Arbeitsrecht: Frage zu Kündigung

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Meiner Freundin wurde letzte Woche Montag ordentlich bis Ende Mai gekündigt.
Sie arbeitet in einem kleineren Franchiseunternehmen und über dem Filialleiter kommt quasi direkt die Chefetage. Man kennt sich und spricht sich auch mit Vornamen an (Was evtl die "lockere" Art weiter unten erklärt). Kündigungsgrund wurde keiner angegeben, jedoch ist klar, dass es wegen des Filialleiters ist, mit dem sie nicht klar kommt (bzw umgekehrt).
Vertraglich ist jedoch nun eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vereinbart, die mit der Kündigung ja offensichtlich verletzte wurde. Am nächsten Tag bekam sie dann noch eine Sms (!!) von ihrem Chef, dass sie den Formfehler in der Kündigung doch bitte entschuldigen solle und diese natürlich auf Mitte Juni lauten sollte. Eine neue schriftliche Kündigung hat sie bis heute nicht erhalten.
Jetzt hat meine Freundin leider keine Rechtschutzversicherung, weshalb ich mir vor dem Gang zum Anwalt lieber hier nochmal Meinungen einholen will.
Lautet die ungültige Kündigung denn nun automatisch auf das nächst mögliche Datum, also Mitte Juni, oder ist sie in der jetztigen Form komplett unwirksam?
Wenn wir es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden, mit was für Abfindungen kann man denn dann ca rechnen?
Optimal wäre natürlich eine außergerichtliche Einigung. Da das Arbeitslosengeld nicht gerade üppig ausfallen wird und eine eventuelle Abfindung wenn ich das richtig verstanden habe vom Arbeitslosengeld abgezogen wird, wäre eine Barzahlung als Rücklage natürlich optimal. Würde man sich denn mit einem entsprechenden Vorschlag schon strafbar machen, da man ja dann vollen Arbeitslosengeld kassieren würde? Bin auf dem Gebiet leider ein absoluter Laie.
Und wie ist das eigentlich mit dem Anwaltskosten? Würden die im Falle eines Rechtspruchs zu Gunsten von uns denn komplett von ihrem jetztigen Arbeitsgeber bezahlt werden?
 
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hallo,

die Kündigung muss schriftlich neu erfolgen. sms zählt da nicht.
Arbeitsgericht muss immer selbst bezahlt werden ob sie gewinnt oder nicht.

keine 100%ige sicher heit
 
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warum überhaupt vor ein Arbeitsgericht ziehen? Sagen ja, dass es ein Formfehler war und der Arbeitsvertrag zu Mitte Juni endet. Wenn sie bis dahin arbeiten kann, sehe ich da kein Problem
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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hallo,

die Kündigung muss schriftlich neu erfolgen. sms zählt da nicht.
Arbeitsgericht muss immer selbst bezahlt werden ob sie gewinnt oder nicht.

keine 100%ige sicher heit

SmS ist doch auch Schriftlich:troll:

Also die Kündigung ist nicht rechtens, es muss eine neue ausgestellt werden und die Kündigung muss natürlich von deiner Freundin unterzeichnet werden. Gründe für eine Kündigung müssen (obwohl es viele glauben) nicht genannt werden, nur auf verlangen des gekündigten. Das nächste große Thema (und ein Thema wo viele falsch liegen) ist die "Abfindung" Ich nehme an das in dem Arbeitsvertrag deiner Freundin eine eventuelle Abfindung nicht geregelt ist, weiterhin wurde ihr ja ordentlich gekündigt d.h es besteht keine gesetzliche Verpflichtung Ihr eine Abfindung zu zahlen aber die meisten Arbeitgeber werden trotzdem was zahlen (0,5 * Bruttolohn * Jahre der Betriebszugehörigkeit) einfach um sich außergerichtlich zu einigen und so den Prozess zu vermeiden.
Ich würde in jedem Fall die Kündigung anzweifeln lassen und das von einem Anwalt bedenke du hast nur 3 Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Im Arbeitsrecht muss jede Partei Ihre Anwaltskosten selber tragen egal wie der Prozess ausgeht.

