An die Juristen: Zusage und Zahlung eventuell rückgängig machen (Studienplatz)

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Ihr habt eine Zusage von einer Hochschule, wollt aber eigentlich an eine andere wo es nicht sicher ist, dass ihr genommen werdet, da 1) die chancen 50:50 stehen und 2) noch keine Antwort gekommen ist.
Nun verpflichtet euch die erste Hochschule dazu innerhalb von 10 tagen schon alle anfallenden Kosten zu überweisen und zuzusagen, da sonst euer Immatrikulationsanspruch verfällt.

besteht die möglichkeit den studienplatz anzunehmen und zu zahlen, im falle einer zusage von der bevorzugten anderen Hochschule aber ohne großen Aufwand alles rückgängig zu machen? Auch mit Geld zurück usw.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ich meine, dass das möglich wäre. die unis zeigen sich da idr. recht kulant, habs jedoch selbst noch nicht ausprobiert - nur vom hören bekannt.
 
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also an normalen staatlichen Unis geht das. du schreibst dich ein, bezahlst die Studiengebühren und Sozilbeiträge... dann kriegst du die andere Zussage, schreibst dch da ein, exmatrikulierst dich an der Anderen Uni, die behält ne kleine Gebühr ein (10€??) und überweist dir den rest zurück.

Wenn die Penner schon sowas wie ZVS und NC´s einführen, dann müssen die auch mit Doppel/dreichfach/Zehnfachbewerbungen rechnen.

Selbst schuld. Recht ist auf diener Seite
 
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Um die Frage qualifiziert beantworten zu lassen, solltest du dir jemanden mit mind. 10 Jahren Praxiserfahrung suchen, puaboi.
 
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klar geht das. hab ich schon gemacht. hab mich in der ersten semesterwoche exmatrikuliert und das geld innerhalb kurzer zeit zurückbekommen.
 
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Lesen bildet, wenn du dich sehr früh im Semester wieder exmatrikulierst bekommst du einen großen Teil der bezahlten Beiträge wieder zurück, wobei ich grade nicht weiß, wie das mit Gebühren aussieht. Auf jeden Fall mal die HP der fraglichen Uni durchforsten.

Ausserdem stellt sich natürlich die Frage, wie entgültig diese Aufforderung ist, auch hier gibt es i.d.R. mehrere Aufforderungen die immer dringlicher werden, ich hab z.B. vor fast nem Monat den Kram fürs nächste semester bezahlt, weiß aber auch, dass das auch durchaus ein paar Wochen vorher noch möglich ist, da fallen aber Strafgebühren an ( in Münster nur nen € für den zusätzlichen Drohbrief, ist aber wohl woanders deutlich happiger ). Kann aber halt sein das Erstimmatrikulation da strenger gehandhabt wird, von wegen Planungssicherheit und so.
 
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Jo - vor VL-Beginn gibt's i.A. noch alles zurück, evtl kleiner Bearbeitungsaufwand abgezogen.
 
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