an die juristen

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vorwissen:

ich bin im märz aus einer wg ausgezogen. das telefon sowie internet lief aber noch unter meinem namen. ich hab der telekomm in mai eine kündigung geschrieben, jedoch kam keine antwort. zumindest bis juni, da bekam ich eine bestätigung dass die leitung und alle dienstleistungen bis ende juni abgeschaltet werden.

nun problem:
der typ in meiner wg will nun die letzte telefon rechnung aber nicht bezahlen. Begründund ist für euch eher uninteressant.
was kann ich da machen?
wenns nach mir ginge wuerde ich die 50 euro zahlen und ihm sein maul mit meinen fäusten stopfen.
ABER! ich will keine gewalt oder sonstiges anwenden.
wie stehen meine chance wenn ich n anwalt anheuere?

gruss
 
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dürfte schwer werden, einen anwalt zu finden, der ihm die fresse einschlägt :8[:
 
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bitte nur ernste comments..meine laune vertraegt im mom keinen sarkasmus./ironie :fu:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
äh die begründung ist schon interessant, warum meint er auf einmal nicht fürs telefon zahlen zu müssen? oder hat er zwischenzeitlich selbst einen vertrag abgeschlossen und müsste sonst doppelt zahlen?
 

Clawg

Guest
Wie war denn eure Vereinbarung was das Telefon betrifft?
Wenn er es bis Juni froehlich weiterbenutzt hat, soll er es auch zahlen. Wenn er dagegen eine neue Leitung im April oder Mai beantragt hat, ist es deine Schuld, sofern ihr nicht etwas anderes vereinbart habt.
 
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seine begründung ist, dass er in juni nach tunesien mit einer VORWAHL für 19c die minute angerufen hat. Jedoch stand in der Telekomrechnung, dass er KEINE VORWAHL benutzt hat. Nun will er es nicht einsehen und will nix zahlen.

wir haben vorher nix ausgemacht. nur mündlich, dass ich es bald kündigen werde.

er hat weder n anderen anschluss noch sich gerade woanders angemeldet.
 

Clawg

Guest
Dann sollte er sich an den Betreiber dieser Vorwahl bzw. die Telekom wenden.
 
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Hast du die Kosten immer allein getragen? Hat er das Telefon regelmäßig benutzt. Wollte er das ihr nen Anschluss habt usw usw.

Das is alles wichtig.
 
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was ist daran wichtig, der typ nutzt nen anschluß den nicht er bezahlt und will nicht für die kosten aufkommen im wissen, dass dann der vertragsinhaber erstmal dafür gerade stehen muß. menschlich richtig wäre er zahlt die 50 ocken erstmal und dann kümmert er sich drum, dass die telekom oder wer auch immer zurückerstattet. außerdem habe ich noch nie gehört, dass eine billigvorwahl sozusagen nicht berücksichtigt wurde, vermutlich war er zu blöd billig- und ländervorwahl gleichzeitig einzugeben.

auch rein rechtlich muß imho der vertragsinhaber die rechnung erstmal zahlen, es sei denn du kannst sehr gut belegen, dass diese forderung unberechtigt ist, beispielsweise über ne auskunft des damals benutzten billiganbieters, sofern der überhaupt zu sowas fähig ist. eventuell ist auch im telefon noch die damals benutzte verbindung gespeichert, so intensiv wurde es ja wohl nicht genutzt wenn ihr schon bei ner 50 euro rechnung kurz vorm zweikampf seid.
 
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