Alle Infos zum Start des Vereins

Der Vorstand

broodwar.net
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21.03.2021
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Werte Forengemeinde, am letzten Sonntag fand unsere Gründungsversammlung statt. In diesem Thread gibts alle Infos zum Start des bw.de e.V.

Gründungsmitglieder des Vereins sind: Shi, pinko, Zsasor, General Mengsk, Annihilator, Raven, isCream und Maasl. Zusätzlich nahmen noch Jimmy (Utilitygott), Kuint, Endrox und Asel an der GV teil. Der Papierkram geht nächste Woche auf Deutschlandreise. Da man danach noch ein wenig Zeit für die Bürokratie einrechnen muss, gehe ich davon aus, dass wir ca. ab Mitte Mai "offiziell" existieren werden.

Der Vorstand besteht aus:
Shi (Präsident), pinko (Vizepräsident) und Zsasor (Schatzmeister / Katzenwart)
isCream hat sich bereit erklärt, für die ersten zwei Jahre den Kassenprüfer zu machen. Nochmal vielen Dank dafür!

Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Name des Vereins lautet broodwar.net. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Rechtsformzusatz „e.V.“ im Namen.

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Der Verein hat seinen Sitz in München.


§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist der Erhalt der Community, welche sich seit 1998 auf der mittlerweile nicht mehr existenten Plattform "broodwar.de" herausgebildet hat.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege der Website "broodwar.net" und deren Diskussionsforum sowie der Erstellung und Verwaltung des dort zugänglichen Contents.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf Antrag in Textform jede natürliche Person erwerben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.

(2) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

(3) Die Mitgliederversammlung kann jede natürliche Person, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht hat, zum Ehrenmitglied ernennen.

(4) Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag. Über die Höhe und Fälligkeit des Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist auch berechtigt, zu diesem Zweck eine Beitragsordnung zu erlassen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden.

(5) Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen bis zur doppelten Höhe des Jahresbeitrags erhoben werden.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch

a) Austritt;
b) Ausschluss;
c) Tod des Mitglieds oder Verlust dessen Geschäftsfähigkeit.

(2) Der Austritt erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 3 Monaten zulässig.

(3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

a) bei vereinsschädigendem Verhalten;
b) wenn das Fortbestehen der Website durch strafrechtlich relevantes Handeln gefährdet wird;
c) wenn das Mitglied trotz Mahnung länger als drei Monate mit seiner Beitragszahlung im Rückstand ist.


§ 5 Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Administratoren der Website


§ 6 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (President), dem stellvertretenen Vorsitzenden (Vice President) und dem Schatzmeister (Treasurer).

(2) Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.

(4) Der Vorstand ist verantwortlich für:

1. die Führung der laufenden Geschäfte;
2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
3. die Verwaltung des Vereinsvermögens;
4. die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr;
5. die Buchführung;
6. die Erstellung des Jahresberichts;
7. die Bestimmung der Administratoren der Website;
8. die Vorbereitung und
9. die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.

(5) Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch einberufen. Die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Beschlüsse können in virtuellen Sitzungen, Präsenzsitzungen, telefonisch oder in schriftlicher sowie elektronischer Form oder in Kombination der vorgenannten Verfahren getroffen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind oder sich an der Abstimmung beteiligen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die Stimme des stellvertretenen Vorsitzenden. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Für die Ernennung und Entlassung von Administratoren der Website ist Einstimmigkeit erforderlich. Stimmvollmachten sind zulässig. Der Vorstand ist auch beschlussfähig, wenn nicht alle Vorstandsämter besetzt sind.

(6) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der u.a. die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt werden.

(7) Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§ 7 Vergütung des Vorstands, Aufwandsersatz

(1) Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie können bei Bedarf eine angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Zeit – oder Arbeitsaufwand erhalten. Über die Gewährung und Höhe der Vergütung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder zum Abschluss und zur Kündigung von entsprechenden Verträgen mit anderen Vorstandsmitgliedern ermächtigen.

(2) Aufwendungen für den Verein werden gemäß § 670 BGB gegen Vorlage von Belegen ersetzt.


§ 8 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt einen oder mehrere Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglied sind, für die Dauer von zwei Jahren. Dieser überprüft am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Der Kassenprüfer erstattet Bericht in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.


§ 9 Administratoren der Website

(1) Die Administratoren der Website unterstützen den Vorstand bei der Aufrechterhaltung der Website. Sie sind insbesondere für die technische Betreuung, Wartung der Website sowie der Überwachung und Durchsetzung der Forenregeln zuständig. Die Administratoren sind gegenüber dem Vorstand weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.

(2) Die Administratoren müssen nicht Mitglieder des Vereins sein. Die Administratoren werden einstimmig durch den Vorstand ernannt und können jederzeit bestellt und abberufen werden.

(3) Den Administratoren können die notwendigen Auslagen für die Website erstattet werden.