Ahja ich bin kein Anwalt oder so, kenn mich mit dem Thema nur aus weil ich in leitender Position in der Hotelerie arbeite und mit dem Arbeitsgericht so meine Erfahrungen gesammelt habe, die Personalfluktuation im Hotel eben :D
 

Teegetraenk

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@Ballmer: Es geht darum, dass sie LÄNGER als bis Mitte Juni arbeiten möchte bzw. einen AUsgleich haben will..
 
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Na also erstmal sollte die erste Kündigung doch unwirksam wegen falsch datiert sein, und somit die neue Kündigung wieder 6 Wochen Frist haben? Wäre dann schonmal Ende Juni :ugly:
 
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Also die Kündigung ist nicht rechtens, es muss eine neue ausgestellt werden und die Kündigung muss natürlich von deiner Freundin unterzeichnet werden.:D

Stimmt, durch das falsche Datum ist die Kuendigung nicht rechtens, die Aussage das die Kuendigung unterschrieben werden muss ist natuerlich falsch da diese eine einseitige Willenserklärung darstellt. Waere ja auch nur geil da man ansonsten einfach nicht gekuendigt werden kann wenn man nicht unterschreibt :ugly:
 
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1. Schritt, eine neue Kündigung verlangen, da es sonst keine ordentliche Kündigung ist. Somit wäre es eine außerordentliche Kündigung (also eine fristlose Kündigung). Und eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz aber seit 1. Januar 2004 nur in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Nächste Frage die sich stellt, hat das Unternehmen einen Betriebsrat? Denn dann ist eine Anhörung des Betriebsrates bei einer ordentlichen Kündigung nötig, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Der Vorteil des Widerspruchs durch den Betriebsrat für den Arbeitnehmer liegt darin, dass auf Verlangen des Arbeitnehmers der Arbeitgeber den gekündigten bis zum endgültigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigen muss. Der Betriebsrat kann halt widersprechen wenn:
- soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden;
- die Kündigung einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbarten Auswahlrichtlinie widerspricht ;
- der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb weiter beschäftigt werden kann;
- die Weiterbeschäftigung noch zumutbaren Umschulungen oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist;
- die Weiterbeschäftigung mit Einverständnis des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist.
Ein Widerspruch des Betriebsrates kann eine Kündigung jedoch nicht verhindern! Man gewinnt damit nur Zeit.

Dann:

2. Schritt, bei einer sozial ungerechtfertigte Kündigung der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb sind Kündigungen ungültig, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind. Eine Kündigung gilt dann als sozial ungerechtfertigt, wenn der Kündigungsgrund nicht durch die Person und das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist, keine dringenden betrieblichen Erfordernisse gegen die Weiterbeschäftigung vorliegen oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.
 
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dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Stimmt, durch das falsche Datum ist die Kuendigung nicht rechtens, die Aussage das die Kuendigung unterschrieben werden muss ist natuerlich falsch da diese eine einseitige Willenserklärung darstellt. Waere ja auch nur geil da man ansonsten einfach nicht gekuendigt werden kann wenn man nicht unterschreibt :ugly:

Deine Unterschrift bedeutet nur das du die Kündigung erhalten hast, nicht das du damit einverstanden bist. Ansonsten könnte der Arbeitgeber ja ne Kündigung schreiben dir nix davon sagen und dann irgendwann zu dir kommen und sagen "Hey bro was machst du hier? Ich hab dir doch vor 3 Monaten gekündigt. SICHERHEITSDIENST" Fürs anfechten der Kündigung hast du wie gesagt 3 Wochen Zeit. Ahja du musst die Kündigung auch selbst unterschreiben, Formulierungen wie im Auftrag oder in Vertretung gelten nicht.

