Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Nur ne Steuernummer vom Finanzamt und you're good to go. Mach ich momentan auch. Wenns sich nich um nen Gewerbe handelt und du das Quasi als Freelancer machst, lass dich da von deiner Finanzbeamten da beraten - war bei mir der einfachste Weg. Unter 89xx EUR im Jahr musste auch 0 Steuern zahlen, da das unter den Freibetrag fällt (inkl Werbekostenpauschale).
es kommt wirklich drauf an was du macht
entweder freiberufliche tätigkeit ( sog. listenberufe) oder gewerblich
steuern zahlen musst du wirklich nicht solange es unter den grundfreibetrag fällt allerdings musst du eine steuererklärung abgeben
einen freibetrag gibt es bei solchen einkünften nicht
wenn du eine gewerbliche tätigkeit ausübst musst du auch ein gewerbe anmelden ( auf der stadt/gemeinde) kostet fast nix
aufpassen mit rechnung stellen weil du die rechnungsvorschriften beachten musst
da man davon ausgehen kann das du unter die grenzen eines kleingewerbetreibenden fällst kannst du auf umsatzsteuerausweis verzichten, musst das aber auf der rechnung vermerken
Nein, selbstständig. Ne Gewerbeanmeldung muss nicht sein, Kleinunternehmerklausel ftw. Einfache Steuernummer vom Finanzamt für diese Tätigkeit bekommen, kein Gewerbe angemeldet, win.
Nein, selbstständig. Ne Gewerbeanmeldung muss nicht sein, Kleinunternehmerklausel ftw. Einfache Steuernummer vom Finanzamt für diese Tätigkeit bekommen, kein Gewerbe angemeldet, win.
also autor hast du einkünfte aus selbständiger tätigkeit dazu braucht es keine gewerbeanmeldung
und das mit der steuernummer .. das einzige was du vom finanzamt bekommst ist deine steuernummer .. .die hat jeder der pflichtveranlagt ist oder schon einmal eine steuererklärung abgegeben hat
theoretisch musst du ein gewerbe anmelden ... falls du das nicht machst und eh nur kleine umsätze im jahr hast drückt das finanzamt im normalfall einfach ein auge zu
die 17.500 betreffen den jahresumsatz für die umsatzsteuer
wenn du im jahr also umsätzte unter 17.500 erziehlst kannst du die kleinunternehmerregelung anwenden und auf ein ausweisen der umsatzsteuer verzichten
hast dann allerdings auch keinen vorsteuerabzug
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.