§ 10 Ordentliche Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich abgehalten. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in Textform unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einberufen und/oder in Textform im Vereinsforum bekannt gemacht. Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte (E-Mail-)Adresse jedes Mitglieds bzw. im Falle der Bekanntmachung im Vereinsforum, am Tag der Bekanntmachung. In der Einladung bzw. Ankündigung sind die Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen anzugeben. Änderungsanträge zur Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung dem Vorstand zuzugehen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 25% der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Im Falle einer außerordentlichen Mitgliederversammlung kann die Einladungsfrist angemessen verkürzt werden. Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(2) Die Mitgliederversammlungen finden im virtuellen Verfahren oder Präsenzverfahren statt. Präsenzverfahren finden an einem vom Vorstand bestimmten Ort innerhalb Deutschlands statt. Der Vorstand soll in der Regel zur Mitgliederversammlung im virtuellen Verfahren laden, wenn keine besonderen sachlichen Gründe, insbesondere gesetzlich zwingende Gründe, für eine Präsenzveranstaltung vorliegen.

(3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch in elektronischer Form (z.B. E-Mail) oder in Textform getroffen werden, wenn 75% der stimmberechtigten Mitglieder damit einverstanden sind und Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen.

(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, dass die Satzung oder das Gesetz eine andere Mehrheit vorschreibt. Enthaltungen werden bei Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

(5) Die Stimmabgabe im Präsenzverfahren erfolgt durch Zuruf oder Handzeichen. Eine geheime Abstimmung über einzelne Beschlussgegenstände hat zu erfolgen, wenn ein Mitglied dies verlangt. Der Vorstand bestimmt in diesem Fall ein geeignetes Verfahren.

(6) Die Mitgliederversammlungen im virtuellen Verfahren werden auf einer vom Vorstand ausgewählten, geeigneten Plattform abgehalten. Die Stimmabgabe erfolgt durch eine geeignete Funktion auf der Plattform oder in Textform, gerichtet an den Vorstand. Eine verspätete Stimmabgabe gilt als Enthaltung. Der Vorstand wird im Übrigen ermächtigt, die Einzelheiten für ein geeignetes Verfahren zu bestimmen.

(7) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

1. die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder;
2. die Wahl der Kassenprüfer;
3. die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr;
4. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands;
5. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und der Umlagen;
6. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins;
7. die Beschlussfassung über Umwandlungen;
8. die Ernennung von Ehrenmitgliedern;
9. die Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Vorstandes;
10. die Entscheidungen über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken;
11. die Zustimmung zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als EUR 1.000;
12. sämtliche sonstigen der Mitgliederversammlung durch Gesetz oder an anderer Stelle der Satzung übertragenen Aufgaben.

(8) Satzungsänderungen bedürfen Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

(9) Die Versammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Bei dessen Abwesenheit wählt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.


§ 11 Protokollierung von Beschlüssen

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.


§ 12 Satzungsänderungen durch Vorstand

Der Vorstand kann Satzungsänderungen, die von einem Gericht oder einer Behörde verlangt werden, beschließen.


§ 13 Auflösung des Vereins, Mittelverwendung

(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung. Der Vorstand muss der Auflösung mehrheitlich zustimmen.

(2) Mit dem Beschluss über die Auflösung kann die Mitgliederversammlung zugleich über die Verwendung des vorhandenen Vermögens beschließen. Der Zweck dieser Verwendung muss mit drei Vierteln der Stimmen beschlossen werden. Sofern kein Beschluss erzielt wird, fällt das vorhandene Vermögen mit Auflösung und nach Liquidation den Mitgliedern zu gleichen Teilen zu.

FAQ
Was sind die Hauptziele des Vereins?
1. Finanzierung der Seite und des Forums durch die Community
2. Erhalt des Contents, evtl. später eine Wiedergeburt der alten Hauptseite (primär als öffentliches Archiv)
3. Verteilung der Verantwortung auf mehrere Köpfe

Ab wann kann ich Mitglied werden?
Sobald wir registriert sind, wird ein Konto eröffnet. Wer Mitglied werden möchte, kann dann später hier via Vereinsforum das Beitrittsformular abrufen.

Was kostet mich das im Jahr?
20 €.

Was kostet der Verein überhaupt?
Grob gesagt ca. 400€, im 1. Jahr gibt es ein paar Einmalkosten.

Kann ich auch spenden, ohne Vereinsmitglied zu werden?
Das wird möglich sein. Die Forensoftware bietet Paypal-Integration an, das wäre die bequemste Möglichkeit. Alternativ sind natürlich auch klassische Überweisungen möglich. Bitte beachtet, dass die Spende nicht steuerlich absetzbar ist, weil wir nicht gemeinnützig sind.

Was ist mit AGB und Datenschutz?
Parallel zur Vereinsgründung arbeiten wir daran, unsere AGB und die Datenschutzerklärung genau auf unsere Bedürfnisse anzupassen. Unser Dank gilt hier den bw.de-Juristen, die uns tatkräftig dabei unterstützt haben. Sobald der Kram fertig ist, geht er online. Bzgl. Datenschutz gibt es noch technische Details, deren Klärung leider etwas aufwändiger ist. Wir bitten um euer Verständnis.

Was ist, wenn mir der Verein komplett egal ist?
Dann ist das eben so. Wir wollen hier keine Zweiklassengesellschaft, weshalb Infos und Diskussionen zum Verein in diesem Subforum landen. Ansonsten gibt es keinerlei "Sonderrechte" für Vereinsmitglieder im Forum. Allerdings können Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung natürlich direkten Einfluss auf die Zukunft dieser Seite nehmen.

Wann ist die 1. Mitgliederversammlung?
Ende dieses Kalenderjahres
 
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