1. Schritt, eine neue Kündigung verlangen, da es sonst keine ordentliche Kündigung ist. Somit wäre es eine außerordentliche Kündigung (also eine fristlose Kündigung). Und eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz aber seit 1. Januar 2004 nur in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Nächste Frage die sich stellt, hat das Unternehmen einen Betriebsrat? Denn dann ist eine Anhörung des Betriebsrates bei einer ordentlichen Kündigung nötig, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Der Vorteil des Widerspruchs durch den Betriebsrat für den Arbeitnehmer liegt darin, dass auf Verlangen des Arbeitnehmers der Arbeitgeber den gekündigten bis zum endgültigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigen muss. Der Betriebsrat kann halt widersprechen wenn:
- soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden;
- die Kündigung einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbarten Auswahlrichtlinie widerspricht ;
- der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb weiter beschäftigt werden kann;
- die Weiterbeschäftigung noch zumutbaren Umschulungen oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist;
- die Weiterbeschäftigung mit Einverständnis des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist.
Ein Widerspruch des Betriebsrates kann eine Kündigung jedoch nicht verhindern! Man gewinnt damit nur Zeit.

Dann:

2. Schritt, bei einer sozial ungerechtfertigte Kündigung der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb sind Kündigungen ungültig, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind. Eine Kündigung gilt dann als sozial ungerechtfertigt, wenn der Kündigungsgrund nicht durch die Person und das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist, keine dringenden betrieblichen Erfordernisse gegen die Weiterbeschäftigung vorliegen oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.

Das wusste Ich noch nicht! Wir haben weit über 10 Mitarbeiter im Betrieb. Aber da hab ich noch ne Frage zu, der TO sagte ja das seine Freundin in einem Franchise Unternehmen Arbeitet, zählen da die Mitarbeiter im Betrieb oder die im Unternehmen und wie werden die 400€ jobber gewichtet? Kleines Beispiel: Der Mc D am Bahnhof hat permanent 8 Festangestellte und 1 Minijobber. Aber MC D als Unternehmen und Franchisevergeber hat ja weit über die 10 geforderten :)

btw: Woher kommen deine Informationen?
 
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Deine Unterschrift bedeutet nur das du die Kündigung erhalten hast, nicht das du damit einverstanden bist. Ansonsten könnte der Arbeitgeber ja ne Kündigung schreiben dir nix davon sagen und dann irgendwann zu dir kommen und sagen "Hey bro was machst du hier? Ich hab dir doch vor 3 Monaten gekündigt. SICHERHEITSDIENST" Fürs anfechten der Kündigung hast du wie gesagt 3 Wochen Zeit. Ahja du musst die Kündigung auch selbst unterschreiben, Formulierungen wie im Auftrag oder in Vertretung gelten nicht.

nein, wie mrs.mirage schon richtig gesagt hat handelt es sich bei der kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige willenserklärung. das bedeutet, zum wirksamwerden ist lediglich zugang erforderlich. zugang liegt zu dem zeitpunkt vor, wenn die (verkörperte) willenserklärung in den machtbereich des empfängers gelangt ist und mit einer kenntnisnahme unter normalen umständen zu rechnen ist. eine kündigung wird also auch dann wirksam, wenn sie dir in den briefkasten geworfen wird. eine unterschrift in form eines "empfangsbekenntnisses" erleichtert natürlich die beweisbarkeit des arbeitgebers, berührt aber weder die wirksamkeit der kündigung noch kann es vom arbeitnehmer verlangt werden.

ich würde dem arbeitnehmer sogar davon abraten, irgendetwas zu unterschreiben, da man darin u.U. einen aufhebungsvertrag sehen könnte und damit die kündigungsfristen unterlaufen würden.
 
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btw: Woher kommen deine Informationen?

Sozialkunde, 10. Klasse.
Und bezüglich deiner Frage, es gilt die Zahl der Arbeitnehmer die bei deinem Arbeitgeber angestellt sind. Bedeutet: gilt der Arbeitsvertrag auf den Franchisenehmer der MC Fililale, dann gilt die Zahl seiner Angestellten.

ps: bei Teilzeitbeschäftigte gelten natürlich nicht als ganzer AN.
 
