Arbeitsrecht - Urlaubstage

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.646
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
Moin,
ich habe einmal eine generelle Frage zum Arbeitsrecht - Schwerpunkt Urlaub.
Hier gibt es ja den einen oder anderen angehenden Juristen der mir da evtl. mal ein Statement zu geben kann.

Rahmenbedingungen:
- 24 Tage/Jahr
- Vertraglich keine besondere Regelung bzgl. des Resturlaubs (Übernahme bis 31.03 zum Folgejahr/Auszahlung)
- Bisher wurde der Urlaub des Vorjahres immer in das aktuelle KJ mitgenommen. Restliche Tage des Vorjahres, welche bis 31.03 nicht genommen wurden, wurden mit dem Gehalt für April ausbezahlt
- Dies hat sich auch nicht geändert, seit ich hier Arbeit (>5Jahre)
- 40-50 Mann Betrieb ohne Betriebsrat

Nun hat sich seit Mitte Oktober folgender neuer Umstand ergeben.
Alle Tage müssen zwingend bis zum 31.12 des KJ genommen werden, der Rest verfällt.
Nur im Sonderfall (Verweigerung des Urlaubs oder sonstiges) können 1/4 der Tage ins folge KJ getragen werden und verfallen spätestens zum 31.03..
Die Bekanntmachung erfolgte per Betriebshandbuch (geänderte Textpassage), keiner der Mitarbeiter wurde ausdrücklich auf die neuen Umstände hingewiesen.
Laut der Geschäftsführung hat jeder selbstständig in das Betriebshandbuch zu schauen und Änderungen dort festzustellen.

Ich persönlich habe noch gute 10 Tage Urlaub, welche ich eigentlich im kommenden Februar/März nehmen wollte.
Meine akute Frage bzw. mein akutes Problem ist, wieso man Mitte Oktober so was bekannt gibt und ob dies überhaupt rechtlich ist, mitten im KJ und kurz vor Ablauf solche Änderung zu erheben.
Vielleicht hat jemand hier etwas Ahnung von der Materie, da sich die Belegschaft in der kommenden Woche einmal versammelt treffen wird um die Möglichkeiten der Anfechtung zu besprechen.

Vielen Dank. :)
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Hab aktuell einen ähnlichen Fall...arbeite da zwar erst seit Januar, aber wusste halt von Kollegen das in den Jahren zuvor Resturlaub halt ausbezahlt wurde. Da aber wegen der schlechten Wirtschaftslage aktuell wenig zu tun ist, wird nun darauf gepocht, dass der Urlaub auch möglichst genommen wird.

Ich denke das wird halt davon abhängen was im Arbeitsvertrag steht. Bei mir steht klar drin "Der Urlaub ist im jeweiligen Kalenderjahr zu nehmen", alles darüber hinaus wird wahrscheinlich einfach Kulanz des Unternehmens sein. Wenn einem dann natürlich der Urlaub nicht rechtzeitig gewährt wird, weil dann doch zu viele gleichzeitig Urlaub nehmen, wird dem Unternehmen sicher nix übrig bleiben als doch eine andere Regelung zu finden. Denn sonst müsste man ja theoretisch auf seinen Urlaub bestehen können, selbst wenn dann in der Zeit zu wenig Mitarbeiter da wären (behaupte ich jetzt zumindest mal ;) )
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Bin kein Jurist daher irrtum möglich aber ich würde mal sagen es gilt was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn dir dein Arbeitsvertrag zusichert den Urlaub bis Ende März nehmen zu können dann gilt das imo auch. Das könn die nicht einfach durch eine Änderung im Betriebshandbuch für null und nichtig erklären schon gar nicht so kurzfristig und ohne drauf hinzuweisen. Da dürfte ne Vertragsänderung für nötig sein.

Das rechtliche mal beiseite gelassen stellt sich hier halt wie immer im Arbeitsrecht die Frage obs sich lohnt auf seinem Recht zu beharren und sich deswegen mit dem AG zu zoffen.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.646
Reaktionen
1.487
Ort
Hamburg
Der Arbeitsvertrag regelt nur die 24 Tage und eine rechtzeitige Einreichung. Ist halt einfach asi, weil im Sommer noch Urlaubssperre war und nun sowas.
 
Oben