Arbeitgeber will Arbeit zu Neujahr untersagen.

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Hi Leute, zum neuen jahr sind ja am 2+3 januar zwei normale arbeitstage. Nun hat mein arbeitgeber kurzfristig entschlossen die firma zuzu machen. 2 tage an denen ich aber arbeiten wollte (in andere abteilung auch etc.) Aber die will der arbeitgeber nun verweigern und ich muss als "depp" die 2 urlaubstage /gleitzeit nehmen. Arbeitgeber hate zuvor nix angekuendigt gehabt und ich denke das ich hier recht habe.
Morgen soll allerdings schon der betriebsrat kommen und mir die situation "erklaeren". Sprich diser wird versuchen mir einzureden das ich den urlaub zu nehmen habe und nun brauch ich schnell ne rechtliche grundlage.

Sry wuerde fuer sowas jetzt nicht xtra nen thread erstellen, aber ich dachte das jemand jetzt dasselbe problem hat und es eben schon morgen entschieden wird.
 
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der arbeitgeber kann um bspw kosten einzusparen den abbau von überstunden anordnen und/oder urlaub ansetzen. wenn das auch noch der betriebsrat deckt musst du dich fügen. gibt doch schlimemres, oder?
 
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das ist wie bei pokemon:
a wild holiday appears -> unable to flee
 
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es soll menschen geben, die ihre urlaubstage sorgsam planen/verteilen möchten.

-> lass dich für die zeit einfach krank schreiben, dann bekommst du die urlaubstage gutgeschrieben. :troll:
 
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Is bei uns auch so .... ich mach einfach journaldienst und hilf beim support aus.

Meinen urlaub nimm ich dann wenns mir passt
 
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Hab einerseits Verständnis, weil ich grundsätzlich nicht einsehe, warum mir jemand vorschreiben kann, dass ich an bestimmten Tagen Urlaub nehmen muss. Andererseits, vorausgesetzt, du willst bei der Firma bleiben, würde ich deswegen keinen Krieg anzetteln. Zumal du den eh kaum gewinnen kannst.

Btw manchmal fällt es mir ungeheuer schwer, die Grammatik-Flames zurückzuhalten (gilt nicht dem TE).
 
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in meiner firma ist das noch viel ätzender, weshalb ich auch nicht lange da bleiben werde. zumal mir sowas in den personalgesprächen vor der einstellung verschwiegen wurde.

winterurlaub vorgeschrieben
sommerurlaub vorgeschrieben (+ 1 woche die ich nur VOR dem termin nehmen kann)
entweder 1 woche herbst ODER ostern

dazu mindestens 150 überstunden aufbauen. aus "dank" werden die 4 brückentage dann aber nicht als urlaubstag angerechnet 4x8h=32h
die restlichen stunden sind for the lulz, unbezahlt versteht sich natürlich. im vertrag steht nur das übliche "verpflichtet sich zur mehrarbeit"

begründet wurde dies, damit die produktion läuft. wie lustig, ich bin vom 17-20.12. in kurzarbeit gegangen :ugly:

bin ich froh wenn ich da weg kann :D
 
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es soll menschen geben, die ihre urlaubstage sorgsam planen/verteilen möchten.

-> lass dich für die zeit einfach krank schreiben, dann bekommst du die urlaubstage gutgeschrieben. :troll:

Gefährliches halbwissen, zumindest in österreich bekommt man den urlaub erst ab dem 3ten Tag gutgeschrieben :deliver: kA wie das bei euch is
 
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Bei uns in der steiermark ist nimm durchaus zu gebrauchen!

i nimm ma mein scheiss wanns mia passt
 
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Bei uns in der steiermark ist nimm durchaus zu gebrauchen!

i nimm ma mein scheiss wanns mia passt

gemäß tzui hast du die kommas vergessen, punkte werden hingegen nicht benötigt, ebenso wird auf großschreibung dezent geschissen.

herzlichen glückwunsch du hast dein zertifikat in bw.de-doitsch erhalten
 
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Gefährliches halbwissen, zumindest in österreich bekommt man den urlaub erst ab dem 3ten Tag gutgeschrieben :deliver: kA wie das bei euch is

ab dem 4. tag - erst wenn der krankenstand "länger als 3 tage" dauert.


und zumindest in österreich ist urlaub vereinbarungssache. d.h. einseitig bestimmt weder arbeitgeber noch arbeitnehmer wann urlaub genommen wird.
 
