Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

gimbo

Guest
Hallo,
mal ne Frage an die juristisch versierteren hier.
Ne Freundin von mir arbeitet in einer groesseren Baeckereikette und erzaehlte letztens, dass sie da wohl nur Frauen einstellen. Deckt sich ja auch irgendwie mit der Beobachtung dass in saemtlichen Baeckereien eigentlich immer nur Frauen als VerkaeuferINNEN arbeiten.
Frage: Verstoesst das nicht gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz/Antidiskriminierungsgesetz?
 
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Ich denke mal, das liegt nicht unbedingt daran, dass sie nur Frauen einstellen, sondern dass sich zu 99% Frauen auf diese Jobs bewerben. Genauso wie man in Friseursaloons zu 90% Frauen (bzw. zu 99% Frauen und Schwule) oder auf einer Baustelle zu bestimmt 95% Männer antrifft.
 
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Grundsätzlich würde sowas gegen das AGG verstoßen, wobei man natürlich eine konkrete Ablehnung auf eine Bewerbung braucht, um dagegen gerichtlich vorgehen zu können. Wenn die dann nicht beweisen können, dass du nicht diskriminiert wurdest, kannst du mit bist zu 3 Monatsgehältern rechnen (du kannst dich aber nicht in die Stelle reinklagen). Einzige Ausnahme ist wenn schon durch das Anforderungsprofil der Stelle klar ist, dass du als Mann nicht geeignet bist (z. B als Leihmutter oder sowas) aber das ist hier wohl kaum der Fall.

Übrigens finde ich es persönlich sehr geil, dass man trotz AGG noch fette Menschen diskriminieren darf :D
 
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Amad3us

Guest
so siehts aus, im öffentlich dienst werden afaik männer ebenfalls ganz offen benachteiligt.

ja von der Wahrscheinlichkeit einen Job zu bekommen stimme ich dir zu. Trotzdem muß man glaube ich nicht Alice Schwarzer sein, um gerade diese überproportionale Frauenquote wiederum diskriminierend gegenüber Frauen auszulegen. Insofern würde ich sagen ein Fall von "doppelter" Diskrimination!
 
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