also von der uni aus gibt es organisatorisch keine probs, eventuell hast du nen zeitmangel (lernen und arbeiten gehen halt nicht unbegrenzt parallel)
aber bei der arbeit könnte es nen problem geben. die meisten arbeitsverträge sehen vor, dass du sonst keiner anderen tätigkeit nachkommen darfst. machst du ne 1/2 vertrag z.b. (1/2 BAT IIa z.B.) dann darfst du auch nur noch eine 1/2 tätigkeit (..) ausüben, so im öffentlichen dienst. hatte das gleiche problem bei meiner einstellung als promotionsstudent, da ich noch eingeschrieben war.
studium gilt nämlich als (wie sollte es auch anders sein) als volltätigkeit. ^^
gl