parats'
Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Moin,
ich habe einmal eine generelle Frage zum Arbeitsrecht - Schwerpunkt Urlaub.
Hier gibt es ja den einen oder anderen angehenden Juristen der mir da evtl. mal ein Statement zu geben kann.
Rahmenbedingungen:
- 24 Tage/Jahr
- Vertraglich keine besondere Regelung bzgl. des Resturlaubs (Übernahme bis 31.03 zum Folgejahr/Auszahlung)
- Bisher wurde der Urlaub des Vorjahres immer in das aktuelle KJ mitgenommen. Restliche Tage des Vorjahres, welche bis 31.03 nicht genommen wurden, wurden mit dem Gehalt für April ausbezahlt
- Dies hat sich auch nicht geändert, seit ich hier Arbeit (>5Jahre)
- 40-50 Mann Betrieb ohne Betriebsrat
Nun hat sich seit Mitte Oktober folgender neuer Umstand ergeben.
Alle Tage müssen zwingend bis zum 31.12 des KJ genommen werden, der Rest verfällt.
Nur im Sonderfall (Verweigerung des Urlaubs oder sonstiges) können 1/4 der Tage ins folge KJ getragen werden und verfallen spätestens zum 31.03..
Die Bekanntmachung erfolgte per Betriebshandbuch (geänderte Textpassage), keiner der Mitarbeiter wurde ausdrücklich auf die neuen Umstände hingewiesen.
Laut der Geschäftsführung hat jeder selbstständig in das Betriebshandbuch zu schauen und Änderungen dort festzustellen.
Ich persönlich habe noch gute 10 Tage Urlaub, welche ich eigentlich im kommenden Februar/März nehmen wollte.
Meine akute Frage bzw. mein akutes Problem ist, wieso man Mitte Oktober so was bekannt gibt und ob dies überhaupt rechtlich ist, mitten im KJ und kurz vor Ablauf solche Änderung zu erheben.
Vielleicht hat jemand hier etwas Ahnung von der Materie, da sich die Belegschaft in der kommenden Woche einmal versammelt treffen wird um die Möglichkeiten der Anfechtung zu besprechen.
Vielen Dank.
ich habe einmal eine generelle Frage zum Arbeitsrecht - Schwerpunkt Urlaub.
Hier gibt es ja den einen oder anderen angehenden Juristen der mir da evtl. mal ein Statement zu geben kann.
Rahmenbedingungen:
- 24 Tage/Jahr
- Vertraglich keine besondere Regelung bzgl. des Resturlaubs (Übernahme bis 31.03 zum Folgejahr/Auszahlung)
- Bisher wurde der Urlaub des Vorjahres immer in das aktuelle KJ mitgenommen. Restliche Tage des Vorjahres, welche bis 31.03 nicht genommen wurden, wurden mit dem Gehalt für April ausbezahlt
- Dies hat sich auch nicht geändert, seit ich hier Arbeit (>5Jahre)
- 40-50 Mann Betrieb ohne Betriebsrat
Nun hat sich seit Mitte Oktober folgender neuer Umstand ergeben.
Alle Tage müssen zwingend bis zum 31.12 des KJ genommen werden, der Rest verfällt.
Nur im Sonderfall (Verweigerung des Urlaubs oder sonstiges) können 1/4 der Tage ins folge KJ getragen werden und verfallen spätestens zum 31.03..
Die Bekanntmachung erfolgte per Betriebshandbuch (geänderte Textpassage), keiner der Mitarbeiter wurde ausdrücklich auf die neuen Umstände hingewiesen.
Laut der Geschäftsführung hat jeder selbstständig in das Betriebshandbuch zu schauen und Änderungen dort festzustellen.
Ich persönlich habe noch gute 10 Tage Urlaub, welche ich eigentlich im kommenden Februar/März nehmen wollte.
Meine akute Frage bzw. mein akutes Problem ist, wieso man Mitte Oktober so was bekannt gibt und ob dies überhaupt rechtlich ist, mitten im KJ und kurz vor Ablauf solche Änderung zu erheben.
Vielleicht hat jemand hier etwas Ahnung von der Materie, da sich die Belegschaft in der kommenden Woche einmal versammelt treffen wird um die Möglichkeiten der Anfechtung zu besprechen.
Vielen Dank.