.

Zu 2.
Es gibt ein Gesetz, wo Kündigungsfristen drin stehen. Das ist im § 622 BGB geregelt.
Allerdings gilt hier das Günstigkeitsprinzip, welches besagt: Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung (also immer die längere Frist, auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigen will!) geht anderen Regelungen vor. 6 Monate ist länger, als in dem Gesetz geregelt ist, also gehen wohl die 6 Monate vor.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Zu 3.
Soweit ich weiß, gibt es da eine Regelung die besagt, dass man bis zu 8 Stunden werktätig arbeiten darf. Also 40 Stunden. Ich glaub das stand in § 3 ArbZG, aber frag nochmal die Wiki. Sicher bin ich mir da nicht.
 

Didier

Guest
Bei 1 wuerde ich ganz stark davon ausgehen, dass Du im ersten Jahr 26.600 geteilt durch 12 mal 10 ausgezahlt bekommst. Die werden ja nicht anfangen und Dir im Januar und Februar schon Geld ausbezahlen, obwohl Du erst im Maerz anfaengst.

Bzgl. 2 und 3 stimme ich pericolum zu. Wenn Du jedoch 40 Stunden pro Woche als permanente Mehrarbeit betrachtest, solltest Du Dir vielleicht Gedanken ueber Dein Interesse an dieser Taetigkeit machen.

Das mit der Kuendigungsfrist ist sehr ungewoehnlich. Normalerweise haben Arbeitgeber ein Interesse diese so kurz wie moeglich zu halten. Es wuerde mich demzufolge sehr wundern, wenn sie da nicht verhandlungsbereit waeren. In welcher Branche bist Du denn taetig?

Was an dem Arbeitsvertrag undurchsichtig sein soll verstehe ich nicht. Nur, dass die Gehaltszahlen von den muendlich abgesprochenen abweichen ist schon sehr bedenklich. Frag einfach nach, wahrscheinlich handelt es sich dabei nur um ein Missverstaendnis.
 

Sesselpuper

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1.) du bekommst 2216,66 € pro monat, eine recht ungewöhnliche summe, und auch sehr ungewöhnlich formuliert

2.) 6 monate kündigungsfrist zum monatsende ist mehr als merkwürdig, aber wenn ihr euch nicht mehr versteht hat sie dich auch 6 monate an der backe - aber eine so lnge kündigungsfrist hat man normalerweise erst nach drünfzig jahren betriebszugehörigkeit

3.) 40 wochenstunden ist keine seltenheit, eine "gesetzlich" festgeschriebene wochenarbeitszeit gibt es nur in betrieben die einem tarifvertrag angehören, in deu darf man bis zu 10 std pro tag arbeiten theoretisch, es gibt aber aus ausnahmen die mehr als diese 10 std zulassen.

zusammengefasst : einer der merkwürdigsten verträge/passagen die ich je zu gesicht bekam.

darf ich fragen um welche branche es hier geht?
 

Scheinkultur

Guest
Danke schonmal für eure Tipps... mein Vater sagte mir, dass man so einen Vertrag umsonst bei meiner Gewerkschaft prüfen lassen kann und in Anbetracht dieser Undruchsichtigkeiten werd ich das wohl machen...

Zu den Fragen:

- Bin Softwareentwickler, also Softwarebranche

- Es geht mir ja nicht um die 40 Stunden, die hab ich jetzt auch im Vertrag stehen und das da diverse unbezahlte Überstunden anfallen ist mir auch klar, aber das Wort "mindestens" ist das was mir sorgen macht... Ich mein "mindestens" könnt auch bedeutetn, dass regelmäßig 60-70 Std. die Woche durchaus normal sein könnten...
 
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Würde mich auch interessieren. Gewerkschaft hätte ich auch empfohlen.
 
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