Abwrackprämie?

Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.103
Reaktionen
874
Hi all,

meine Karre muss zum TÜV und ich hab die durchechecken lassen, was man dafür alles reparieren lassen müsste. Die Reperaturen belaufen sich auf ca 2k € :8[:
Bevor ich noch mehr Geld da reinstecke, tendiere ich dazu mir nen Jahreswagen zu holen und mein altes Auto abwracken zu lassen, und jetzt wirds kompliziert.

Ich hab nur noch TÜV bis zum Ende des Monats und der alte Wagen hat als Erstzulassung Juni 2000. Ich habe unterschiedliche Angaben gefunden, wie alt das Fahrzeug sein muss, um die Abwrackprämie einzustreichen. Einmal heißt es, zum Zeitpunkt der Verschrottung muss es 9 Jahre alt sein, mal heißt es "älter als Januar 2000".
Im ersten Fall müsste ich die Karre 2 Monate auf den Hof stellen und dann im Juni verschrotten lassen. Dann wiederrum ist sie ja nicht mehr zugelassen, hat das irgendwelche Auswirkungen? Hab dazu nichts gefunden.
Wenn das zweite richtig sein sollte, kann ich die Abwrackprämie ja eh vergessen.

Beim Autohändler will ich ungern fragen, weil das den Verhandlungsspielraum bei dem neuen Wagen sicherlich einschränken wird.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
Mitglied seit
29.08.2004
Beiträge
14.915
Reaktionen
160
kannst du nicht bei einem autohändler fragen dessen fahrzeuge du eh nicht mit dem arsch anfassen würdest?
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.103
Reaktionen
874
Falls die Kompetenz des bw.de Forums mir nicht weiterhilft, werde ich das tun. Aber erstmal ist das hier einfacher^^
 
Mitglied seit
15.05.2003
Beiträge
11.306
Reaktionen
6
Ort
Fortuna 1895 Düsseldorf
soweit ich weiss gilt die abwrackprämier für fahrzeuge die älter als 9 jahre sind.

wieso lässt du sie nicht zugelassen? nur weil der tüv abläuft musst du die karre ja nicht abmelden. hab meinen wagen 6 monate ohne tüv bei uns in der strasse stehen gelassen, hat mir ein knöllchen von 10 euro eingebrockt. wenn du das ding privat auf nem hof stehen lässt umso besser. interessiert doch niemanden ob dir karre noch tüv hat oder nicht, wenn du abwrackst.
 
Mitglied seit
02.08.2002
Beiträge
4.405
Reaktionen
0
Ort
Meenz am Roi
Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Es gibt also keinen festen Stichtag. Und er braucht kein TÜV. Hier alle Voraussetzungen.
 
Mitglied seit
05.07.2002
Beiträge
3.716
Reaktionen
0
Passt doch alles?
Verstehe gerade nicht wieso du den Wagen 2 Monate stehen lassen willst.
Mai is bald zu ende, bis dahin fährt dein wagen ja evtl. noch oder du weisst dir anders zu helfen. Danach is dann doch schon juni und du solltest den wagen abwracken können.
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.103
Reaktionen
874
@ hunde: Ja du hast Recht, hab mich da blöd ausgedrückt. Ich werd den Wagen natürlich nicht abmelden ;)

@ komi: thx, das sind doch mal wasserdichte infos
 
Oben