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dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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nein, wie mrs.mirage schon richtig gesagt hat handelt es sich bei der kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige willenserklärung. das bedeutet, zum wirksamwerden ist lediglich zugang erforderlich. zugang liegt zu dem zeitpunkt vor, wenn die (verkörperte) willenserklärung in den machtbereich des empfängers gelangt ist und mit einer kenntnisnahme unter normalen umständen zu rechnen ist. eine kündigung wird also auch dann wirksam, wenn sie dir in den briefkasten geworfen wird. eine unterschrift in form eines "empfangsbekenntnisses" erleichtert natürlich die beweisbarkeit des arbeitgebers, berührt aber weder die wirksamkeit der kündigung noch kann es vom arbeitnehmer verlangt werden.

ich würde dem arbeitnehmer sogar davon abraten, irgendetwas zu unterschreiben, da man darin u.U. einen aufhebungsvertrag sehen könnte und damit die kündigungsfristen unterlaufen würden.

Habe grad mal unseren Anwalt ne Nachricht geschrieben :D Ich lag Falsch! Er sagte man kann die Kündigung unterschreiben muss es allerdings nicht. Wir machen das bei uns so das Unter der eigentlichen Kündigung Noch ein Satz steht: Kündigung erhalten am ... Unterschrift ... Ist so ein Schutzding ;)
Wie gesagt ich bin in dem Gebiet kein Fachmann nur hab ich die eine oder andere Kündigung schon aussprechen müssen
 

ManweSulimo

StarCraft 2
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Jetzt nicht direkt zum Thema aber find ich lustig - in Österreich gibt es z.B. keine generelle Verpflichtung zur Schriftform (wird natürlich empfohlen). "Ich scheiß dir ins Lohnsackerl" war in einem Fall mal eine gültige Kündigung :-D

Was ich mich frage ob es denn auch Kündigungstermine gibt? (Monatsende z.B.) weil dann könnte man ja ned einfach Mitte Juni kündigen, sondern müsste zu Ende Juni.

Zur Sache mit dem Franchisenehmer und den 10 Mitarbeitern: kann sein das mehrere Filialen bei einem Franchisenehmer sind und die dann als 1 Betrieb zählen - dann sinds sicher mehr als 10. (Aber keine Ahnung jetzt wie das im Detail ist)

Schriftform heißt übrigens mit Unterschrift (also bei der Kündigung: Unterschrift des Arbeitgebers). Alles ohne Unterschrift, wie auch SMS ist nur Textform.

Wenns so formuliert ist wie bei Darklord sollte das eig. eindeutig sein, sodass man die Unterschrift des Arbeitnehmers nicht als einvernehmliche Vertragsauflösung ansieht. Aber ja "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
 
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Vielen Dank für die ganzen Antworten. Das Unternehmen hat in der Tat mehr als 10 Mitarbeiter, aber leider keinen Betriebsrat.
Gut zu Wissen, dass die Kündigung in der jetztigen Form ungültig ist und die 6 Wochen ab Erhalten der gültigen Form gelten. Ich glaube eine außergerichtliche Lösung sollte sich da nun schon finden lassen :)
 
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Vergesst aber die 3 Wochen zur Einreichung der Kündigungsschutzklage nicht! Imho sollte man da schon in ein Beratungsgespräch beim Fachmann investieren.
 
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bisschen viel Tamtam, für einen Burgerbrater Job bei Mäc’s
 
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Kann genauso gut eine x-beliebige Bekleidungseinzelhandelskette sein.
 
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Jetzt komm mal von Deinem hohen Ross runter, ich war einige Jahre bei einer weltweiten IT-Beratung mit einem Jahresgehalt von 80k (ohne Boni) und hatte was? Ja genau, 6 Wochen Kündigungsfrist. Kündigungsfrist sagt also gar nix aus, bleibt noch Franchise und auch da gibts mehr, als Du Dir in Deiner Welt anscheinend vorstellen kannst.

Hoffentlich lässt mich Pullex jetzt nicht im Regen stehen :troll:
 
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ElBollo hat Recht ;) Die 80k sinds dann zwar doch nicht, aber es geht um ein Jack Wolfskin Franchisenehmer.
 
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