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Also bei den verlinkten Gesetzen dazu steht, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, zumindest den "Mindesturlaub" (also 20 Tage bei einer 5-Tage Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage Woche) in einem Stück zu nehmen. Also eine zwanghafte Aufsplittung in Sommer- und Winterurlaub scheint mir gesetzlich nicht zulässig zu sein.

Allerdings wenn man z.B. 30 Tage Urlaub hat im Jahr, dann kann der Arbeitgeber die zusätzlichen Tage über dem Mindesturlaub bei guter Begründung (z.B. die ganze Firma hat zu) auch festlegen, soweit ich das verstehe.
 

Scorn4

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Also rya plz!
Zu Dir hätte jetzt eher etwas gepasst we "Man kann ja auch von zu Hause aus arbeiten"
 
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Um von zu Hause aus zu Arbeiten, müsste man seinen Arbeitsrechner für Remote Access freigeben. Den könnte dann auch der Arbeitgeber durchsuchen! Zu unsicher.
 

Shihatsu

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Soll derArbeitgeber doch den Arbeitsrechner durchsuchen wenns ihn glücklich macht - man man man :doh:
 

deleted_24196

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Du könntest dich auch einfach mit deinem Arbeits-Laptop von zu Hause aus in das Firmennetzwerk einwählen. ;)
 
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< TE ersteller
-----------
Ich weiss zwar nicht wieso ich den Eindruck hier erwecke das mein Beruf im IT Bereich liegt aber das tuts auch nicht zur Sache. Wies es weiter ging:

Habe mir dann mal den Betriebsratsvorsitzenden geschnappt (also der Typ der eigentlich für den/die Arbeitnehmer seinen Sitz da hat) und der meinte das in den anderen 2-3 Abteilungen auch an diesen Neujahrstagen (2+3) geschlossen seien, weil da ja auch ALLE Mitarbeiter daheim blieben. Neber unserer Abteilung ist aber eine weitere Tochter/Schwester "Firma" bei der 3-4 Leute gearbeitet hätten. Uns trennt in dem Sinne ja nur eine Pappmaschee Trennwand mit Fenster und ner Tür. Wir haben quasi eine gemeinsame Halle mit 3 Abteilungen und diese eine SchwesterFirma die unsere Klo´s benutzen ;) . Betriebsrat (BR) sagt: ne andre Firma, außerdem darf ich wegen Arbeitssicherheit ned alleine arbeiten usw. BR wurde auf einmal auch ganz schön stinkig von wegen was ich fürn kack quassel und hier streß machen würde (dabei ganz normal unterhalten) und bla bla. Ich dann noch so gefragt wieso das man nicht richtig ankündigen kann am "Schwarzen brett" + Rechtzeitig > BR: "Doch hatte ich gesagt/wurde angekündigt" ich so nö! "Bei der Versammlung wurde es gesagt, warste bei der Bertriebsversammlung dabei vor ner Woche?" Ja! "Da hatte ich es aber angekündigt!" ich misstrauischen blick "Dann haste nicht zugehört!" (ok bei der Versammlung hab ich echt nicht zugehört, kam da eh 5 min zu spät und ging zwischendrinn als der geschäftsführer seine Lügen erzählte aufs kackhaus). BR war schon Tomatenrot (warum auch immer ^^) als dann mein Meister zu uns ins Gespräch reinplatzte und fragte ob wir uns einig sind: BR" Ja, wir wir sind uns einig!" Ich erst überrascht gekuckt und dann sagte ich ne etwas zögerlich " Neee, eigentlich nicht." Und da ist der BR Furz dann schon wieder abgehauen. Ziemlich Schade, denn ich wollte als nextes mein Arbeitsgesetztbuch rauspacken und ihm Paragraphen vorzeigen in denen steht das ich eigentlich recht habe.
Den in dem Paragraphen steht zwar da das der Arbeitgeber Firma schließen darf, aber nur wenn eine Betriebliche Notwendigkeit bestände wie enormer Auftragsrückgang, Kurzarbeit, usw. was aber alles nicht auf diesen Fall zutrifft. Denn ansonsten steht es deutlich da, das sich der Urlaubspensum klar NICHT zum Nachteil des Arbeitnehmers genommen werden muss wenn eben diese Notwendigkeit nicht besteht. Und nur weil der AG an Strom/Heizung sparen will, hat dies keine Notwendigkeit.
Auch als ich danach meine andren Arbeitskollegen fragte ob die bei der Versammlung was von den (2+3) betriebschließung mitbekommen hatten, sagte jeder von denen das keiner was gehört hatte. Anschließend fragten sich dann auch sogar einige von den Kollegen wieso sie den Urlaub genommen haben (ohne sich mal gedanken zu machen), da sie einfach mal grundlos angenommen haben das es schon so stimmt das man am (2+3) Urlaub nehmen muss (unser meister macht das ganz geschickt > er kommt fragt ob man Urlaub oder Gleitzeit nehmen mag mit zettel und trägt dann einfach mal ein ^^).

