An die Juristen

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Alsoo..ich würde gerne ein kleines Forum erstellen für irgendein Bereich ( noch nicht festgelegt), in dem sich Begeisterte aus "meinem" Stadtteil anmelden können, um sich später z.B. zum Skat spielen verabreden zu können..

Darf ich beispielsweise ein Logo entwerfen wo draufsteht:

Skat - League [Stadteil XY]

und das als Forumbild verwenden?

Oder muss ich erst bei der Stadt nachfragen oder so etwas?

Danke für die Hilfe ;)
 
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öffentliches forum?

also logo klauen ist ja nicht so ganz legal
 
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wenns dein viertel ist mach halt selbst ein bild und benutz das.
 
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Seid ihr juristen eigentlich alle zu dumm zum lesen oder was?
 
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Original geschrieben von Outsider23
Seid ihr juristen eigentlich alle zu dumm zum lesen oder was?

^^

Muss gestehen - das habe ich auch gerade gedacht :8[:

Es geht mir darum - ob ich den Namen meines Stadtviertels in das Logo, das ich selbst entwerfe, hineinschreiben kann, oder ob ich dafür bei der Stadt oder so nachfragen muss, ob ich das darf..
 

DouglasQuaid

Guest
Nein. Solang du keine gewerblichen Interessen verfolgst, gibt es dabei überhaupt kein Problem.
 

bLiTzY

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Wenn du hier genannte Zielgruppe ansprichst, würde ich bei "Juristen" die Anführungszeichen nicht vergessen wollen, und mich auf mit plakativen Fachwörtern vorgetragenes Erstsemestlerwissen (wenn du Glück hast!) einstellen. Dafür aber mit Überzeugung!
 
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irgendwie echt hart. so viele juristen und keiner plan vom lesen.
 
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kann mir nicht vorstellen dass es jemand stoeren wird
es sei denn du wohnst in kreuzberg, dann is das natuerlich was anderes
falls es um koeln geht frag einfach kuma, der hilft dir weiter mit seinen connectionzZz
 
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Ich denke dass Namen von Städten und Stadtteilen markenrechtlich unter die absoluten Schutzhindernisse fallen im Sinne des §8 I, Nr. 2 MarkG; "Geografische Herkunft". Als solche sind sie grundsätzlich nicht schützbar, auch nicht durch den Staat.

Der Umkehrschluß daraus ist, dass etwas, das nicht geschützt werden kann, von jedem frei verwendet werden darf. Es sollte also kein problem sein einen städtenamen in der bezeichnung zu verwenden.
Dafür spricht auch dass es zig kneipen und restaurants mit städten und ortsteilen gibt und ich noch nie gehört hab dass diese deswegen probleme hätten oder dafür ne genehmigung brauchen.

P.S.: Das ist nur meine persönliche einschätzung der Rechtslage und soll keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzen.
 
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er will ja nicht nur den bloßen namen nehmen sondern was davor/dahinterschreiben. und da könnte der dumme zufall auftreten, dass es genau das oder etwas sehr ähnliches bereits gibt. das markenrecht ist recht kompliziert und unterliegt ständig nicht unerheblichen veränderungen.

ganz abgesehen davon sind oft die logos mancher städte / ortsteile o.ä. geschützt aus diversen gründen.
 
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er will doch gerade nicht das logo der stadt / ortsteiles übernehmen, sondern ein eigenes logo basteln. Es ging nur darum ob die bezeichnung des ortsteils an sich dabei verwendet werden darf.

Ansonsten schadet es natürlich nie den namen im markenregister nachzuschlagen, aber das hast du ja schon geschrieben.
 

qwertzasdf1234

Guest
lolfail an die "akademiker" hier. wie mein prof schon mal treffend erwähnt hat, sind unter den studis anscheinend zu wenig tatsächlich studierfähige.

Verwende den Namen und gut ist. www.bowling-duesseldorf.de und so n krams gibts schließlich auch usw und die haben denke ich nich alle kohle blechen müssen für die ortsbezeichnung.
 

bLiTzY

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Original geschrieben von JustSkilled
Verwende den Namen und gut ist. www.bowling-duesseldorf.de und so n krams gibts schließlich auch usw und die haben denke ich nich alle kohle blechen müssen für die ortsbezeichnung.

Sry, aber solche absolut laienhaften Beiträge, sind noch schlimmer als die Ergüsse unserer Nachwuchsjurakräfte.

Man sollte einfach Abstand davon nehmen, fachmedizinischen, bzw. fachjuristischen Rat bei bw.de zu suchen. (Von den etwaigen Verstößen gegen das RBerG mal ganz abgesehen. Wären die Mods hier konsequent, müssten sie entsprechende Themen, ähnlich wie bei Warez- etc.-bezogenen Themen, schlicht löschen).
 
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Original geschrieben von bLiTzY
RBerG

Ab 1. Juli ist die allgemeine aufklärung über rechtliche hintergründe sowieso nicht mehr strafbar und darum handelt es sich hier ja wohl.
 

bLiTzY

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Original geschrieben von Outsider23


Ab 1. Juli ist die allgemeine aufklärung über rechtliche hintergründe sowieso nicht mehr strafbar und darum handelt es sich hier ja wohl.

Und welches Datum haben wir heute?
 
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kann mir einer der "experten" hier bitte verraten, wo im RBerG das nicht-geschäftsmäßige erteilen von juristischen ratschlägen geregelt sein soll? oder verdient hier jemand geld wenn er nen rat gibt und nur ich wurde bisher außen vor gelassen? :ugly:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
lol was führt blitzy hier denn für nen krieg gegen die fiesen nachwuchsjuristen? nach n paar semestern jura hat man nunmal allgemein ein bisschen mehr plan vond en meisten dingen als laien, also was soll daran falsch sein eine frage zu beantworten die hier gestellt wird?

mit dem RBerG brauchst du ier nicht kommen, jeder darf kostenlose ratschläge verteilen soviel er lustig ist. und dass eine meinng eines jurastudenten keine rechtsberatung ersetzen kann und soll ist jawohl auch klar. wer mit dem anspruch hier was fragt ist eh zu blöd um ihm noch irgendwie zu helfen.

also blitzy, chill dich, schreib was produktives und geh hier nicht auf die leute los die versuchen zu helfen.
 
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