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Meiner Freundin wurde letzte Woche Montag ordentlich bis Ende Mai gekündigt.
Sie arbeitet in einem kleineren Franchiseunternehmen und über dem Filialleiter kommt quasi direkt die Chefetage. Man kennt sich und spricht sich auch mit Vornamen an (Was evtl die "lockere" Art weiter unten erklärt). Kündigungsgrund wurde keiner angegeben, jedoch ist klar, dass es wegen des Filialleiters ist, mit dem sie nicht klar kommt (bzw umgekehrt).
Vertraglich ist jedoch nun eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vereinbart, die mit der Kündigung ja offensichtlich verletzte wurde. Am nächsten Tag bekam sie dann noch eine Sms (!!) von ihrem Chef, dass sie den Formfehler in der Kündigung doch bitte entschuldigen solle und diese natürlich auf Mitte Juni lauten sollte. Eine neue schriftliche Kündigung hat sie bis heute nicht erhalten.
Jetzt hat meine Freundin leider keine Rechtschutzversicherung, weshalb ich mir vor dem Gang zum Anwalt lieber hier nochmal Meinungen einholen will.
Lautet die ungültige Kündigung denn nun automatisch auf das nächst mögliche Datum, also Mitte Juni, oder ist sie in der jetztigen Form komplett unwirksam?
Wenn wir es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden, mit was für Abfindungen kann man denn dann ca rechnen?
Optimal wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung. Da das Arbeitslosengeld nicht gerade üppig ausfallen wird und eine eventuelle Abfindung wenn ich das richtig verstanden habe vom Arbeitslosengeld abgezogen wird, wäre eine Barzahlung als Rücklage natürlich optimal. Würde man sich denn mit einem entsprechenden Vorschlag schon strafbar machen, da man ja dann vollen Arbeitslosengeld kassieren würde? Bin auf dem Gebiet leider ein absoluter Laie.
Und wie ist das eigentlich mit dem Anwaltskosten? Würden die im Falle eines Rechtspruchs zu Gunsten von uns denn komplett von ihrem jetztigen Arbeitsgeber bezahlt werden?
Sie arbeitet in einem kleineren Franchiseunternehmen und über dem Filialleiter kommt quasi direkt die Chefetage. Man kennt sich und spricht sich auch mit Vornamen an (Was evtl die "lockere" Art weiter unten erklärt). Kündigungsgrund wurde keiner angegeben, jedoch ist klar, dass es wegen des Filialleiters ist, mit dem sie nicht klar kommt (bzw umgekehrt).
Vertraglich ist jedoch nun eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vereinbart, die mit der Kündigung ja offensichtlich verletzte wurde. Am nächsten Tag bekam sie dann noch eine Sms (!!) von ihrem Chef, dass sie den Formfehler in der Kündigung doch bitte entschuldigen solle und diese natürlich auf Mitte Juni lauten sollte. Eine neue schriftliche Kündigung hat sie bis heute nicht erhalten.
Jetzt hat meine Freundin leider keine Rechtschutzversicherung, weshalb ich mir vor dem Gang zum Anwalt lieber hier nochmal Meinungen einholen will.
Lautet die ungültige Kündigung denn nun automatisch auf das nächst mögliche Datum, also Mitte Juni, oder ist sie in der jetztigen Form komplett unwirksam?
Wenn wir es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden, mit was für Abfindungen kann man denn dann ca rechnen?
Optimal wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung. Da das Arbeitslosengeld nicht gerade üppig ausfallen wird und eine eventuelle Abfindung wenn ich das richtig verstanden habe vom Arbeitslosengeld abgezogen wird, wäre eine Barzahlung als Rücklage natürlich optimal. Würde man sich denn mit einem entsprechenden Vorschlag schon strafbar machen, da man ja dann vollen Arbeitslosengeld kassieren würde? Bin auf dem Gebiet leider ein absoluter Laie.
Und wie ist das eigentlich mit dem Anwaltskosten? Würden die im Falle eines Rechtspruchs zu Gunsten von uns denn komplett von ihrem jetztigen Arbeitsgeber bezahlt werden?