Ich hätte jetzt noch weiter machen können mit "Aber man kann ja die Fenster aufmachen und Türen aufmachen zum nachbaren, Strom brauch ich eh ned viel als nur die eine Lampe an meinem Platzt, Heizung kann ruhig aus bleiben; Schriftliche Bekanntmachung ist ein Muss!" Aber soviel Ärger um so nen Scheiß aufzureißen hab ich nun auch keinen bock, da ich wohl am Ende wegen dem Sicherheitsscheiß eh den kürzeren gezogen hätte im Härtefall. Der Betriebsratvorsitzende hatte sich am Ende auch nur so Krass dagegen gestemmt weil er genau wusste das es um seinen Arsch ginge wenns Heikel geworden wäre, weils einfach seine Aufgabe ist dafür zu sorgen ne bekackte Rundmail an die einzelnen Kostenstellen zu schicken damit diese es öffentlich aushängen können, was er ja öffentlich nicht gemacht hatte, und bei Präsentationsdatei von der Versammlung lässt sich so eine Seite auch schnell einrichten/korrigieren mit den fehlenden Infos.

Zum Schluß war der Versuch meines putzigen Meisters mir am Donnerstag (8h arbeitstag) die gleitzeit aufzudrücken und am Freitag (5,5h Arbeitstag welcher als voller 8h bei uns zählt) den Urlaubstag (16hgesamt) statt umgekehrt also Do. Urlaub Fr. Gleitzeit (13,5h gesamt).

Am WE hab ich mich angesteckt bei dem Family mit Magen-Darm Virus und überlege noch morgen zum Arzt noch zu gehen :D . (Hab im Sommer 3 Wochen Urlaub gehabt und dann eine Woche krank gemacht :) ihr könnt bestimmt ein bisschen nachvollziehen warum ^^ ) .
 
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Also bei den verlinkten Gesetzen dazu steht, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, zumindest den "Mindesturlaub" (also 20 Tage bei einer 5-Tage Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage Woche) in einem Stück zu nehmen. Also eine zwanghafte Aufsplittung in Sommer- und Winterurlaub scheint mir gesetzlich nicht zulässig zu sein.

Allerdings wenn man z.B. 30 Tage Urlaub hat im Jahr, dann kann der Arbeitgeber die zusätzlichen Tage über dem Mindesturlaub bei guter Begründung (z.B. die ganze Firma hat zu) auch festlegen, soweit ich das verstehe.

Das ist Blödsinn, allein das "in einem Stück" nehmen ist klar kollektivvertragsabhängig. Es gibt schlicht berufe, wo es ein schaden wäre, wenn ein Mitarbeiter 5 Wochen nich da is (oder 4 whatever). Kommt halt dann auf den Goodwill des arbeitgebers an, wenn ers genehmigt. Also zumindest in Aut is das so.
 
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ich hätte niemals gedacht das ich jemals für einen Arbeitgeber, Partei ergreifen würde (haben sie auch eigtl. nicht nötig), aber dich kleinkarierten Korinthenkackvogel würde ich direkt vor die Tür setzen.... ^^
 
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bei meinem arbeitgeber ists üblich, dass zwischen den jahren und meist auch bis zum 6.1. 'zu' ist. an diversen brückentagen ist auch 'zu'.
man muss da urlaub oder gleitzeit nehmen. das geht, weil es ne betriebsvereinbarung dazu gibt und die entsprechenden tage am jahresanfang ausgehängt werden.
grundsätzlich ist das also möglich.

an deiner stelle würd ich mir aber auchn neuen arbeitgeber suchen...
 
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